Da er über 55 Jahre ist, kommt er rein rechtlich nur in die GKV, wenn in den letzten 5 Jahren zuvor eine Versicherung in der GKV bestanden hatte.
So, und diese Versicherung in der GKV kommt ja jetzt nur zustande, wenn die Pflicht nach § 5 (1) Nr. 13 durchgeführt wird.
Und auch korrekt: Dem Grunde nach muss der Beitrag für diese Pflicht auch rückwirkend entrichtet werden.
Und Wolfix. Mal dumm gefragt: Du wolltest ja Beiträge scheinbar sparen (Wer will das nicht

Also wo ist das Problem? Ohne Pflicht ab 01.04.07 auch keine Pflicht ab 07.02.12 als Arbeitnehmer. Und schon wieder sparst Du Beiträge. Wäre doch dann in Deinem Sinne, oder?
Gruß
Sportsfreund