Familienversicherung und Härtefall

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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dragongly
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Familienversicherung und Härtefall

Beitrag von dragongly » 29.05.2007, 23:34

Hallo, wie ist das, wenn man in einer Familienversicherung ist und ich als Studentin, die Bafög erhält, einen Härtefallantrag für Zahnersatz stelle...
Zählt da auch irgendwelches Einkommen von meinen Eltern oder geht es da nur um mich. Und wie wahrscheinlich ist es, dass man den doppelten Zuschuss erhält?

Vielen Dank :D

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KKK
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Beitrag von KKK » 30.05.2007, 16:38

Es gilt hier der §55 Abs.2 SGB V.

Das Einkommen der Eltern zählt bei Famillienversicherten mit.

Als Einkommen sind die monatl. Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt zu verstehen.

Die Härtefallgrenze beträgt normal 40% der monatlichen Bezugsgröße nach §18 SGB IV(2450 Euro). Dieser Prozentsatz erhöht sich um 15% für den Ehegatten und um weitere 10% für das familienversicherte Kind.

z.B.
Versicherter:40%
+Ehegatte:15%
+Kind:10%
= 65% von 2450 € = 1592,50 € (Härtefallgrenze)

Die monatl. Bruttoeinnahmen zum Lebensunthalt dürfen in diesem Beispiel nicht 1592,50 Euro überschreiten.

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