GKV mit 60
Moderator: Czauderna
GKV mit 60
Kann man, wenn man vor 30 Jahren in der GKV war, wieder zurückkehren, nach Scheidung und ohne PKV , z.B. nach Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ? 
			
									
									
						Hallo
gem. §6 Abs.3a SGB V sind Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren, Versicherungsfrei.
Das bedeutet leider, dass für Sie ein wechsel in die GKV ausgeschlossen ist.
			
									
									
						gem. §6 Abs.3a SGB V sind Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren, Versicherungsfrei.
Das bedeutet leider, dass für Sie ein wechsel in die GKV ausgeschlossen ist.
- 
				Krankenkassenfee
 - Beiträge: 1958
 - Registriert: 18.09.2006, 18:32
 
- 
				Krankenkassenfee
 - Beiträge: 1958
 - Registriert: 18.09.2006, 18:32