KV-Beiträge als Rentner nach Aufgabe der Selbständigkeit
Moderator: Czauderna
KV-Beiträge als Rentner nach Aufgabe der Selbständigkeit
Hallo zusammen,
ich bin neu im Forum und habe schon einiges aus den Beiträgen gelernt.
Mein spezielles Problem habe ich leider nicht gefunden. Deshalb hier:
Meine Frau ist selbständig, freiwillig in der GKV krankenversichert und bekommt irgendwann nur eine Mini-Rente (um die 100 Euro) von der Deutschen Rentenversicherung.
Ich bin Arbeitnehmer und privat krankenversichert und alle Altersrenten (privat, betrieblich und Deutsche Rentenversicherung) laufen über mich.
Wie ist denn die Bemessungsgrundlage der freiwilligen GKV meiner Frau, wenn wir beide Rentner sind?
Vielen Dank scho mal vorab für eure Antworten!
Grüße
Rico2004
ich bin neu im Forum und habe schon einiges aus den Beiträgen gelernt.
Mein spezielles Problem habe ich leider nicht gefunden. Deshalb hier:
Meine Frau ist selbständig, freiwillig in der GKV krankenversichert und bekommt irgendwann nur eine Mini-Rente (um die 100 Euro) von der Deutschen Rentenversicherung.
Ich bin Arbeitnehmer und privat krankenversichert und alle Altersrenten (privat, betrieblich und Deutsche Rentenversicherung) laufen über mich.
Wie ist denn die Bemessungsgrundlage der freiwilligen GKV meiner Frau, wenn wir beide Rentner sind?
Vielen Dank scho mal vorab für eure Antworten!
Grüße
Rico2004
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- Beiträge: 400
- Registriert: 14.02.2011, 20:27
Hallo Rico2004,
die erste Frage die sich mir da stellt: Bleibt Deine Ehefrau mit der "Minirente" wirklich freiwillig versichert, oder wird sie in Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert?
Die Höhe der gesetzlichen Rente spielt dabei keine Rolle - nur die Vorversicherungszeit. Also: War Deine Ehefrau irgendwann mal privat versichert? Wenn ja, wann und wie lange (möglichst genaue Daten). Oder war sie immer in der gesetzlichen Krankenversicherung? [Oder, um es amtsdeutsch genau zu formulieren: war sie 9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbslebens in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert?]
Gruß, Swantje
die erste Frage die sich mir da stellt: Bleibt Deine Ehefrau mit der "Minirente" wirklich freiwillig versichert, oder wird sie in Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert?
Die Höhe der gesetzlichen Rente spielt dabei keine Rolle - nur die Vorversicherungszeit. Also: War Deine Ehefrau irgendwann mal privat versichert? Wenn ja, wann und wie lange (möglichst genaue Daten). Oder war sie immer in der gesetzlichen Krankenversicherung? [Oder, um es amtsdeutsch genau zu formulieren: war sie 9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbslebens in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert?]
Gruß, Swantje
Hallo Rico2004,
in diesem Falle wird deine Frau ab Rentenbeginn pflichtversichert, d.h. die Rentenversicherung wird die Beiträge einbehalten und an die Kasse abführen.
Für ev. Einnahmen aus einer nebenberuflichen Selbstständigkeit sind dann zusätzlich Beiträge zu zahlen, sofern diese 127,75 €(Freibetrag 2011) monatlich überschreiten.
Wenn die hauptberufliche Selbstständigkeit bestehen bleibt, bleibt´s bei der freiwilligen Versicherung, dann allerdings ohne Abzug durch die RV.
in diesem Falle wird deine Frau ab Rentenbeginn pflichtversichert, d.h. die Rentenversicherung wird die Beiträge einbehalten und an die Kasse abführen.
Für ev. Einnahmen aus einer nebenberuflichen Selbstständigkeit sind dann zusätzlich Beiträge zu zahlen, sofern diese 127,75 €(Freibetrag 2011) monatlich überschreiten.
Wenn die hauptberufliche Selbstständigkeit bestehen bleibt, bleibt´s bei der freiwilligen Versicherung, dann allerdings ohne Abzug durch die RV.
Doch, genau so ist das.Rico2004 hat geschrieben:Ich kann kaum glauben, dass meine Renten außen vor bleiben
Bei pflichtversicherten (nicht freiwillig versicherten, aber das hat Swantje ja schon abgeklärt) Rentnern ist das Einkommen des Ehegatten für die Beitragshöhe vollkommen egal.
Rechtsgrundlage: §237 SGB V
Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rentner
Bei versicherungspflichtigen Rentnern werden der Beitragsbemessung zugrunde gelegt
1. der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung,
2. der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen und
3. das Arbeitseinkommen.
§ 226 Abs. 2 und die §§ 228, 229 und 231 gelten entsprechend.
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- Beiträge: 400
- Registriert: 14.02.2011, 20:27
Vorteil: GKV
Hallo Rico2004,
das ist halt einer der großen Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung und der Hauptgrund, warum viele im Alter gerne aus der privaten in die gesetzliche zurückkehren möchten: In der PKV steigt die Prämie im Alter eher noch, ob man das mit geringem Einkommen überhaupt zahlen kann, ist der PKV herzlich egal. Man muss eben selbst vorsorgen, oder - wenn gar nichts geht - zum Sozialamt.
In der GKV sind die Beiträge an's Einkommen gekoppelt: Mini-Rente = Mini-Beitrag (bei Versicherungspflichtigen, freiwillige Vers. ist nochmal was anderes).
Gruß, Swantje
das ist halt einer der großen Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung und der Hauptgrund, warum viele im Alter gerne aus der privaten in die gesetzliche zurückkehren möchten: In der PKV steigt die Prämie im Alter eher noch, ob man das mit geringem Einkommen überhaupt zahlen kann, ist der PKV herzlich egal. Man muss eben selbst vorsorgen, oder - wenn gar nichts geht - zum Sozialamt.
In der GKV sind die Beiträge an's Einkommen gekoppelt: Mini-Rente = Mini-Beitrag (bei Versicherungspflichtigen, freiwillige Vers. ist nochmal was anderes).
Gruß, Swantje