Bin seit vielen Jahren berufstätig gewesen. Seit einigen Wochen aber bin ich AU und habe während dieser Krankheit den Job verloren

, so dass ich jetzt Krankengeld nach §47 SGB 5 kriege. Nun sagt mein Arzt, dass er eine Reha empfiehlt. Bis dahin werde ich AU bleiben.
Frage: Während der Reha bin ich immer noch AU, kriege aber Übergangsgeld nach §46 SGB 9. Bin ich danach nicht mehr AU, dann stehe ich der Arbeitsagentur zur Verfügung und bekomme erst mal ALG I. Bin ich nach der Reha aber immer noch AU, dann kommt wieder Krankengeld. Das muss eigentlich der gleiche Betrag wie davor sein, oder? Habe jedoch hier schon deutlich anderes gelesen - bin mir aber unsicher, ob das wirklich vergleichbare Fälle waren. Und den §47 SGB 5 versteh ich leider nicht

. Kann mir jemand weiterhelfen? Danke im voraus!
