Verrechnung der Zusatzbeiträge

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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conter85
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Verrechnung der Zusatzbeiträge

Beitrag von conter85 » 21.09.2011, 13:47

Hallo

Ich bin Neu im Forum weiss aber allein nicht mehr weiter

Ich bin Krankheitsbedingt Hartz4 bezieher , Versichert bei der DAK und habe folgendes Problem :
Als die 8€ Geschichte angefangen hat habe ich ,wie viele andere, gehofft das Amt müsste diese Kosten irgendwann tragen - leider war dem nicht so nach 1 Jahr sagte mir das Arbeitsamt ich müsse diese Kosten selbst tragen

Da schon 1 Jahr ins Land gegangen war sind natürlich auch Kosten bei der Karnkenkasse entstanden
Nach etlichen Briefen ect. habe ich mich dann vor einigen Monaten dazu breitschlagen lassen von meinem Hartz4 18€ als Rate jeden Monat an die DAK zu zahlen (8€ Zusatzbeitrag und 10€ um die schon angefallenen Kosten abzuzahlen)
Das wurde in einer Ratenvereinbarung Telefonisch geregelt

Soweit so schlecht

Ich habe nun meine Kassenzettel ect. von 2010 und 2011 eingereicht um wie immer meine mehrkosten zurückzukriegen die meisst 3 Stellig waren

Nun bekomme ich nicht einen cent dieser Gelder von 2010 und 2011 ausbezahlt sondern auf dem Brief in dem steht das es Überwiesen wird steht mit Kulli es würde nun mit den Offenen Forderungen (also die 8€ geschichte) verrechnet

Da ich mehr als nur angewiesen bin auf diese Gelder (knapp 150-200€ die ich zurückbekommen hätte) und eine Ratenvereinbarung bestand verstehe ich die Welt nicht mehr - hab schon bei der DAK angerufen die sehen sich im Recht

Hab ich trotz allem keine Chance mein Geld jemals wiederzusehen ?

mitarbeiter
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Beitrag von mitarbeiter » 21.09.2011, 16:52

@conter85:

Ich schreib Dir das jetzt, ohne es böse zu meinen....

Was würdest Du machen, wenn
- Dir seit langer Zeit jemand Geld schuldet(egal aus ewelchem Grund) +
- Du nun plötzlich in der Lage bist, es Dir zu holen,
weil nun -aus welchen Gründen immer- Du die Möglichkeit hast,
es so einfach von einer sonst fälligen Zahlung einzubehalten?

Bin ziemlich sicher, dass Du auch diesen Weg gehen würdest, oder irr ich mich?
In diesem Zusammenhang von "DEINEM GELD" zu sprechen, ist für mich schon zweifelhaft.

Viele Grüsse

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 21.09.2011, 17:15

Hallo,

mal abgesehen davon, dass ich die Aktion der Kasse auch gut finde (dem Geld hinterherrennen ist nicht toll, und auch unsolidarisch), halte ich sie rechtlich für nicht haltbar.


§ 51 SGB I Aufrechnung

(1) Gegen Ansprüche auf Geldleistungen kann der zuständige Leistungsträger mit Ansprüchen gegen den Berechtigten aufrechnen, soweit die Ansprüche auf Geldleistungen nach § 54 Abs. 2 und 4 pfändbar sind.

(2) Mit Ansprüchen auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Sozialleistungen und mit Beitragsansprüchen nach diesem Gesetzbuch kann der zuständige Leistungsträger gegen Ansprüche auf laufende Geldleistungen bis zu deren Hälfte aufrechnen, wenn der Leistungsberechtigte nicht nachweist, dass er dadurch hilfebedürftig im Sinne der Vorschriften des Zwölften Buches über die Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch wird.


Ich sehe es so, dass es sich bei der Erstattung nicht um eine Gelsleistung handelt - zum einen. Und da Du HARTZ IV bekommst, gibt es auch keinen pfäandbaren Betrag - zum anderen.

Druck den §§ aus dem Internet aus, geh zu DAK und verlange die Auszahlung. Wenn sie es nicht geben, schreib an den Vorstand oder das BVA oder geh zum Sozialgericht und hol eine einstweilige Verfügung.

LG, Fee
Zuletzt geändert von Krankenkassenfee am 21.09.2011, 17:16, insgesamt 1-mal geändert.

KassenKenner
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Beitrag von KassenKenner » 21.09.2011, 17:15

Mir auch schleierhaft, wieso man nicht einfach die Kasse kündigt, statt "darauf zu hoffen", dass das Amt die Beiträge übernimmt...

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 21.09.2011, 19:57

@ KassenKenner: Vielleicht, weil conter85 der Kasse (aus welchen Gründen auch immer) sehr verbunden ist? Wenn nicht, ist es jetzt höchste Zeit zu wechseln.

Ansonsten schließe ich mich der Fee an.

Bei einer laufenden Ratenzahlung (der ja durchaus gefolgt wurde und deren Höhe ich bei Bezug von ALG II als vorbildlich empfinde) werte ich das Verhalten der DAK als unanständig. Zumindest eine telefonische Info hätte erfolgen können - mit der Konsequenz eines teilweisen Einbehaltens der §62-Erstattung o.ä.

conter85
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Beitrag von conter85 » 21.09.2011, 21:26

Das solche Reaktionen kommen war schon fast klar ;-)

Ich bin bei der DAK weil meine Familie schon immer dort Versichert ist , es ist das erste mal dass ich mir auf Grund von solchen Dingen Gedanken mache über einen Wechsel

Das ich gewartet habe ob das Amt zahlt ist eher Finanzieller Natur und das die Kasse ihr Geld gerne so schnell wie möglich hätte ist mir doch bewusst deshalb auch die Raten Vereinbabrung , andere zahlen einfach nicht !

Doch wenn eine Vereinabrung zur "Tilgung" der Schulden besteht und mir ohne Diskusion und mit voller Überzeugung 2 Jahre miner Zuzahlungen einbehalten werden ist das denke ich nicht OK - nur wehren kann man sich schwer

Und JA es ist MEIN GELD , wenn ich direkt nach erreichen der Belastungsgrenze beantragt hätte , wäre es nicht so weit gekommen da es Geld ist dass die DAK dann nie interessiert hätte !

Der Tipp von Fee ist sehr gut vielen Dank dafür werd ich noch diese Woche Probieren

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Agion
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Beitrag von Agion » 21.09.2011, 23:00

Für mich leider absolut unverständlich @conter85.

Du hast von der DAK einen Bescheid bekommen über die zu zahlenden Beiträge und standest somit seit diesem Zeitpunkt in der Pflicht und regst Dich jetzt darüber auf, wenn die DAK das Gleiche macht? Ob ggf. ein Dritter (Arbeitsamt) diese Beiträge übernimmt ist vollkommen egal und entbindet Dich in keiner Weise von Deiner Verpflichtung!

Du kannst hier froh sein, dass die DAK - sicherlich aus Angst vor Mitgliederverlusten - keine Vollstreckung der offenen Forderungen gegen Dich durchgeführt hat!

Lediglich bei der Höhe der offenen Beiträge würde ich noch einmal genauer nachfragen. Die DAK hat seit dem 01.02.2010 den ZB. Fällig sind aktuell mMn lediglich die ZB bis einschließlich 30.06.11. Das macht bei 17 Monaten * 8 € = 136 €. Mehr sollte nicht einbehalten werden können.

@ Fee - Vorstand, BVA, Sozialgericht. Sehr gut. Am Besten noch Petitionsausschuss, Gesundheitsminister und Bild-Zeitung.

Grüße, Agion

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 22.09.2011, 06:48

Hallo Agion,
ich habe zum Ausdruck gebracht, dass ich Nichtzahlen von Beiträgen nicht billige.
Und natürlich pfändet die DAK nicht, das geht bei einer Ratenzahlungsvereinbarung die bedient wird auch nicht.
Wobei ich die Erfolgsaussichten bei einem Hartz 4 Empfänger auch nicht als erfolgversprechend ansehe.

Eine andere Frage ist, ob eine derartige Erstattung den Tatbestand einer Geldleistung im Sinne des SGB erfüllt.

Und ja, wenn jemand offensichtlich Unrecht widerfährt, sollte er sich wehren. Bild-Zeitung und Petition halte ich für überzogen, aber der Rest ist legitim.

Ein User bittet um Hilfe, schildert sachlich seine Situation, rechtlich legt die Kasse das Gesetz falsch aus. Dann Hilfestellung zu geben - dafür ist das Forum doch da! Die moralische Schelte gab es dazu, dabei sollten wir es auch belassen.

Und ich bin sicher hier nicht als Aufwiegler bekannt.

LG, Fee

Nassauer
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Beitrag von Nassauer » 22.09.2011, 07:52

Warum muss er denn, wenn er ALG II bezieht, den Zusatzbeitrag selbst zahlen?
Die "normalen" Beiträge zur KV zahlt doch auch die Arge.

LG N.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 22.09.2011, 10:29

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/242.htm, ALG I = § 5 Abs. 1 Nr. 2, Hartz IV oder ALG II = § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V, sprich Beitragstragung kraft Gesetzes.

Bully
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Re: Verrechnung der Zusatzbeiträge

Beitrag von Bully » 22.09.2011, 11:01

conter85 hat geschrieben:
Hab ich trotz allem keine Chance mein Geld jemals wiederzusehen ?


Das wurde in einer Ratenvereinbarung Telefonisch geregelt
da keine schriftliche Ratenvereinbarung vorliegt, ist es doch ein normaler Geschäftsvorgang, wenn Deine KK hier verrechnet.

Gruß Bully

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 22.09.2011, 11:19

Es gilt auch nicht § 51 SGB I sondern § 52 SGB I i.V.M § 254, 255 SGB V, § 667 BGB, das heißt also es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Leistungen, aber es besteht auch eine Beitragsschuld. Aus die Maus. Gegenfrage, 18 € im Monat weniger die du auch nicht hast oder die 200 € die du auch nicht hast wie willst das denn verrechnen?

jens16232
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Beitrag von jens16232 » 22.09.2011, 17:40

Also eine Verrechnung handschriftlich ohne Anhörung usw. durchzuführen ist ja echt dreist...

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 22.09.2011, 19:22

effektiv und rechtens

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