Widerspruch wegen Wunschklinik

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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ella2
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Widerspruch wegen Wunschklinik

Beitrag von ella2 » 21.05.2010, 11:39

Wenn ich einen Antrag zur med.Reha nach KK-Aufforderung stelle, habe ich ja " eingeschraenkte Dispositionsrechte".

Ich moechte in eine bestimmte Klinik und mein Arzt begruendet dies auch.
Trotzdem muss ich ja damit rechnen, dass diese Klinik nicht bewilligt wird.

Muss ich auf Grund dieses Paragrafen 51 bei einem Widerspruch gegen die zugewiesene Klinik mit Sanktionen rechnen ( Einstellung des KG)-ist das dann Ermessenssache der KK( Reha geht ueber Rentenvers.)

Die Wunschklinik ist natuerlich nicht teurer als die bewilligte und eine evtl. Verzoegerung wuerde sich nur durch die Bearbeitungszeit meines Widerspruchs durch die DRV ergeben-die Wunschklinik koennte mich zeitnah aufnehmen.

Und zweite Frage:

Sollte der Rehaantrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden-vor( Rente statt Reha) oder nach der Reha, und ich wuerde nur teilweise EU-Rente erhalten, kann ich auch da Widerspruch einlegen ohne Sanktionen der KK ( natuerlich nur bei weiterer AU )?

gretl
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Beitrag von gretl » 21.05.2010, 16:19

schon allein diese 2 Wörter "eingeschränktes Dispositionsrecht", find ich sehr erniedrigend..Mit welchem Recht werden wir eigentlich entmündigt?

Also, ich würde sagen, Du musst wohl mit Deiner KK reden..denn die müssen das Ok dazu geben,sonst gibts kein Geld mehr..
Der Witz ist, an dem ganzen eingeschränkten Recht (so steht es bei mir jedenfalls geschrieben) wenn ich die Leistungen zur Teilhabe ablehne muss ich die vorher fragen, wenn ich die aber in Anspruch nehme, muss ich die auch vorher fragen..
Wo bin ich eigentlich hier..?..Ein entmündigter Bürger, nur weil er krank ist???

Kopfschüttelnd
gretl

minka
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Beitrag von minka » 21.05.2010, 19:13

Hallo,

du kannst zwar Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, wenn deine Wunschklinik nicht bewilligt wird, allerdings wird die Krankenkasse vermutlich dann das Krankengeld einstellen.

Was die Rente angeht, muss die Krankenkasse ihr Ermessen pflichtgemäß ausüben. D.h. sollte es durch die Rentenbewilligung zu einer sozialen Härte kommen, weil die Rente so niedrig ist, darfst du grundsätztlich ablehnen.

Ich kann nur raten, mit der Krankenkasse zu sprechen, das hilft oft schon viel weiter. Zudem macht es sicherlich Sinn, den Antrag auf Reha schon vor Ablauf der 10 Wochen zu stellen, damit mehr Zeit für eventuelle Änderungen da ist.

@ gretl: Ich lese schon seit einiger Zeit deine unqualifizierten Kommentare und denke nicht, dass diese den Fragenden weiterhelfen. Diese Forum dient dazu, dass Versicherte sich unabhängig von ihrer Krankenkasse Rat oder eine zweite Meinung einholen können. Viele der hier Antwortenden sind Mitarbeiter von Krankenkasse und opfern ihre Freizeit, um die Versicherten auch hier zu unterstützen. Wenn du die Reaktionen und Sanktionen deiner Krankenkasse nicht nachvollziehen kannst, warum fragst du dann nicht mal dienen Sachbearbeiter, warum welche Entscheidungen getroffen werden?

Bei einer Aufforderung zum Reha-Antrag geht es nicht nur um das Sparen vom Krankengeld. Dabei geht es auch darum, dass Versicherte eine auf sie zugeschnittene Behandlung bekommen. Dann eine Reha ist eine besondere Behandlungsform, in der es darum geht, den Versicherten sowohl physisch als auch psychisch zu helfen. Sofern (nur mal so zum Nachdenken...) Und nur weil der Antrag in 10 Wochen gestellt werden muss, heißt das noch lange nicht, dass es bereits innerhalb kürzester Zeit zu einer Reha kommt.

Paule
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Beitrag von Paule » 21.05.2010, 21:15

gretl hat geschrieben:Wo bin ich eigentlich hier..?..Ein entmündigter Bürger, nur weil er krank ist???
Vielleicht mal etwas rational bleiben? Wer den Spaß bezahlt, ob Krankengeld oder Reha, hat eben Rechte.
Nach meiner Erfahrung kann man aber mit den Leuten sehr wohl reden, wenn man nachvollziehbare Unterlagen und Argumente bringt!

gretl
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Beitrag von gretl » 22.05.2010, 09:57

Ich lese schon seit einiger Zeit deine unqualifizierten Kommentare
Was bitte ist daran unqualifiziert, wenn ich hier die Frage stelle, mit welchem Recht ein Mensch in seiner Entscheidungsgewalt eingeschränkt wird?
Ich finde das wirklich gut, das hier Mitarbeiter von KK`s ihre Freizeit opfern.
Ich würde mich in dem Sinne als unqualifiziert bezeichnen, das ich die Arbeitsweisen der KK`s nicht immer nachvollziehen kann. Deshalb habe ich mich ja auch hier angemeldet um mir ein paar Tipps und Ratschläge zu holen.
Ich habe mein Leben lang gearbeitet und immer in die KK eingezahlt und ich finde das beschämend wie teilweise mit den Menschen umgegangen wird.Ich weiß nicht für welche KK Du arbeitest, und verstehe es ehrlich gesagt nicht, das Du mein Posting als persönl. Angriff auf Dich wertest..

Ich habe lediglich aus der Sicht des Betroffenen geschrieben. Und mir erhofft eventuell ein paar Ratschläge zu erhalten, oder Erklärungen zu bekommen..

Wenn das hier nicht erwünscht ist, werde ich dazu nichts mehr schreiben.

Schöne Feiertage
Gretl

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