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Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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leonardo
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Beitrag von leonardo » 25.10.2011, 18:08

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Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 25.10.2011, 18:32

Hallo,
die Arbeitsplatzbeschreibung holt die Kasse beim Arbeitgeber ein. Von sich aus holt der MDK nirgendwo was ein, lediglich mal ein Telefonat mit dem Arzt ist möglich, wenn sich eine Frage auftut.

Nun ja, Schweigepflichtsentbindung zieht nicht, weil die Verträge zwischen den Kassen und den Ärzten Arztanfragen vorsehen.

Und warum soll die Kasse nicht für den MDK die Unterlagen einholen? Da sind wir mal wieder bei der Diskussion, dass die Kassen am besten das Krankengeld ungeprüft bis zur Arbeitsfähigkeit oder Leistungsunterbrechung zahlen. Der Beitrag steigt zwar dann auf 25%, aber was soll's.

LG, Fee

leonardo
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Beitrag von leonardo » 25.10.2011, 19:48

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DennyCrane
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Beitrag von DennyCrane » 25.10.2011, 19:56

Hallo Leonardo!

Wie soll der MDK denn deine Arbeitsunfähigkeit richtig beurteilen können, wenn deine genaue Tätigkeit und die damit verbundenen Anforderungen unbekannt sind?
Welche Personlichkeitsrechte sehen Sie denn angegriffen? Es ist keine Beurteilung über Ihre Arbeit in der Firma, sondern die Beschreibung Ihrer Tätigkeit im Allgemeinen.
Ansonsten fordert Krankenkassen nur noch die Verdienstbescheinigung beim Arbeitgeber an, damit das Krankengeld berechnet werden kann.



LG

leonardo
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Beitrag von leonardo » 25.10.2011, 20:04

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DennyCrane
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Beitrag von DennyCrane » 25.10.2011, 21:03

Hey!

Ich hab zwar keine Ahnung was du beruflich machst, aber es soll vorkommen, dass eine Tätigkeit von dem abweicht, was man sich normal unter diesem Beruf vorstellen kann. Zum Beispielt mach nicht jeder Bürokaufmann die gleichen Arbeitsvorgänge. Einige sind eventuell sogar in der Kundenbetreuung im Außendienst unterwegs. Durch die genaue Arbeitsplatzbeschreibung können Mißverständnisse in der Beurteilung vermieden werden. Der Lagerverwalter im Stahlbaubetrieb A muss auch nicht unbedingt so schwere Gegenstände heben müssen, wie der Lagerverwalter im Stahlbaubetrieb B.

Wenn deine Krankenkasse das Krankengeld dank deiner Gehaltsabrechnungen berechnet hat, dann wurde nicht noch der Arbeitgeber angeschrieben. Es gibt aber Kassen, die nur nach Verdientsbescheinigung berechnen.

GKV-Noob
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Beitrag von GKV-Noob » 25.10.2011, 22:22

@ DennyCrane

Das mit der Berechnung des KRG aufgrund der Gehaltsabrechnung vom Arbeitnehmer höre ich gerade zum ersten mal. Ist das wirklich so? Weil es hochgradig sinnfrei ist, da man ja noch die Einmalzahlungen des letzten Jahres benötigt. Also muss der Arbeitgeber in jedem Fall befragt werden. Ist also in meinen Augen nicht zielführend...

@ OP
Warum sollte die Beschreibung deines Arbeitsplatzes, deinen persönlichen Datenschutz verletzen? Immerhin wird eine Sozialleistung beantragt, da verstehe ich ehrlich gesgat die Frage nicht wieso sich der Sozialleistungsträger keine Informationen einholen soll. Zumal das KRG ja noch berechnet werden muss, aufrgrund deines Gehaltes. Wenn du das auch als Missachtung des Datenschutzes siehst, wie soll man ohne Grundlage dann deinen KRG-Anspruch berechnen.

leonardo
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Beitrag von leonardo » 26.10.2011, 08:21

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SaschaD
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Beitrag von SaschaD » 26.10.2011, 10:25

Über die Verdienstbescheinigung werden nicht nur Entgelte mitgeteilt, sondern auch ob die Beschäftigung eventuell befristet oder gekündigt ist. Auch Einmalzahlungen werden erfragt und auch beim Krankengeld berücksichtigt. Andere Daten als von der Kasse für die KG-Berechnung benötigt werden, werden auch nicht abgefragt. Da hat kein Kassenmitarbeiter interesse dran. Eine Ausnahme ist hier ggf noch möglich wenn eine Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz innerhalb des Betriebes geprüft wird.

Eine Krankenkasse ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts und an Gesetzgebung und Richtlinien gebunden. Die Gesetzgebung gibt vor dass medizinische Entscheidungen durch den MDK beraten werden. Ein Sachbearbeiter bei der Krankenkasse hat dafür keine Ausbildung.

Ein Leistungsanspruch bei der gesetzlichen Krankenkasse kommt auch nicht durch die eigene Beitragszahlung der letzten Jahre zustand, das gibt es bei privaten Kassen. Bei der GKV werden die Ausgaben von der Versichertengemeinschaft durch alle Beiträge getragen, unabhängig wie lange man selber schon Beiträge eingezahlt hat.

Hier im Forum gab es schon viele Beschwerden darüber dass der MDK eine Arbeitsunfähigkeit und damit die Krankengeldzahlung beendet hat, dass er eine Arbeitsunfähigkeit gegen den Willen des Versicherten verlängert, hatte ich noch nicht.

leonardo
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Beitrag von leonardo » 26.10.2011, 13:30

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DennyCrane
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Beitrag von DennyCrane » 26.10.2011, 16:30

leonardo hat geschrieben:Trotzdem wird das alles von meinen Beiträgen finanziert.
Somit bin ich kein Bittsteller, sondern zahlender Kunde !

Mir ist es einfach schleierhaft, was der MDK mit meinen Unterlagen jetzt nun schon monatelang treibt.
Die sollten doch endlich mal zu Potte kommen und eine Entscheidung fällen.
Ist denn das so schwer ?
Oder sitzen da drei Ärzte zusammen und spielen den ganzen Tag Skat, auf Kosten der Beitragszahler ?

Unfassbar wie ineffizient dieses ganze System ist.
Das bekommt man erst mit, wenn man mal drauf angewiesen ist.
Da müßte wirklich mal ordentlich ausgemistet werden.
Tut mir leid, aber ich verstehe dein Problem nicht ganz. Wie lange bist du schon krank? Ich habe auch noch nicht erlebt, dass sich jemand darüber beschwert, dass der MDK die Arbeitsunfähigkeit nicht beendet. Warum ist der MDK daran schuld, dass dein Krankenschein so lange läuft? Bist du eventuell beim falschen Arzt? Eventuell wollte man nur prüfen, ob mittlerweile eine Erwerbsminderung droht oder bereits Vorliegt um dich bei einer möglichen Reha zu unterstützen?

Aber eventuell willst du es ja garnicht verstehen sondern nur stänkern.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 26.10.2011, 18:06

Hallo,

ja, Du bist Kunde. Und ich bin sicher, Du wirst freundlich bedient.

Aber sorry, derart unqualifizierte Äußerungen zu Arbeitsverhalten, und dass Du da mal aufräumen würdest sind einfach unangebracht. Du hast nämlich keine Ahnung, wie Rechtsgrundlagen anzuwenden sind und eine solche Körperschaft des öffentlichen Rechts zu arbeiten hat.
Das ist nicht so, wie in einer mittelständischen Firma. Wo mal eben die AGBs geändert werden oder man guten Kunden auch mal Preise erlässt. Das Gesetz sagt schwarz oder weiß und nicht grau wäre besser.
Wenn Du da Änderungsbedarf siehst, dann wende Dich an den Bundesgesundheitsminister.

Wahrscheinlich bist Du in Deiner Firma der Mitarbeiter des Monats und bringst den Betrieb gut voran - das gklaube viele von sich. Und sicher hat auch der Doc vom MDK sich was dabei gedacht. Aber mit den spärlich geposteten Infos kann man das nicht beurteilen.

Und wenn Du mit Deiner Kasse unzufrieden bist, dann wechsle. Aber glaub bitte nicht, dass rumgemeckere Wunder bewirkt. Denn Kundenfreundlichkeit hat auch Grenzen.

LG, Fee

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