Leistungseinschränkung bei fehlender Meldung Arbeitgeber?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Weihnachtsmann
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Leistungseinschränkung bei fehlender Meldung Arbeitgeber?

Beitrag von Weihnachtsmann » 26.11.2010, 21:31

Hallo,
heute erreicht mich schon zum zweiten Male in diesem Jahr nach einer zweiten Weiterbeschäftigung ein Brief meiner Krankenkasse, dass ich Angaben zu meinem Einkommen etc. machen solle "um den Versicherungsschutz sicherzustellen". Angeblich läge keine Anmeldung des neuen Arbeitgbers vor, die Abmeldung ging aber wohl ganz schnell.

Dies ist schon der zweite Fall und beim letzten Mal, hatte der Arbeitgeber versichert, bereits Anfang des Monats die Meldung gemacht zu haben. Beim besorgten Anruf nach Briefder krankenkasse Ende des Monats, fand die Krankenkasse dann doch die Anmeldungsdaten.

Ich denke, dass auf meine Kosten die Datenübermittlung zu lange herausgezögert wird, um ggf. sparen zu können, wenn ich zum Arzt gehe.

Die Hotlinerin versicherte mir aber dreimal, dass keine Einschränkungen beim Arzt etc.
bestehen oder bestanden hätten.

Ist das wirklich wahr? Es gibt zwar Versicherungspflicht, aber die Krankenkasse wird doch nicht alle Leistungen erbringen, wenn sie nicht weiß wie der Status ist oder? (außer Notfälle)

Oder erbringt die Krankenkasse zuerst die Leistungen (der Arzt merkt nichts) und prüft später bei der Abrechnung?
Habe ich nicht auch ein Anrecht, dass die Krankenkasse zügig die Daten vom Arbeitgeber erhält und verarbeitet, falls es Einschränkungen in der Leistung durch unpünktliche Verarbeitung geben sollte (ohne jedesmal selbst über mein Verdienst etc. per Brief und Unterschrift Auskunft erst am Ende des Monats geben zu können/müssen, gerade wenn vom Gehalt bereits Mitte des Monats sehr viel Geld als Krankenversicherungsbeitrag bereits bezahlt wurde?)

Gast

Beitrag von Gast » 26.11.2010, 22:03

für die Abgabe der Meldungen zur Sozialversicherung (z.B. Anmeldung, Abmeldung) gibt es verschiedene Fristen, in denen die Meldung vom Arbeitgeber abgegeben werden muss.

für eine Anmeldung hat der Arbeitgeber bis zur ersten Lohnabrechnung Zeit. ist diese erst zum Ende des Monats, kann eine Anmeldung an die Krankenkasse auch erst zu diesem Zeitpunkt stattfinden. die genauen Fristen können hier nachgelesen werden und sind gesetzlich festgelegt: http://www.lohn-info.de/meldewesen.html

sollte es dennoch Verzögerungen geben, so dürfen diese nicht zu Lasten des Versicherten gehen. ich rate meinen Mitarbeitern immer, der Krankenkasse rechtzeitig die neue Beschäftigung mitzuteilen, und gebe dabei auch immer unsere Betriebsnummer mit. so kann die Krankenkasse, falls die Meldung nicht rechtzeitig kommt oder Unstimmigkeiten bestehen, direkt mit mir als Arbeitgeber Kontakt aufnehmen.

mister t
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Beitrag von mister t » 26.11.2010, 23:01

für eine Anmeldung hat der Arbeitgeber bis zur ersten Lohnabrechnung Zeit. ist diese erst zum Ende des Monats, kann eine Anmeldung an die Krankenkasse auch erst zu diesem Zeitpunkt stattfinden. die genauen Fristen können hier nachgelesen werden und sind gesetzlich festgelegt
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Wie ist das eigentlich mit der Sofortmeldepflicht bei bestimmten
Berufsgruppen,(Schwarzarbeitsbekämpfung).?
Wo und wem wird das gemeldet und gibts da gleich ein Bußgeld,wenn man
dagegen verstößt??

zost
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Beitrag von zost » 26.11.2010, 23:03

@krmel: das ist ja sehr vorbildlich!

manchmal kann man versicherte 3x und mehr anschreiben und nachfragen, bei welchem ag sie denn nun beschäftigt sind.

manchmal gehen diese meldungen leider auch "verloren" im weiten datenaustauschnetz.

Weihnachtsmann
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Beitrag von Weihnachtsmann » 27.11.2010, 00:58

Vielen Dank für die Hinweise.

Jedoch hat mein Arbeitgeber bereits Anfang des Monats gemeldet, und sicherlich (nachdem ich letztes Mal schon so viel Stress bei der Personalstelle gemacht hatte, dass ich laut damaligen Brief nicht versichert sei und sich damals es sich herausstellte, dass der Arbeitgeber Anfang des Monats gemeldet hatte) hat er es auch diesmal getan. Irgenwie steht ja auch meine Krankenkasse auf dem Lohnzettel mit über 500 Euro drauf, den ich vor zwei Wochen mit dem Lohn bekommen habe. Ich habe also den ganzen Monat bezahlt, bekomme aber erst Ende des Monats mit, dass ich laut Krankenkasse nicht korrekt ganz versichert sei bzw. gewesen war und sie deshalb die Leistungen auf Notniveau einschränken durften und dürfen (bis dann mein Antwort-Brief dort angekommen und ebenfalls korrekt eingearbeitet wurde.....).

Da dies schon das zweite Mal ist beim zweiten Neuvertrag, sehe ich schon System dahinter, dem Kunden um seine Leistung zu bringen und sparen zu können oder es eben nicht so wichtig zu nehmen.

Wenn also wie beim letzten Mal der Arbeitgeber am 3. des Monats gemeldet hat, Ende des Monats aber erst der Brief von der Krankenkasse kommt, liegt doch die Schuld bei der Krankenkasse bzw. deren Meldesystem oder nicht? Ich bezahle über 500 Euro rechtzeitig für den Monat und bin trotzdem hinterher nur auf Notniveau versichert oder wie?

Die Krankenkasse sagt immer, es sei nichts im System, der Arbeitgeber sagt, er hätte schon rechtzeitig vor Wochen gemeldet und später findet sich immer, dass der Arbeitgeber doch gemeldet hatte, es nur bei der Krankenkasse komischerweise solange dauerte bis die Daten in den korrekten Computer zu gelangt sind bzw. gar nicht ohne Angabe von Gehalts und Kundenunterschrift zu gelangen scheinen. Die Frage ist, ob sowas rechtens ist, wenn der Arzt mir dann nicht die angebrachte Hilfe und Medikamente verschreibt, weil ich ja wie ein Nichtzahler trotz Zahlung den ganzen Monat nur auf Notversorgung eingestuft werde. Gibt es nicht auch Fristen innerhalb der Krankenkasse von der eingehenden Meldung des Arbeitgebers bis zur Änderung meines Versichertenstatus?

Zudem hat mir die Hotlinerin dreimal gesagt, es würde keinerlei Einschränkungen geben bzw. seinen keinerlei Einschränkungen beim Arzt gewesen durch die fehlende Information wer der Arbeitgeber sei. Wozu wollen sie dann die persönlichen Daten wie Gehalt etc.
wissen, wenn man auch so wie zuvor versichert ist?

Gibt die Krankenkasse denn auch die spezifischen Extraleistungen, wenn sie nicht weiß, ob man bei ihr versichert ist.
Oder ist man noch Monate zunächst weiterhin bei der alten Versicherung versichert, ohne Leistungseinschränkung auch wenn sich der Versichertenstatus ändert (anderer Job, Wechsel zum Beamten, Wechsel zum Selbständigen etc.?).

Ich denke die Hotlinerin hat mich angelogen und hätte ich ein Gesundheits-Problem bekommen, hätte beim Arzt etc. weniger Leistung bekommen wie zuvor, obgleich ich ordentlich fristgemäß bezahlt habe und der Arbeitgeber auch früh genug gemeldet.

Wenn es nur einmal passiert wäre, hätte ich noch an einen Fehler geglaubt. Aber jetzt beim zweiten Mal ärgert es mich schon, dass es immer so lange dauert intern in der Kasse und ich anscheinend deshalb benachteiligt bin trotz fristgemäßer Zahlung von etwa 600 Euro Krankenkassenbeitrag für den Monat ...

Gast

Beitrag von Gast » 27.11.2010, 11:38

die Meldungen, die der Arbeitgeber macht, gehen nicht im ersten Übertragungsschritt nicht an die Krankenkasse, sondern zuerst an eine Zwischenstelle, z.B. an den BKK Bundesverband. ist es dort angekommen und verarbeitet, dann wird die Meldung an die entsprechende Krankenkasse übermittelt. das dies nicht an ein und dem selben Tag geschieht, erklärt sich glaub ich von selbst.

häufig kommt es auch vor, dass die Meldung dann bei der Krankenkasse maschinell nicht eingespielt werden kann. dies geschieht z.B. wenn die Schreibweise des Namens der zu meldenden Person nicht mit dem bei der Krankenkasse übereinstimmt (z.b. Maier oder Mayer). Zahlendreher in der Rentenversicherungsnummer, nicht vorhandene Rentenversicherungsnummer oder wenn der alte Arbeitgeber noch nicht abgemeldet hat, erzeugen bei den Kassen auch häufig Fehlerabweisungen. ein Mitarbeiter einer Krankenkasse hat mir mal erklärt, dass diese Meldungen dann als Liste ausgelesen werden, und handmännisch eingegeben werden müssen. die Anzahl dieser nachzubearbeitenden Meldungen scheint wohl immer recht hoch zu sein. das dies dann auch nicht innerhalb von 2 Tagen erledigt ist, kann ich dann auch verstehen.

was bei "weihnachtsmann" natürlich auffällig ist, dass es dir schon wieder passiert ist. du hast doch sicherlich mit deiner ersten Lohnabrechnung eine Kopie der Anmeldung zu Sozialversicherung erhalten, oder nicht?! der Arbeitgeber ist verpflichtet dir diese auszuhändigen. du brauchst die später auch mal, um deinen Arbeitszeiten für die Rente zu prüfen. um dir Ärger zu ersparen, oder interne Abläufe zu beschleunigen, kannst du die als Kopie auch an die Krankenkasse senden.
Zuletzt geändert von Gast am 27.11.2010, 11:40, insgesamt 1-mal geändert.

Gast

Beitrag von Gast » 27.11.2010, 11:39

zost hat geschrieben:@krmel: das ist ja sehr vorbildlich!
ich lieb eben meinen Job :oops:

devil767
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Beitrag von devil767 » 27.11.2010, 12:02

Was ich mir hier z.B. vorstellen kann, dass vielleicht eine nicht mehr gültige Rentenversicherugsnummer abgegeben wurde durch den AG. Da diese nicht mehr plausibel, erzeugt dies eine Fehlerabweisung. Vielleicht auch doppelt.

Und sowas muss demenstprechend von der Kasse nachbearbeitet werden.

Der Datenfluss der Meldung ist ja gewaltig mittlerweile und auch die Datenqualität wird extrem geprüft. Hier hängt das Geld der Kassen dran (und nicht nur an den Krankheitsbildern). Es geht hier um Versicherungszeiten, die richtig Geld für die Kassen aus dem Gesundheitsfond bringen. Somit hat die Kasse ein direktes Interesse daran, dass der Meldebestand korrekt ist und stimmt.

Einen Leistungsnachteil kann es dadurch natürlich nicht geben. Ich hatte früher einen Arbeitgeber, der partout nicht anmelden wollte (habe keinen Computer etc.). Ich habe es dann mit dem Arbeitsvertrag gemacht, damit der Versicherte auch seine Karte bekommt.

Wie gesagt, es wäre nicht gut für die Kasse, wenn die Anmeldung nicht im System wäre. Erstens aus wirtschafltichen Gründen und zweitens ist sowas unangenehm gegenüber dem Versicherten. Eine Absicht kann ich aber in dem Fall nicht erkennen.

Viele Grüße
devil

Gast

Beitrag von Gast » 27.11.2010, 13:10

devil767 hat geschrieben:Eine Absicht kann ich aber in dem Fall nicht erkennen.
das sehe ich auch so. aber in Deutschland muss ja immer gleich gemeckert und gemotzt werden :lol:

Weihnachtsmann
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Beitrag von Weihnachtsmann » 27.11.2010, 14:01

Ich habe die Anmeldung zur Sozialversicherung sogar noch zwei Wochen früher bekommen wie den Lohn und vier Wochen früher wie den Brief der Krankenversicherrung über meinen unbekannten Status. Wenn sowas jedesmal passiert könnte man schon ein wenig den Mechanismus innerhalb der Kasse optimieren.
Ich erlebe auch bei der Bank etc.dass oftmals nicht das Interesse bzw. die nötige Vorsicht verwendet wird, wenn ja nur der Kunde Nachteile hätte oder hat. Wären die Angstellten selbst als Kunden da, würde vieles da auch anders gemacht werden.
Wirklich beantwortet ist die Frage nun nicht, ob mir nun bei Kopfschmerzen etc. Probleme beim Arzt enstanden wären oder nicht.

Gast

Beitrag von Gast » 27.11.2010, 14:21

nein dir wären keine Kosten entstanden. deine Karte wird ja nicht gesperrt oder eingezogen. die Abrechnung mit den Ärzten erfolgt auch nicht taggleich.

ich würde gerne mal wissen bei welcher Kasse du bist. Dass sofort, wenn die Meldung nur ein paar Tage fehlt schon das Mitglied informiert wird, kenne ich nur von der AOK oder ganz kleinen BKKen. bei anderen fällt das meistens gar nicht auf, weil der Prüfturnus länger ist und bis dahin die Meldung auch eingegangen ist.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.11.2010, 14:28

Hallo,
man fasst es manchesmal wirklich nicht, was uns bei den Kassen so alles unterstellt wird.
Wie schon ausführlich und auch richtig beschrieben gibt es bestimmte Frist für Meldungen nach der DEÜV (Datenerfassungsübermittlungsverordnung), diese Meldungen laufen bei einer zentralen Stelle auf und werden dann an die betreffenden Klassen verteilt.
Es kommt nicht selten vor dass Meldungen zwar von den Arbeitgeber rechtzeitig abgesetzt werden aber trotzdem bei der Empfängerkasse nicht ebenso rechtzeitig eingestellt werden. Das sind dann aber keine Gründe dass jemand deshlab nicht krankenversichert ist und keine Leistungen erhält. Aus der Praxis heraus berichtet - wenn wir den Versicherten anfragen was er denn so macht weil ihn sein bisheriger Arbeitgeber abgemeldet hat, dann ruft uns der Angefragte meist an uns teilt uns mit dass er schon einen neuen Arbeitgeber habe, und weil dass schon seit einiger Zeit der Fall wäre, muessten wir das doch wissen, schliesslich habe der Arbeitgeber ihm versichert dass er die Anmeldung vorgenommen habe. Damit haben wir dann aber kein Problem - der Arbeitgeber bekommt seine Mitgliedsbescheinigung und wir warten dann auf die Anmeldung - taucht die dann innerhalb von 14 Tagen nicht auf, lassen wir uns das vom Arbeitgeber noch einmal melden (ggf. Kopie per Fax) und geben das dann manuell ins System ein. Der Versicherte hat keinerlei Nachteile davon, sieht man mal davon ab, dass er ein Telefonat führen musste oder einen Fragebogen zusenden musste.
Dass der Weihnachtsmann nun zweimal in diese Situation kam, das halte ich eher für einen Zufall als eine von ihm vermutete Schikane der Kasse.
Gruss
Czauderna

Weihnachtsmann
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Beitrag von Weihnachtsmann » 27.11.2010, 14:30

Ich weiß dass Kassenmitarbeiter hier scheinbar gerne 600 Euro ausgeben ohne die zustehende Leistung zu erwarten. Ich finde, dass hier nicht höheren Kräfte am Werk sind oder es eben so ist, sondern die TKK hat das eben nur sehr schlecht organisiert oder im Griff oder nur Personal gespart.
Wenn man darauf nicht aufmerksam macht passiert doch nichts.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.11.2010, 15:31

Hallo,
also doch kein Vorsatz oder böser Wille, sondern eher nur ein technisches bzw. Personalproblem - damit kann ich dann eher leben und sage - ja, das könnte sein.
Gruss
Czauderna

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 27.11.2010, 17:04

Ich weiß dass Kassenmitarbeiter hier scheinbar gerne 600 Euro ausgeben ohne die zustehende Leistung zu erwarten. Ich finde, dass hier nicht höheren Kräfte am Werk sind oder es eben so ist, sondern die TKK hat das eben nur sehr schlecht organisiert oder im Griff oder nur Personal gespart.
es hat für dich absolut keine Konsequenzen, ob die Meldung 2 Wochen früher oder später in das EDV-System der Krankenkasse eingespielt wird....

du kannst zu Arzt gehen, der Arzt kann dir Medkamente verschreiben usw. - du brauchst in dieser Hinsicht wirklich keine Befürchtungen zu haben.

du einzige, was du merkst, sind die Schreiben der Kasse....(was vielleicht etwas nervt, wenn es mehrfach vorkommt)

Der einzige, der bei (eventuell) schlampiger Bearbeitung von Meldungen Nachteile haben könnte, ist die Kasse selbst

Gruß
Lady Butterfly

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