Vom Auszubildenden zum Selbständigen
Moderator: Czauderna
Vom Auszubildenden zum Selbständigen
Guten Morgen,
zu meinem Betreff habe ich eine Frage.
Mein Sohn hat die Ausbildung beendet und hatte sich schon während seiner Ausbildungszeit als Kleinunternehmer selbständig gemacht. Sein Ausbildungsvertrag ist nun zu Ende und er ist jetzt dabei sich kundig zu machen, wo er sich als Selbständiger krankenversichern lässt, da gibt es ja horrende Unterschiede. Er hat ganz geringe Einnahmen im Moment. Ich als Mutter mache mir natürlich schon wieder Gedanken: Was ist, wenn er sich jetzt ein Bein bricht z. B.
Wie gesagt, sein Ausbildungsvertrag ist beendet und er hat noch keine neue Versicherung. Gibt es eine Übergangszeit oder ist er schlichtweg jetzt nicht versichert und wenn ihm was passiert, hat er Pech gehabt?
Es wäre schön, wenn mir jemand antwortet.
Liebe Grüße an alle
Zebulon
zu meinem Betreff habe ich eine Frage.
Mein Sohn hat die Ausbildung beendet und hatte sich schon während seiner Ausbildungszeit als Kleinunternehmer selbständig gemacht. Sein Ausbildungsvertrag ist nun zu Ende und er ist jetzt dabei sich kundig zu machen, wo er sich als Selbständiger krankenversichern lässt, da gibt es ja horrende Unterschiede. Er hat ganz geringe Einnahmen im Moment. Ich als Mutter mache mir natürlich schon wieder Gedanken: Was ist, wenn er sich jetzt ein Bein bricht z. B.
Wie gesagt, sein Ausbildungsvertrag ist beendet und er hat noch keine neue Versicherung. Gibt es eine Übergangszeit oder ist er schlichtweg jetzt nicht versichert und wenn ihm was passiert, hat er Pech gehabt?
Es wäre schön, wenn mir jemand antwortet.
Liebe Grüße an alle
Zebulon
Wann hat er denn die Ausbildung beendet?
Normalerweise wirde er von seine bisherigen Krankenversicherung informiert, dass er vom Arbeitgeber zum ..... abgemeldet wurde und dann wird nahtlos eine freiwillige Versicherung durchgeführt.
Hat er keine Einnahmen, kann er bis Vollendung des 23. Lebensjahres zu dir in die Familienversicherung (wenn er noch keine Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit über 365 Euro hat).
In jedem Fall wird die weitere Verischerung immer an das Ende des letzten Zeitraumes anschließen, da die Versicherung ohne Lücke sein muss.
Wenn die Ausbildung bereits vorbei ist, sollte er so schnell wie möglich seinen weiteren Versicherungsschutz klären.
Entscheidet er sich nun für eine PKV, muss er sich dort auch rückwirkend versichern und diese werden dann natürlich auch die Leistungen ab diesem Zeitpunkt übernehmen müssen.
Normalerweise wirde er von seine bisherigen Krankenversicherung informiert, dass er vom Arbeitgeber zum ..... abgemeldet wurde und dann wird nahtlos eine freiwillige Versicherung durchgeführt.
Hat er keine Einnahmen, kann er bis Vollendung des 23. Lebensjahres zu dir in die Familienversicherung (wenn er noch keine Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit über 365 Euro hat).
In jedem Fall wird die weitere Verischerung immer an das Ende des letzten Zeitraumes anschließen, da die Versicherung ohne Lücke sein muss.
Wenn die Ausbildung bereits vorbei ist, sollte er so schnell wie möglich seinen weiteren Versicherungsschutz klären.
Entscheidet er sich nun für eine PKV, muss er sich dort auch rückwirkend versichern und diese werden dann natürlich auch die Leistungen ab diesem Zeitpunkt übernehmen müssen.
Hallo nabo1979,
vielen Dank für die Antwort. Er ist 22, seine Ausbildung war am 6. Juli 2011 beendet. Er hat von seiner Krankenkasse noch keine Meldung wegen Abmeldung bekommen, nur von seinem bisherigen Arbeitgeber. Die haben ihm geschrieben, dass das Vertragsverhältnis beendet ist und er hat auch schon ein Zeugnis bekommen. Er ist mit bei meiner Krankenkasse versichert gewesen. Ich habe dort angerufen und gefragt, was zu tun ist, die haben ihm jetzt ein Formular für eine private Krankenversicherung geschickt. Der Beitrag liegt bei ca. € 320,00 (Kranken- und Pflegeversicherung). Da sind wir beide erstmal nach hinten gekippt. Das muss doch auch anders gehen. Er wollte jetzt einmal zur Verbraucherzentrale marschieren, um sich zu erkundigen.
Sein Verdienst liegt im Moment im Monat zwischen € 300,00 und € 400,00.
Jo, das war es erst einmal an Infos.
Liebe Grüße und vielen Dank
Zebulon
vielen Dank für die Antwort. Er ist 22, seine Ausbildung war am 6. Juli 2011 beendet. Er hat von seiner Krankenkasse noch keine Meldung wegen Abmeldung bekommen, nur von seinem bisherigen Arbeitgeber. Die haben ihm geschrieben, dass das Vertragsverhältnis beendet ist und er hat auch schon ein Zeugnis bekommen. Er ist mit bei meiner Krankenkasse versichert gewesen. Ich habe dort angerufen und gefragt, was zu tun ist, die haben ihm jetzt ein Formular für eine private Krankenversicherung geschickt. Der Beitrag liegt bei ca. € 320,00 (Kranken- und Pflegeversicherung). Da sind wir beide erstmal nach hinten gekippt. Das muss doch auch anders gehen. Er wollte jetzt einmal zur Verbraucherzentrale marschieren, um sich zu erkundigen.
Sein Verdienst liegt im Moment im Monat zwischen € 300,00 und € 400,00.
Jo, das war es erst einmal an Infos.
Liebe Grüße und vielen Dank
Zebulon
Du meinst sicher eine freiwillige Versicherung nicht private. Du sprichst doch sicher von einer gesetzlichen Krankenkasse (da gibt es keine Privatversicherung)Zebulon hat geschrieben:...die haben ihm jetzt ein Formular für eine private Krankenversicherung geschickt.

Kommt dann sicher noch in den nächsten Tagen. Kümmern sollte er sich natürlich trotzdem schon jetzt!Zebulon hat geschrieben:…seine Ausbildung war am 6. Juli 2011 beendet. Er hat von seiner Krankenkasse noch keine Meldung wegen Abmeldung bekommen,
327,68 € ist der Mindestbeitrag für Selbstständige.Zebulon hat geschrieben:…Der Beitrag liegt bei ca. € 320,00 (Kranken- und Pflegeversicherung). Da sind wir beide erstmal nach hinten gekippt...
Er kann allerdings einen Antrag auf ermäßigten Beitrag stellen, wenn er so geringe Einkünfte hat. Dann würde er nach einer Bemessungsgrenze von 1277,50 € eingestuft werden und das bedeutet für ihn 218,46 € Beitrag (Kranken- und Pflegeversicherung). Drunter geht es als hauptberuflich Selbstständiger nicht!
So etwas sollte eigentlich der Berater einer Kasse wissen und das Mitglied auch darüber informieren.
Warum macht ihr nicht erst mal eine Familienversicherung, das würde doch mit dem Einkommen noch klappen (wie gesagt bis 365 Euro im Monat)? Oder ist er bereits hauptberuflich selbstständig gemeldet? Liegt eine Gewerbeanmeldung zur hauptberuflichen Selbstständigkeit vor?Zebulon hat geschrieben:Sein Verdienst liegt im Moment im Monat zwischen € 300,00 und € 400,00.
Sobald ein Tage eine Familienversicherung besteht, hat er danach übrigens ein freies Kassenwahlrecht, heißt, dass er sich vielleicht eine Kasse suchen könnte, die evt. etwas kompetenter ist und auch auf die verschiedenen Möglichkeiten einer freiwilligen Krankenversicherung hinweist. Nur als Tipp!

Vielen Dank nabo1979,
tja, das muss ich jetzt mit ihm einmal alles durchsprechen. Ich weiß, dass er für das letzte Jahr schon eine Steuererklärung abgegeben hat, in der er seine "selbständigen Einkünfte" angeben musste. Er hatte im Vorfeld auch schon Formulare ausgefüllt, in denen er seine ungefähren Einkünfte und Ausgaben eintragen musste. Sah aus wie ein Steuererklärungsformular, halt eben alles für "Kleinverdiener" mit einem Höchsteinkommen im ersten Jahr von ca. € 17.000,00.
Mal gucken, ob er schon weitergekommen ist, wenn ich gleich nach Hause komme. Muss er ja, sonst könnte es bösen enden.
Liebe Grüße
Zebulon
tja, das muss ich jetzt mit ihm einmal alles durchsprechen. Ich weiß, dass er für das letzte Jahr schon eine Steuererklärung abgegeben hat, in der er seine "selbständigen Einkünfte" angeben musste. Er hatte im Vorfeld auch schon Formulare ausgefüllt, in denen er seine ungefähren Einkünfte und Ausgaben eintragen musste. Sah aus wie ein Steuererklärungsformular, halt eben alles für "Kleinverdiener" mit einem Höchsteinkommen im ersten Jahr von ca. € 17.000,00.
Mal gucken, ob er schon weitergekommen ist, wenn ich gleich nach Hause komme. Muss er ja, sonst könnte es bösen enden.
Liebe Grüße
Zebulon