mich beschäftigt gerade die Frage, was eigentlich passiert, wenn ein(e) KG-Bezieher(in) in der Zeit durch den AG gekündigt wird.
Muss dies der KK gemeldet werden? Der Arge, ja, das weiß ich, aber wie sieht es der KK gegenüber aus?
Dabei tut sich gerade die 2. Frage auf, nämlich, was mit eventuellen Urlaubsansprüchen passiert? Können diese krankheitsbedingt nicht genommen werden, werden sie ja ausgezahlt. Sind diese dann der KK zu melden?
Spannendes Thema und ich bin sicher, mir fallen noch ein paar Fragen ein.

Für die Beantwortung vielen Dank und (inter)nette Grüße
Manu