Falschen Krankenkassentarif nach Beendung des Studiums

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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Peter_Liesel
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Falschen Krankenkassentarif nach Beendung des Studiums

Beitrag von Peter_Liesel » 26.04.2011, 19:15

Hallo zusammen,

ich habe ein paar Fragen bezüglich der Beitragsmodalitäten einer gesetzlichen Krankenkasse (TK) und wollte vor einem Kontakt mit den Kundenberatern gerne euren fachkundigen Rat einholen (hoffe, das ist das richtige Unterforum).
Ich war bis zum letzten Jahr (Wintersemester 09/10) als Student an der Uni eingeschrieben. Dementsprechend habe ich den Versicherungsbeitrag als Student jeden Monat pflichtgemäß überwiesen. Nun habe ich das Studium abgebrochen, bin im Ausland gewesen und kann nun bei einem Arbeitgeber in Deutschland ab nächstem Monat in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eintreten.
Allerdings habe ich ein Jahr lang, den Studentenversicherungsbeitrag bezahlt, obwohl ich nicht als Student eingeschrieben war.

Jetzt möchte ich wissen: Muss ich die Differenz nachzahlen? Drohen mir irgendwelche rechtlichen Konsequenzen? Kann ich ganz normal ab nächsten Monat den normalen Beitrag zahlen? Wird sowas auf Kulanz geregelt?

Gibt es hier im Forum Experten, die mit sowas Erfahrung haben?
Für eure Mühen schon jetzt vielen Dank.


Viele Grüße

Peter Liesel

Koelnerin74
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Beitrag von Koelnerin74 » 26.04.2011, 19:48

Du warst bis Ende des WS 09/10 (31.03.10) eingeschrieben? Und danach hat deine KK weder durch dich noch die Uni erfahren, dass du nicht länger eingeschrieben bist?
Die KVdS endet mit Ablauf des letzten Semesters, in welchem du eingeschrieben warst. Hat sich der Auslandsaufenthalt nicht nahtlos angereiht, müsstest du dich grds.

- vom Ende des letzten Semesters bis zum Auslandsaufenthalt sowie
- seit der Rückkehr nach Deutschland bis zum Beginn deines neuen Jobs

nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 "pflichtversichern". Ich unterstelle jetzt mal Versicherungspflicht als Arbeitnehmer ab dem neuen Beschäftigungsverhältnis.

Das würde natürlich bedeuten, dass die zuviel gezahlten KVdS-Beiträge (Auslandsaufenthalt) an dich zurückzuzahlen bzw. mit dem höheren Beitrag für die Pflichtversicherung nach 5/1/13 zu verrechnen sind.

Frage ist nur, ob und wem es jetzt noch auffällt, dass du seit längerem kein eingeschriebener Student mehr bist. Wenn dein Arbeitgeber dich ab Beschäftigungsbeginn anmeldet, wird die Mitgliedschaft an sich nur von KVdS auf Arbeitnehmer umgestellt. Kann aber ebenso passieren, dass irgendwann mal noch eine Mitteilung der Uni an deine KK folgt und dann s.o. ;-).

Peter_Liesel
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Beitrag von Peter_Liesel » 26.04.2011, 19:54

Danke für die schnelle Antwort.

Das Problem ist, dass die jetzt bei der Krankenkasse die Exmatrikulationsbescheinigung haben wollen und die eben auf das letzte Jahr datiert ist.

Dann würden die mich ganz normal als Arbeitnehmer versichern.

Peter_Liesel
Beiträge: 4
Registriert: 25.04.2011, 23:44

Beitrag von Peter_Liesel » 26.04.2011, 19:55

Danke für die schnelle Antwort.

Das Problem ist, dass die jetzt bei der Krankenkasse die Exmatrikulationsbescheinigung haben wollen und die eben auf das letzte Jahr datiert ist.

Dann würden die mich ganz normal als Arbeitnehmer versichern.

Peter_Liesel
Beiträge: 4
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Beitrag von Peter_Liesel » 27.04.2011, 21:45

Gibt es noch andere Meinungen?

Czauderna
Beiträge: 11412
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 29.04.2011, 20:48

Hallo,
die studentsiche Pflichtversicherung endet bei Exmatrikulation per Gesetz
und damit auch dem Grunde nach die Mitgliedschaft in der GKV-Kasse.
Wenn du der Kasse glaubhaft nachweisen kannst dass du im Ausland warst und deinen Erstwohnsitz auch nicht mehr in Deutschland hattest, dann kann die Kasse auf die "Weiterversicherung" entweder verzichten oder dir nachträglich bis zum Tag der Wiedereinreise eine "Anwartschaftsversicherung" einräumen - da würdest du sogar noch Geld zurückbekommen. Allerdings betone ich "kann die Kasse", ob sie das so macht, das steht auf einem anderen Blatt - wahrscheinlichr wird sein, dass sie von dir ab dem Folgetag der Exmatrikulation unter dem Hinweis auf das geltende Gesetz, wonach jeder Mensch mit Erstwohnsitz in Deutschland auch gegen Krankheit versichert sein muss, Beiträge nachfordern - z.Zt. wären das mindestens 153,64 € - wenn du deinen bereits gezahlten Beitrag abziehst kannst du dir leicht ausrechen was da auf die zukommen wird.
Dass du dich bei der Ausreise nicht um deine Krankenversicherung gekümmert hast weil du es wahrscheinlich nicht besser wusstest, wird dir da wenig helfen.
Gruss
Czauderna

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