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von Rossi » 23.01.2011, 23:00
Na ja, genau die Auskunft habe ich erhalten, dass hier kein Sonderkündigungsrecht besteht, da sich an der Höhe des Zusatzbeitrages nichts geändert hat.
Die neuen Bestimmungen des § 26 Abs. 4 SGB II werden in der Praxis ein Schattendasein führen. Für diejenigen ALG II-Bezieher, die eh schon lfd. Leistungen erhalten, gelten diese Bestimmungen nicht.
Die Übernahme gilt nur für die Personen, die sonst den Lebensunterhalt sicherstellen und gerade übern Satz liegen. Nehmen wir an, ein Kunde liegt 2,00 Euro übern Satz und soll jetzt die 8,00 Euro zahlen. Dann wird er allein durch die Zahlung des Zusatzbeitrages hilfebedüftig und bekommt 6,00 Euro. Wie gesagt, jenes sind Ringeltauben.
Damit wird klar, dass die Kunden, die den Zusatzbeitrag ab Januar 2011 nicht mehr erhalten, wohl gekniffen sind. Sie können zwar kündigen müssen aber während der Kündigungsfrist die 8,00 Euro löhnen.