Wechsel der Krankenkasse

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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mbie
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Wechsel der Krankenkasse

Beitrag von mbie » 21.06.2012, 06:43

Hallo alle zusammen,

mein Mann ist bei mir mitversichert und wird in Kürze eine Stelle haben und dann pflichtversichert sein. Ich bin freiwillig bei der Gesetzlichen und würde danach bei ihm familienversichert.

Kann mein Ehemann die Krankenkasse selbst aussuchen oder sind wir mit der üblichen Kündigungsfrist an die bisherige gebunden??

Das kann ich meine bisherige schlecht fragen, daher bitte ich euch um Hilfe.

Danke

mbi

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 21.06.2012, 08:43

Hallo,

Ja. Er kann direkt mit Beginn dieser KV-Pflicht eine neue Kasse wählen. Hierfür hat er eine Frist von 14 Tagen nach Beginn der KV-Pflicht.

Und ebenso Ja. Du kannst dann zu ihm in die Familienversicherung. Aber Achtung: Deine freiwillige Mitgliedschaft muss hierzu gekündigt werden. Ob Dich Deine Kasse dann auch frühzeitig raus läßt, oder ob Du die 2-monatige Kündigungsfrist erst noch abwarten musst, hängt von der jeweiligen Kasse und deren Satzungsregelungen ab.

Viel Glück

Gruß
Sportsfreund

Fussballer
Beiträge: 214
Registriert: 06.10.2009, 21:14

Beitrag von Fussballer » 21.06.2012, 08:56

Hi...

bist du dir sicher?
Dachte genauso wie die Versicherungspflicht, ist auch der Anspruch auf Familienversicherung vorrangig gegenüber einer freiwilligen Mitgliedschaft und somit würde die freiwillige KV automatisch am Tag vor dem Familienversicherungsanspruch enden...

Gruß

Sportsfreund
Beiträge: 582
Registriert: 12.01.2012, 11:00

Beitrag von Sportsfreund » 21.06.2012, 12:53

Hallo Fußballer,
Fussballer hat geschrieben:Hi...

bist du dir sicher?
Dachte genauso wie die Versicherungspflicht, ist auch der Anspruch auf Familienversicherung vorrangig gegenüber einer freiwilligen Mitgliedschaft und somit würde die freiwillige KV automatisch am Tag vor dem Familienversicherungsanspruch enden...

Gruß
ja, bin mir sicher:
§ 10 Familienversicherung
(1) 1 Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
Geändert durch G vom 20. 12. 1991 (BGBl I S. 2325).
2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
Denke das reicht :-)

Gruß
Sportsfreund

Gaby39
Beiträge: 9
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Beitrag von Gaby39 » 23.06.2012, 16:40

Kann den Fussballer da nur bestätigen!

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 23.06.2012, 18:18

Praxis:

in der Regel wird eine FM zum Vortag geschlossen, wenn z. B. durch Heirat der Anspruch auf Familienversicherung entsteht (handhaben glaube ich die meisten Kassen so)

Theorie:

die Kasse kann darauf bestehen, dass die FM ordnungsgemäß (d. h. mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist) gekündigt wird

mal wieder wie so oft: Unterschied zwischen Theorie und Praxis :wink:

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