Rechtsgrundlage Weiterversicherungspflicht bei Jobverlust

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Antworten
hsm1
Beiträge: 9
Registriert: 22.03.2012, 13:11

Rechtsgrundlage Weiterversicherungspflicht bei Jobverlust

Beitrag von hsm1 » 22.03.2012, 15:43

Hallo, liebe Leute,
ich wurde nach jahrelangem Mobbing zum 31. 03. 12 gekündigt und bin schon seit einiger Zeit krank geschrieben (seit Januar im Krankengeld). Mein Arzt ist nun felsenfest der Überzeugung, dass die Weiterversicherungspflicht der Krankenkasse lediglich 4 Wochen beträgt und ich mich deshalb im April gesund schreiben lassen muss, damit ich dann weiter über das Arbeitsamt versichert bin. Bei der Krankenkasse bestätigte man mir widerwillig meine Ansicht, dass ich auch länger als 4 Wochen weiterversichert werde, man weigerte sich aber beharrlich, mir eine gesetzliche Grundlage zu nennen. Es ist offensichtlich nicht gewünscht, dass die Ärzte dies überhaupt erfahren. Kann mir jemand sagen, wo dies nachzulesen ist, damit ich meinem Arzt etwas entsprechendes vorzulegen habe? Die Krankenkasse will mich los werden, aber das Arbeitsamt will mich auch nicht haben, bevor ich nicht "zu 100% funktioniere" - aber soweit bin ich noch nicht.
Vielen Dank und schöne Grüße
hsm1

Sportsfreund
Beiträge: 582
Registriert: 12.01.2012, 11:00

Beitrag von Sportsfreund » 22.03.2012, 15:51

Hallo,

also (weiter)versichert ist man solange, wie eine bestimmte KV-Pflicht vorliegt.
Endet eine Pflicht, kann dennoch ggf. unter bestimmten Voraussetzungen und für eine bestimmte Dauer die Mitgliedschaft in der KK bzw. die Pflicht fortbestehen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__192.html

Außerdem gibt es noch eine gesetzliche Nachversicherung, wenn man eine vorübergehende Zeit (max. 1 Monat) nicht mehr Mitglied der KK ist und auch anderweitig keine Versicherung (z.B. auch Familienversicherung) hat.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__19.html

Gruß
Sportsfreund

Sportsfreund
Beiträge: 582
Registriert: 12.01.2012, 11:00

Beitrag von Sportsfreund » 22.03.2012, 15:54

Für Dich bedeutet dies:

- Du bist arbeitsunfähig (AU)
- wenn während einer AU die Lohnfortzahlung endet, besteht ein Krankengeldanspruch (KG). Das wäre bei Dir ab 01.04.12 der Fall
- Solange Du KG beziehst, bleibst Du auch gemäß o.g. § 192 weiterhin Mitglied der Kasse und damit weiterhin versichert

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 22.03.2012, 15:56

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

hsm1
Beiträge: 9
Registriert: 22.03.2012, 13:11

Beitrag von hsm1 » 22.03.2012, 16:18

Hallo,
und danke für die Rückmeldungen. Im § 192, SGB 5, kommt aber kein mit dem meinen vergleichbarer Fall vor - ich bezweifle, dass das meinen Arzt überzeugt..., da steht doch nur was von Streik, Reha, Elternzeit und Kurzarbeit, nichts von Kündigung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wahrscheinlich ist mein Arzt auch deshalb der Auffassung, dass er und ich nur zukünftig Geld von der Krankenkasse bekommen, wenn ich mich wenigstens für ein paar Tage zwischendrin dem Arbeitsmarkt (Agentur für Arbeit) zur Verfügung stelle. Es muss doch was geben, was rechtlich hieb- und stichfest und eindeutig formuliert ist - schließlich geht es um Geld.

Gruß
hsm1

Sportsfreund
Beiträge: 582
Registriert: 12.01.2012, 11:00

Beitrag von Sportsfreund » 22.03.2012, 16:36

Hi,

also in § 192 SGB V steht aber auch was von Krankengeld drin. Und eben genau das bekommst Du ja, wie auch bereits von Machts Sinn erwähnt.

Der KK wäre natürlich lieber, Du würdest Dich ab 01.04.12 beim Arbeitsamt melden und Dich ein paar Tage später erst (wieder neu) krankmelden.
Dann bekämst Du nämlich zunächst einmal vom Arbeitsamt das ALG 6 Wochen weitergezahlt. Und erst danach müsste die KK Krankengeld bezahlen. Außerdem wird das Krankengeld dann auch nur noch in Höhe des ALG bezahlt und nicht mehr in Höhe des Lohnes.
Also spart die KK
- mehrere Woche KG und
- mehrere EUR durch das geringere KG.

Sportsfreund
Beiträge: 582
Registriert: 12.01.2012, 11:00

Beitrag von Sportsfreund » 22.03.2012, 16:38

Zur Korrektur:

KG in Höhe des Lohnes ist falsch ausgedrückt. Tatsächlich berechnet sich das KG nur aus dem Lohn und ist natürlich geringer: etwas nur noch 75-80% des letzten Netto-Lohns.

Gruß
Sportsfreund

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 23.03.2012, 13:49

Ich gebe zu bedenken, dass es "Mobbing" als ICD-Diagnose nicht gibt, sondern es immer um die Erkrankungen geht, die sich aus dem Mobbing ergeben. Und wenn das Mobbing wegfällt, stellt sich die Frage, inwieweit noch Erkrankungen vorliegen, die Arbeitsunfähigkeit verursachen. Auf jeden Fall wird die Kasse das prüfen. Vielleicht hat der Arzt auch das im Hinterkopf.

hsm1
Beiträge: 9
Registriert: 22.03.2012, 13:11

Beitrag von hsm1 » 23.03.2012, 16:20

Schönen Dank für die Beiträge. Ich hab wohl vor lauter Aufregung den § 192 nicht sorgfältig genug gelesen, da steht das ja wirklich so, ich hatte Punkt 2 nur auf Schwangerschaft/Mutterschutz bezogen. Mal sehen, ob sich der Arzt mit diesem Ausdruck zufrieden gibt.

Na, das was Mobbing mit einem macht, ist nicht von einem Tag auf den anderen verschwunden, die Verunsicherung und diverses anderes hält länger an. Aber die Mobbingberaterin sagte auch, dass das niemand versteht, der es nicht selbst erlebt hat. Mir ist natürlich klar, dass es diese Diagnose ebenso wenig gibt wie Burn out. Mir wurde sowohl vom Arzt als auch zur Reha eine mittelschwere Depression bescheinigt, und auch wenn es etwas besser geht, so verschwindet diese nicht einfach, nur weil ein bestimmtes Datum erreicht wurde. Ich hab mich von einer Krankenkassenmitarbeiterin ziemlich unter Druck gesetzt gefühlt und dabei sehr deutlich gespürt, dass ich eben dies - Druck (dem man in der Arbeitswelt/bei der Agentur für Arbeit ja ständig ausgesetzt ist) - noch nicht wieder wirklich aushalte. Es ging dadurch im Gegenteil eher ein ganzes Stück zurück für mich, ich wäre fast wieder richtig abgestürzt.

Schöne Grüße
hsm1

Czauderna
Beiträge: 11220
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 24.03.2012, 12:50

hsm1 hat geschrieben:Schönen Dank für die Beiträge. Ich hab wohl vor lauter Aufregung den § 192 nicht sorgfältig genug gelesen, da steht das ja wirklich so, ich hatte Punkt 2 nur auf Schwangerschaft/Mutterschutz bezogen. Mal sehen, ob sich der Arzt mit diesem Ausdruck zufrieden gibt.

Na, das was Mobbing mit einem macht, ist nicht von einem Tag auf den anderen verschwunden, die Verunsicherung und diverses anderes hält länger an. Aber die Mobbingberaterin sagte auch, dass das niemand versteht, der es nicht selbst erlebt hat. Mir ist natürlich klar, dass es diese Diagnose ebenso wenig gibt wie Burn out. Mir wurde sowohl vom Arzt als auch zur Reha eine mittelschwere Depression bescheinigt, und auch wenn es etwas besser geht, so verschwindet diese nicht einfach, nur weil ein bestimmtes Datum erreicht wurde. Ich hab mich von einer Krankenkassenmitarbeiterin ziemlich unter Druck gesetzt gefühlt und dabei sehr deutlich gespürt, dass ich eben dies - Druck (dem man in der Arbeitswelt/bei der Agentur für Arbeit ja ständig ausgesetzt ist) - noch nicht wieder wirklich aushalte. Es ging dadurch im Gegenteil eher ein ganzes Stück zurück für mich, ich wäre fast wieder richtig abgestürzt.

Schöne Grüße
hsm1
Hallo, auch hier sei der Vollständigkeit daraus hingewiesen, dass "Mobbing am Arbeitsplatz" selbst keine Diagnose ist, aufgrund derer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erstellt wird, sondern es sind immer Erkrankungen, für die das Mobbing der Auslöser war oder ist.

Gruß
Czauderna

Antworten