als freiwillig Versicherter mit bisher ca. 140€ Monatsbeitrag habe ich mit Beitragsnachzhalung für die GKV zur rechnen. Grundlage sind die EKST-Bescheide von 2009-2005. Da sich aus diesen Bescheiden Mehreinnahmen ergeben, will die GKV nun prüfen, ob diese Einnahmen auch für die vorhergehenden Jahren bestanden und fordert die EKST-Bescheide für 2004-2003 an, mit der Begründung, dass der der letzte Bescheid 2005 aus dem Jahr 2007 stammt.
Hier nun meine Fragen:
Muss ich diese Bescheide, die über 7 Jahre zurück liegen einreichen? Die Frist für Beitragsnachforderungen beträgt ja eigentlich nur 4 Jahre.
Kann ich dem Nachreichen schrifltich widersprechen? Und was würde dann passieren.
In einer über 30 Jährigen freiwilligen Mitgliedschaft, habe ich bisher nie einen EKST-Bescheid eingereicht. Daher bin ich mir bei dem Thema etwas unsicher.
Danke für´s Helfen
Werner
