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von Swantje B. » 16.02.2011, 20:14
Hallo Peziii,
in Deutschland kannst Du - anders als in Österreich - die Krankenkasse grundsätzlich frei wählen und Dir aussuchen, wo Du versichert sein möchtest.
Die Bindungsfrist (§ 175 Abs. 4 Satz 1 SGB V) besagt, dass Du aber 18 Monate an Deine Wahl der Krankenkasse gebunden bist. Du kannst in dieser Zeit nicht zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln.
Wenn Deine Beschäftigung in Deutschland endet, und Du zurück nach Österreich ziehst, endet Deine Mitgliedschaft automatisch. Du bleibst nicht zwangsweise Mitglied der Kasse, bis die 18 Monate abgelaufen sind.
Achtung! Die Mitgliedschaft endet nur dann automatisch, wenn Du versicherungspflichtig bist, d. h. wenn Dein Bruttogehalt unter 4.125,00 € / Monat liegt.