Kein Krankengeld mehr weil ein Tag zu spät beim Arzt

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Gast

Beitrag von Gast » 22.09.2010, 17:46

na dann herzlichen Glückwunsch :D

Bella165
Beiträge: 14
Registriert: 11.08.2010, 10:31

Beitrag von Bella165 » 23.09.2010, 06:01

Danke hab michso gefreut :lol: hab den Papierkrieg nicht bereut wenn jemannd fragen hat meldet euch stehe mit Rat zu verfügung einen schönen Tag noch

LG Bella165

GequältER
Beiträge: 4
Registriert: 14.08.2010, 22:07

Beitrag von GequältER » 27.09.2010, 15:19

Na dann mal herzlichen Glückwunsch !

Machts Sinn

ja!

Beitrag von Machts Sinn » 30.09.2010, 22:30

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

topline
Beiträge: 23
Registriert: 15.10.2009, 20:03

Beitrag von topline » 30.09.2010, 23:21

Hallo Bella 165

Schreib doch mal das Urteil des SG ins Forum

jeder braucht hilfe und es werden täglich immer mehr

in diesen Sinne

Mit freundlichen Grüßen

topline

franke1961
Beiträge: 17
Registriert: 23.09.2010, 20:52

Beitrag von franke1961 » 01.10.2010, 11:52

Habe im April 2010 dieses Problem gehabt mit der HKK.
War bis Freitag krank bin dann am Montag wieder zum Arzt und habe eine verlängerung bekommen.
die HKK lehnt daraufhin wegen eine Attestlücke weiteres Krankengeld ab.
Ob es sich lohnen würde damit vors Sozialgericht zu ziehen???

topline
Beiträge: 23
Registriert: 15.10.2009, 20:03

Beitrag von topline » 01.10.2010, 18:57

@ franke 1961

Lohnt sich nicht mehr, da die Widerspruchsfrist von 4 Wochen nicht beachtet wurde.

Mit freundlichen Grüßen

topline

Machts Sinn

aber ...

Beitrag von Machts Sinn » 01.10.2010, 19:45

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

franke1961
Beiträge: 17
Registriert: 23.09.2010, 20:52

Beitrag von franke1961 » 01.10.2010, 20:35

Gibt laut Sozialverband einen Paragrafen der die 4 Wochen aufhebt und ein späterer Einspruch möglich macht.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 01.10.2010, 21:18

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Bella165
Beiträge: 14
Registriert: 11.08.2010, 10:31

Beitrag von Bella165 » 02.10.2010, 11:59

Werde es tun mit dem urteil anfang der woche mein Laptop iss kaputt bin kurz von meiner Tochter on.Schreibe am Dinstag ausführlich .allen ein schönes we.

Danke für die eintragungen

Eure Bella

Thilo72
Beiträge: 4
Registriert: 29.09.2010, 09:53

Beitrag von Thilo72 » 02.10.2010, 18:01

Das ist einemk Arbeitskollegen auch schon mal passiert.
Letztendlich liegt es dann an der Kulanz der Krankenkassen, wenn du aber bei der Techniker bist hast du keine Chancen.

Bella165
Beiträge: 14
Registriert: 11.08.2010, 10:31

Beitrag von Bella165 » 05.10.2010, 06:50

Mag sein hatte wohl grosses Glück,muss mann auch mal haben :lol:

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 06.10.2010, 18:19

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 06.10.2010, 22:54

Machts Sinn hat geschrieben:
Thilo72 hat geschrieben:Letztendlich liegt es dann an der Kulanz der Krankenkassen, ...
Irrtum: Kulanz der gesetzlichen Krankenkasse gibt es nicht; auch diese Behörde ist an das Gesetz gebunden. Ergo: entweder war die erste Entscheidung falsch oder die zweite!

Wie großes Pech hängt also auch großes Glück einfach von der Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Entscheidung ab - und natürlich vom Blickwinkel als Beitragszahler oder als im Einzelfall Betroffener.
Ich bewundere wirklich deine hellseherischen Fähigkeiten. Da schreibt Thilo "Das ist einem Kollegen auch schon mal passiert". Und während der geneigte Leser noch am Grübeln ist, worauf Thilo sich mit "das" eigentlich bezieht, weiß "Machts Sinn" schon, dass es keine Kulanz gibt. Aha. Nehmen wir mal an, Thilo bezog sich auf das Ursprungsthema, so weiß ich genau, dass es zumindest eine Krankenkasse gibt, die diese Daten überhaupt nicht überprüft. Der Auszahlungsschein wird eingereicht, bis zum Ausstellungsdatum wird gezahlt, fertig. In diesem Fall gibt es m. E. keine gesetzliche Regelung und die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien formulieren leicht schwammig. Von daher ist es zwar keine Kulanz, aber doch Auslegungssache. So schwarz und weiß wie du hier alles darstellst, ist es noch nicht einmal bei der trockenen GKV.

Antworten