Kündigung durch GKV möglich
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Kündigung durch GKV möglich
Kann mir meine Krankenkasse (ich bin gesetzlich versichert) kündigen? Ich beziehe derzeit Krankengeld. Ende der Zahlungen am 31.08.07 Laut Schreiben der KK endet damit auch meine Mitgliedschaft
Nee die Krankenkasse meint etwas anderes!!!
Nach der jetzigen lage wird es so aussehen das du nich den Krankengeld bezug gar kein geld kriegst !
Haber ich denke du wirst wahrscheinlich andere Sozialleistungen erhalten (z.B. Arbeitslosengeld II), die Krankenkasse hat dann lediglich noch keine Meldung erhalten (in unserem Beispiel von der Agentur für Arbeit.)
Wenn dien Ehegatte/in bei der Krankenkasse versichert ist kann es auch sein das deine Pflichtmidgliedschaft zwar endet aber du dann in die Familienversicherung reinruscht.
Also bei bezug von Sozialleistungen der Krankenkasse bescheid sagen und wenn möglich nachweise vorlegen.
Falls du wirklich kein geld erhältst bist du auch noch weiter bei deiner Krankenkasse Versichert aber nicht in der Pflichtmitgliedschaft sonder in der freiwilligen Mitgliedschaft.
Aber um das genau zu klären würde ich einfach bei der Krankasse anrufen.
PS. das ist Bürokratismus, viel Wind um nichts, weil versichert bleibst du sowieso.
Nach der jetzigen lage wird es so aussehen das du nich den Krankengeld bezug gar kein geld kriegst !
Haber ich denke du wirst wahrscheinlich andere Sozialleistungen erhalten (z.B. Arbeitslosengeld II), die Krankenkasse hat dann lediglich noch keine Meldung erhalten (in unserem Beispiel von der Agentur für Arbeit.)
Wenn dien Ehegatte/in bei der Krankenkasse versichert ist kann es auch sein das deine Pflichtmidgliedschaft zwar endet aber du dann in die Familienversicherung reinruscht.
Also bei bezug von Sozialleistungen der Krankenkasse bescheid sagen und wenn möglich nachweise vorlegen.
Falls du wirklich kein geld erhältst bist du auch noch weiter bei deiner Krankenkasse Versichert aber nicht in der Pflichtmitgliedschaft sonder in der freiwilligen Mitgliedschaft.
Aber um das genau zu klären würde ich einfach bei der Krankasse anrufen.
PS. das ist Bürokratismus, viel Wind um nichts, weil versichert bleibst du sowieso.
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
Du bist auf jeden Fall ab 1.9. weiter versichert. Entweder freiwillig, oder versicherungspflichtig als Arbeitslosengeldbezieher oder nachrangig versicherungspflichtig.... Vielleicht hast Du ja auch Ansprüche auf eine Familienversicherung.
Es ist halt ratsam sich mit der Kasse mal in Verbindung zu setzen. Ansonsten zahlst Du ab September den Höchstbeitrag.
LG, Fee
Du bist auf jeden Fall ab 1.9. weiter versichert. Entweder freiwillig, oder versicherungspflichtig als Arbeitslosengeldbezieher oder nachrangig versicherungspflichtig.... Vielleicht hast Du ja auch Ansprüche auf eine Familienversicherung.
Es ist halt ratsam sich mit der Kasse mal in Verbindung zu setzen. Ansonsten zahlst Du ab September den Höchstbeitrag.
LG, Fee
wichtig ist aber auf jedenfall , dass du den antrag sofort bei dem arbeitsamt,arge oder eine leistung nach dem SGB XII stellst. denn die melden dich erst mit dem datum der antragstellung an. ggf. müsstest du dich dann freiwillig versichern, wenn du nicht verheiratet bist, oder in einer eingetragenen lebensgemeinschaft lebst. wie hier schon gesagt wurde, solltest du dich aber schnell mit deiner kk melden.
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 06.04.2011, 13:29
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 06.04.2011, 13:29
Hallo,LukeSpencer hat geschrieben:Mist, das habe ich mir schon fast gedacht.
Was gibts denn für Gründe, außer der Erhebung eines Zusatzbeitrages, was aber meine Kasse in 2011 nicht tun wird?
keine, ausser Ende des Beschäftigungsverhältnisses und Übergang in die Familienversicherung oder Verzug ins Ausland. Da wird auf die Einhaltung
der Kündigungsfrist bzw. Bindungsfrist verzichtet.
Gruss
Czauderna
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 06.04.2011, 13:29