KK-und PK-Beiträge auf kleine Betriebsrente?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

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Reiner
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KK-und PK-Beiträge auf kleine Betriebsrente?

Beitrag von Reiner » 24.03.2010, 13:42

Erhalte demnächst neben einer Altersrente von der DRV-Bund noch eine
kleine Betriebsrente (ca. 110.00 Euro) aus der Unterstützungskasse
meines Arbeitgebers.
Frage:
Werden von dieser Betriebsrente noch Beiträge zur GKV und PV abgezogen, oder gibt Unter- bzw. Freigrenzen?

Bitte um Expertenantwort (evtl. mit Quellenangabe)

Herzlichen Dank und viele Grüße
Reiner

Gast

Beitrag von Gast » 24.03.2010, 17:33

bei Betriebsrenten gibt es einen sogenannten Mindestbezug. der liegt 2010 bei 127,75 EUR. d.h. liegt die Betriebsrente unter diesem Wert, sind keine Beiträge zu entrichten. liegt sie darüber, sind Beiträge zu entrichten (aber nicht erst ab 127,76 EUR, sondern ab dem ersten Cent).

maßgeblich ist aber auch, ob neben der Betriebsrente z.B. noch eine Kapitalzahlung ausgezahlt wurde, und/oder noch eine weitere Betriebsrente ausgezahlt wird. denn diese Einnahmen werden zusammen addiert. übersteigt diese Summe dann die Bezugsgrenze ist alles beitragspflichtig, unabhängig davon, ob die Einnahmen einzeln betrachtet unter dem Mindestbezug liegen.

die Gesetzesgrundlage suche ich gleich noch raus.

Gast

Beitrag von Gast » 24.03.2010, 17:35


RHW
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Beitrag von RHW » 24.03.2010, 21:05

Die Beitragsuntergrenze gilt nur für Versicherungspflichtige in der KVdR.
Wenn man während des Berufslebens länger im Ausland oder in der PKV war, gilt der Grenzwert nicht.
In der Regel bekommt man nach der Rentenantragstellung einen Brief der Krankenkasse, in dem das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt wird.

Reiner
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Beitrag von Reiner » 30.03.2010, 16:20

Sorry, war im Urlaub.
Meine Frage hat noch einige Gegenfragen aufgeworfen.

Hier ergänzende Angaben:
1. Es wird keine Kapitalabfindung gezahlt.
2. Es wird nur diese eine Betriebsrente gezahlt (ca. 110,00 Euro).
3. Ich werde Mitglied in der kVdR (Mitgliedsantrag wurde genehmigt)

Sehe das nun richtig, dass bei meiner Betriebsrente (unter 127,75 Euro)
keine Beiträge zur KVdR und der PV abgezogen werden?

Vielen Dank für Ihre geschätzten Antworten
und viele Grüße,

Reiner

Gast

Beitrag von Gast » 30.03.2010, 16:23

ja vollkommen richtig. aus der Betriebsrente werden keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig, solange sie unter dem Mindestbezug bleibt.

RHW
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Beitrag von RHW » 01.04.2010, 23:54

Von den 110 EUR Betriebsrente sund keine Beiträge zu zahlen.
Ausnahme: Wenn noch Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit bezogen werden, werden diese mit der Betriebsrente addiert und dann mit der Beitragsuntergrenze verglichen. Bei Honorartätigkeit (z.B. VHS), freiberuflicher Tätigkeit ist also Vorsicht angesagt!
Die Addition gilt nicht bei geringfügigen Beschäftigungen als Arbeitnehmer.

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