Rückkehr in die GKV nach Auslandsarbeit

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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KNOLLE 2
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Rückkehr in die GKV nach Auslandsarbeit

Beitrag von KNOLLE 2 » 30.08.2011, 15:08

Hallo an alle,

in kurzer Zeit werde ich nach Deutschland zurückkehren.Ich habe 16 Jahre in Spanien gelebt und gearbeitet,wo ich auch in der GKV und in der staatlichen Sozialversicherung versichert war.Da ich seit 18 Monaten arbeitslos bin und hier keine Arbeit finde kehre ich zurück.Im Moment bekomme ich vom spanischen Staat keine Unterstützung oder Hilfe.

Ich habe mich bei der Agentur für Arbeit in Nürnberg informiert wo ich den krankenversichert bin wen ich mich in Deutschland arbeitslos melde und keine Enkünfte habe,und man hat mir gesagt das ich mich Privat versichern muss.

Jetzt meine Fragen:

- stimmt das?
- wenn nicht wo bin ich krankenversichert?
- läuft das über das Arbeitsamt?

Ich glaube das ist im Moment alles.

Ich wäre sehr dankbar wenn ihr mir auf meine Fragen weiterhelfen könnt.

Vielen Dank im voraus,

Knolle 2 :?:

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 30.08.2011, 16:49

Hallo,
wie und wo warst Du denn zuletzt in Deutschland versichert?

LG, Fee

KNOLLE 2
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Beitrag von KNOLLE 2 » 30.08.2011, 18:26

Zuletzt war ich bei der AOK versichert,d.h. vor 16 Jahren bevor ich nach Spanien ging.

meliblack
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Beitrag von meliblack » 03.09.2011, 22:24

Hallo,
kann eigentlich nicht sein, dass du in die PKV musst. Die GKV in Spanien wird in Deutschland anerkannt. Warst du evtl. die letzten 18 Monate ohne Krankenversicherung?
Außerdem tritt mit Bezug von Arbeitslosengeld Versicherungspflicht ein.
Grüße, Meli

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 03.09.2011, 22:43

Hallo,

cih weiß leider, dass es mit der AOK in dem Fall nicht ganz so einfach ist.
Lass Dir ein E 301 in Spanien ausstellen (gilt zwar eigentlic für sie Arbeitslosenversicherung, aber beweist eine staatliche Versicherung).

Und dann beantragst Du schriftlich bei der AOK die Mitgliedschaft, Wenn die sich querstellen, dann VDK oder Anwalt einschalten.

LG, Fee

friesenjunge48
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Beitrag von friesenjunge48 » 04.09.2011, 15:45

Krankenkassenffee ich bin seit 2004 aus Spanien zurück,die waren hier vor Ort zu d...... um das überhaupt zu begreifen wie so etwas läuft.Die AOK Bonn-Bad Godesberg,bei denen ich dann angerufen habe, diese waren mehr als ERSTAUNT über das Fachwissen der hiesigen Kollegen.
Aber was will man in einem Provinzstädchen schon erwarten,ich äußere mich nicht mehr dazu ,ich muss meine Nerven schonen,auch von dem was hier von den EXPERTEN der Kranenkassen so von sich gegeben wird, anstatt zu helfen verunsichern......Taktik.......könnte ja der eigene Versicherte sein oder??

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 04.09.2011, 15:59

Es scheint leider noch nicht bei allen Kassenmitarbeitern angekommen zu sein, dass Versicherungszeiten innerhalb der EU den Versicherungszeiten im Inland gleichgestellt sind. Was bedeutet, dass im angefragten Fall sowohl eine freiwillige Versicherung bei einer deutschen Krankenkasse nach Wahl als auch eine Pflichtversicherung bei einer Kasse nach Wahl bei Bezug von ALG2 möglich ist. Wie die Agentur für Arbeit bei dieser Konstellation auf die PKV kommt, ist mir schleierhaft.

Lass dir von der spanischen Sozialversicherung ein Formular E 104 ausstellen. Damit sind die Vorversicherungszeiten nachgewiesen und einer Versicherung in Deutschland bei der gewählten Kasse steht nichts im Wege.

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