ein EU-Rentner (40J.) erhält gesetzl. EU-Rente,
aus seinem gesamten Einkommen wird die Beitragshöhe für seine
sonstige freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzl.Kr.Kasse errechnet
- wenn er nun aus einer privaten EU-Versicherung zusätzlich z.B. 5000 Eur Jahres-EU-Rente erhält
 die auf das Vertragsende mit dem 52.Lebensjahr begrenzt ist
 und somit lt. Finanzamt steuerlich nur mit dem Ertragsanteil von ca. 23% relevant ist,
 
 
 - wie wird dann der Beitragsanteil speziell aus dieser privaten EU-Rente errechnet
 - a) aus der vollen Summe dieser Rente (5000 Eur) 
 
 b) aus dem Ertragsanteil ca. 23% dieser Rente (1150 Eur)
 
- a) aus der vollen Summe dieser Rente (5000 Eur) 
