ein EU-Rentner (40J.) erhält gesetzl. EU-Rente,
aus seinem gesamten Einkommen wird die Beitragshöhe für seine
sonstige freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzl.Kr.Kasse errechnet
- wenn er nun aus einer privaten EU-Versicherung zusätzlich z.B. 5000 Eur Jahres-EU-Rente erhält
die auf das Vertragsende mit dem 52.Lebensjahr begrenzt ist
und somit lt. Finanzamt steuerlich nur mit dem Ertragsanteil von ca. 23% relevant ist,
- wie wird dann der Beitragsanteil speziell aus dieser privaten EU-Rente errechnet
- a) aus der vollen Summe dieser Rente (5000 Eur)
b) aus dem Ertragsanteil ca. 23% dieser Rente (1150 Eur)
- a) aus der vollen Summe dieser Rente (5000 Eur)
