Mir ist was zimlich blödes passiert und ich weis nicht so recht was ich jetzt machen soll.
Also mal von vorne:
Ich habe bis Ende letzten Jahres (2010) studiert, das Studium aber abgebrochen weil ich anfang nächsten jahres (2012) ein neues beginne.
Jetzt bin ich aber im Mai diesen Jahres 23 Jahre geworden und wusste nicht das ich damit nicht mehr familienversichert sein kann.
Ich war über meinen Vater mitversichert, der uns aber vor ca. 2 jahren verlassen hat und ich somit kaum mehr Kontakt zu ihm hatte. Er wusste allerdings das ich mein Studium abgebrochen habe, hat dies aber wohl der versicherung nicht mitgeteilt.
Jedenfalls bekam ich jetzt vor ner woche nen anruf von der versicherung, welche mir mitteilte das ich seit Mai nicht mehr versichert bin (wusste ich ja nicht) und ich müsse micht jetzt freiwillig rück und weiterversichern 145€ im Monat
 
  Ich arbeite nebenher leider auch nur auf 400€ Basis, bin darüber also nicht versichert, bisher war ja auch alles super so wegen dem studium ect. und ich ja auch ein neues beginnen will..
Ich denke es wäre kein Problem mit meiner Chefin zu reden um in der Gleitzone zu arbeiten, hätte ich das vorher schon gewusst hätte ich das natürlich auch gemacht und mir somit ne Menge geld gespart.
Ich weis gar nicht wie ich das alles zaheln soll, muss ich denn die rückwirkende versicherung wirklich zahlen? Ich war in der Zeit nicht beim Arzt oder hab rezepte geholt ect. habe der krankenkasse also keinerlei Kosten verursacht.
Sowas blödes echt und ich wette wenn mir in der zeit was passiert wäre hätte ich das auch selber zahlen müssen
 
 Vielen dank schonmal fürs lesen und villeicht wisst ihr ja mehr.
Lg Claudia
 Ergo juxt das die 2 Grenze nicht es geht einzig und alleindarum das damit die Vorraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Strittig kann es höchstens sein ab wann. Mit dem Bekannt werden bei der Kasse oder ab dem moment wo der Vater es wußte. Grundsätzlich hätte der Vater die Kasse informieren müssen. Sieht schlecht aus würde ich sagen,
  Ergo juxt das die 2 Grenze nicht es geht einzig und alleindarum das damit die Vorraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Strittig kann es höchstens sein ab wann. Mit dem Bekannt werden bei der Kasse oder ab dem moment wo der Vater es wußte. Grundsätzlich hätte der Vater die Kasse informieren müssen. Sieht schlecht aus würde ich sagen, 
 