Ich habe im Moment ein paar Fragen zu meiner Krankenkasse. Diese sind mir wirklich sehr wichtig Vielleicht kann mir ja hier etwas davon erklärt werden, denn die Sachbearbeiter geben mir leider oft falsche Auskünfte.
Man wollte mich davon überzeugen, dass ich nicht als selbstständig eingetragen arbeiten darf, wenn ich in die Familienversicherung zurück will. Ich soll den Gewerbeschein abmelden, sonst wäre das nicht machbar. Dabei ist doch Promotion einer DER Studentennebenjobs überhaupt. So lange ich nicht über 350€ komme in der Gewinnzone, ist doch alles in Ordnung? So lange ich hauptberuflich Studentin bleibe, darf ich doch das Geld auf die Art und Weise verdienen, die mir recht ist?
Nun noch eine wichtige Frage:
In der noch vorlesungsfreien Zeit vom 01.10. bis zum 14.10. habe ich 18 Stunden die Woche gearbeitet und etwas mehr Geld verdient, so dass ich nicht unter die 350 Regelung für den Monat komme. Hier greift doch die 60(?) Tage Regelung in der Familienversicherung, laut derer die Studenten in der vorlesungsfreien Zeit 60 Tage lang mehr verdienen dürfen, als sonst. Richtig oder nicht? Sprich: gilt für Oktober also auch die Familienversicherung oder greift dort dann eine Studentenversicherung?
Vielen lieben Dank für die Informationen... dann weiß ich vielleicht endlich woran ich bin.

Mira