http://www.tagesschau.de/inland/hartzvi ... ng100.html
(Auf den Spickzettel von so einem Richter würde ich auch zu gerne einmal schauen)

Moderatoren: Czauderna, Karsten
Ob denn jetzt nun die GKVn ebenfalls auf kostendeckende Beiträge pochen...? ( http://www.vdek.com/presse/pressemittei ... /index.htm )FAZ - vom 25.10.2010 - hat geschrieben:Leyen drängt Hartz-IV-Bezieher aus Privatkassen
Die Arbeitsministerin will privat krankenversicherte Hartz-IV-Empfänger zum Wechsel in die gesetzliche Kasse zwingen. Nach F.A.Z.-Informationen will sie so einem Urteil des Bundessozialgerichts zuvorkommen, nach dem auf die Jobcenter zwei Milliarden Euro Zusatzkosten zukommen könnten.[...]
http://www.faz.net/-01kkkm
Hallo,GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Im Grunde genommen müsste doch jetzt auch der letzte begriffen haben, dass das "ich sorge eigenverantwortlich für mich in der PKV vor" nur Augenwischerei ist. Abschaffung der PKV als Vollversicherung wäre eigentlich die Konsequenz. Stattdessen werden die 6000 ALG2-Bezieher sich wohl demnächst eine gesetzlichen Krankenkasse aussuchen dürfen.
aerzteblatt.de - 18.01.2011 - hat geschrieben:Jobcenter müssen privaten Krankenversicherungvbeitrag voll tragen
[...]
Eine Sprecherin von Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) begrüßte das Urteil. „Es ist gut, dass es nun Rechtssicherheit für die Betroffenen gibt. Das Urteil bedeutet, dass Hartz-VI-Empfänger zunächst in ihrer privaten Krankenversicherung bleiben können, ohne dafür mit einem eigenen Beitrag aufkommen zu müssen.“ Das Ministerium werde sich dafür einsetzen, dass es eine schlüssige Lösung auch für Privatversicherte gebe, die vorübergehend auf Arbeitslosengeld II angewiesen seien.
GKV will höhere Beiträge
Allerdings steht nun Streit mit der gesetzlichen Krankenversicherung ins Haus. „Nachdem das Bundessozialgericht der privaten Krankenversicherung deutlich höhere Zahlungen aus den Jobcentern verschafft hat, muss der Betrag für die gesetzlich versicherten ALG-II-Empfänger selbstverständlich auch angepasst werden“, erklärte die Vorstandschefin des GKV-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer. „Es kann nicht sein, dass die Jobcenter für Versicherte der gewinnorientierten privaten Krankenversicherung deutlich mehr zahlen als für Menschen, die in einer gesetzlichen Krankenkasse sind.“
Die gesetzlichen Kassen argumentieren, auch sie hätten deutlich höhere Kosten als die Erstattung von den Jobcentern: Im Durchschnitt mussten sie pro Mitglied 278 Euro im Monat ausgeben, bekämen aber ebenfalls nur gut 130 Euro für Hartz-IV-Empfänger.
Eine Aufstockung der GKV-Beiträge auf die durchschnittlichen Kosten könnte Milliarden kosten. Für die privat versicherten Langzeitarbeitslosen geht es um maximal knapp 13 Millionen Euro. © dapd/aerzteblatt.de
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... tragen.htm
Nun, die Diskussion gab es doch schon vor vielen Jahren: Ich habe sie in den 90ern mitbekommen, als ich im Sozialbereich einer Stadtverwaltung gearbeitet hatte. Patienten, für die das Sozialamt zahlte, waren zumindest damals bei den Ärzten beliebt, weil die Ämter (ohne diverse Obergrenzen, Regresse, Kürzungen) widerstandslos alles zahlten. Die Städte wollten diese Klientel schon damals gern in der GKV unterbringen. Die Verhandlungen scheiterten damals daran, dass die Kassen mindestens durchschnittliche Beiträge für diese Kunden haben wollten, die Städte aber nur sehr viel weniger zahlen wollten.Die gesetzlichen Kassen argumentieren, auch sie hätten deutlich höhere Kosten als die Erstattung von den Jobcentern: Im Durchschnitt mussten sie pro Mitglied 278 Euro im Monat ausgeben, bekämen aber ebenfalls nur gut 130 Euro für Hartz-IV-Empfänger.