Meine Frau arbeitet als selbständige Tagesmutter. Sie verdient zwischen 900 und 1000€ brutto im Monat.
Sie ist bei der DAK als freiwilligte Versicherte versichert. Die DAK hat als Bemessungsgrundlage ein fiktives Gehalt von 1837,5€ angesetzt.
Dadurch zahlt sie jetzt KV + PV von ca. 300€ im Monat. Bei ca 900€ Einkommen ein riesen Batzen Geld!
Frage: Ich habe gehört, dass andere GKV Tagesmütter mit solch einem geringen Einkommen nicht als hauptberuflich Selbständig einstufen, sondern nur als nebenberuflich. Dadurch würde sich die Mindestbemessungsgrundlage auf 816,67€ reduzieren und ihr echte Einkommen würde auf einmal berücksichtig werden.
Kennt jemand von euch eine GKV, welche Tagesmütter mit der reduzierten Bemessungsgrundlage von 816,67€ ansetzt?
Frage: Das Sozialgesetzbuch sieht auch vor, dass die GKVs in ihrer Satzung bei hauptberuflich Selbständigen eine reduzierte Bemessungsgrundlage von mind. 1225€ ansetzen können.
Kennt jemand von euch eine GKV, welche zumindest dieses 1225€ für geringverdiende Tagesmütter ansetzt?
Ein Wechsel von einer GKV mit 14,5% zu einer mit ca. 13% bringt kaum Entlastung. Würde jedoch ihr wahres Gehalt angesetzt werden, dann würde sich der Beitrag nahzu halbieren!
Wäre sie in einem angestellten Verhältnis mit ähnlichem Einkommen, dann würde sie ja auch mit ihrem realen Einkommen eingestuft werden. Die jetzige Einstufung ist einfach ungerecht!
