MDK entscheidet nach Aktenlage

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Carola
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Beitrag von Carola » 15.08.2012, 16:49

Meinst du der Fall könnte ein Fake sein ?
In Zeiten des Anonymen Internets ist ja nichts gänzlich auszuschliesen.
Ich wudere mich eh das Machts Sinn hier nicht ein mal was geschrieben hat,
kann ja sein der er anderweitig beschäftigt war.
lg

broemmel
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Beitrag von broemmel » 15.08.2012, 17:37

Sachen kann es manchmal im Internet geben....

Scheint wohl eine Kasse mit ganz ganz kurzen Wegen zu sein. Eine mail und schwupps meldet sich der Vorstand....
Da müssen die SB die Teamleiter, Abteilungsleiter wohl direkt im Vorzimmer vom Chef der Kasse sitzen. So schnell wie das da alles funktioniert.

Quasi ein Musterbeispiel für das tägliche Geschäft.

Kernschmelze sagt, Powerrena macht und der Vorstand der "weltweit" agierenden BKK hüpft auf Kommando durchs Büro und erfüllt die Wünsche.

So muss es sein.

Wie es hier weitergeht kann ich mir grad in Gedanken ausmalen, aber ich schreib hier ja auch nur eine Fiktion nieder. Sowas würde ich in echt ja nicht vermuten.

Powerrena
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Beitrag von Powerrena » 15.08.2012, 17:55

Hallo, liebe Leute, s o nicht!
Powerrena

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 15.08.2012, 18:27

Ein "Klassiker" ist hier bestenfalls, dass seitens einiger KK Mitarbeiter sofort die Vermutung kommt, ob das nicht ein "Fake" ist.
Wenn's "brenzlig" wird dann kommt das Totschlagargument: Wir kennen ja nur die eine Seite. Und was der/ die Betroffene schreibt, könnte ja die Unwahrheit sein.
Auffallend ist, dass obwohl Powerrena MachtsSinn und Kernschmelze explizit angesprochen hat, sie auch KKmitarbeiter angesprochen hat.
Und da kam dann erst ein Kommentar, als das "Problem bereits gelöst war"

-Oh Lord, won't you buy me a Mercedes Benz - das ist auch ein Klassiker, aber vielleicht lieg ich bezüglich der "weltweit agierenden" BKK ja falsch.

Carola
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Beitrag von Carola » 15.08.2012, 18:45

Obwohl ich Brommel nicht besonders mag, muss ich ihn recht geben.
Wenn ein Mitarbeiter der Krankenkasse in Flammen steht, dauert es
Tage bis jemand das Formular zum löschen gefunden hat, und weitere
Tage bis das Reinigungsteam zum Aufsaugen der Asche einen Kostenvoranschlag einreicht.
Eine Krankenkasse die so schnell reagiert, mein Respekt !.
Sag mir bitte den vollständigen Namen, ich will eh wechseln, weil in
Sonnenklaren Fällen bei mir, hat meine Krankenkasse trotz Anwalt und Gerichtsverfügungen alles bis zum letzten ausgereizt.
lg

minett1
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Ich habe es auch so gemacht

Beitrag von minett1 » 15.08.2012, 20:44

Danke an Euch.
Ich habe es genauso gemacht und heute morgen die Faxe an den Vorstand und den Sachbearbeiter gefaxt. Eine Frist habe ich bis 16 Uhr gegeben.
Und ich wurde pünktlich von der Hauptverwaltung angerufen, dass ich mein Krankengeld weiter beziehe. Ich habe auf einen Termin beim MDK hingewiesen und den soll ich jetzt auch bekommen.
Nur bin ich heute morgen noch zu wieder zu meinem HA gefahren und haben einen Widerspruch eingelegt und gefaxt.
Habe auch mit SG und Presse gedroht..

Vielen Dank
Ich muss morgen NICHT zur AA!!!

Powerrena
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Beitrag von Powerrena » 15.08.2012, 21:03

Danke Minett1h für die tolle Nachricht! Gratuliere!! Ich finde es ungeheuerlich, wie hier blind bewertet wird. Eigentlich "ein Klassiker"... Ist es hier im Forum gar nicht gewollt, dass Dinge auch mal gut ausgehen? Und nicht Wochen oder Monate dauern?
Kernschmelze, ich würde Ihnen gerne meine Unterlagen zukommen lassen - aber hier im Forum mache ich nichts mehr.
Powerrena

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 15.08.2012, 21:18

reallyangry hat geschrieben:Ein "Klassiker" ist hier bestenfalls, dass seitens einiger KK Mitarbeiter sofort die Vermutung kommt, ob das nicht ein "Fake" ist.
Wenn's "brenzlig" wird dann kommt das Totschlagargument: Wir kennen ja nur die eine Seite. Und was der/ die Betroffene schreibt, könnte ja die Unwahrheit sein.
Auffallend ist, dass obwohl Powerrena MachtsSinn und Kernschmelze explizit angesprochen hat, sie auch KKmitarbeiter angesprochen hat.
Und da kam dann erst ein Kommentar, als das "Problem bereits gelöst war"

-Oh Lord, won't you buy me a Mercedes Benz - das ist auch ein Klassiker, aber vielleicht lieg ich bezüglich der "weltweit agierenden" BKK ja falsch.
Hallo,
nein, es ist die Praxis - wenn es überhaupt ein Lösung eines solchen Falles innerhalb so kurzer Frist gibt, dann kommt die von der Sachbearbeiterebene und nicht vom Vorstand - wer annimmt, dass sich Kassenvorstände oder Zentralverwaltungen um "Einzelfälle" im Beitrags- oder Leistungsrecht kümmern oder gar entscheiden, der hat eben keine Ahnung - und das meine ich beileibe nicht böse. Man muss sich nur einfach mal die Dienst- und Laufwege innerhalb einer solchen Verwaltung anschauen (wenn man es weiss) und wird sofort erkennen, dass solche "wundersamen" Reaktionen und schnellen Entscheidungen so nicht ablaufen. Nur wenn die Sachbearbeiterebene, also die Fachabteilungen und dort die mittlere Führungsebene entsprechend handelt und reagiert, nur dann funktioniert annähernd so etwas, wie es hier so ausdrucksvoll beschrieben wurde, Ich habe nicht geschrieben, dass ich die Geschichte nicht glaube, ich glaube zuerst immer alles was hier geschrieben wird - ich habe lediglich auf einige "Auffälligkeiten" aufmerksam gemacht
und habe nicht umsonst die Schlussfolgerung gezogen -" Fuer alle kunden empfehlenswert".
Was ich gar nicht ab kann ist das was Kernschmelze nach der "Lösung" dieses Falles hier geschrieben hat - " Schockschaden" !!! und Verallgemeinerung - pure Unterstellung und Agitation unter dem Deckmantel des Pseudonyms.
Und weil wir gerade dabei sind - was, um Himmels Willen hat dich dazu bewogen, deine komplette Krankheitsgeschichte hier einzustellen - wem oder was willst du damit etwas beweisen ?? - das ist ein Forum und kein Gericht.
Ich habe solche Krankheitsakten in meinem Leben schon sehr viele gesehen, aber ich kenne auch den Menschen dahinter - wer deine Geschichte liest und
kein Profi ist - der kann aber auch auf Ideen kommen.
Sich wehren ist sicher kein Fehler und im einen oder anderen Fall auch sicher
dringend notwendig, aber irgendwann sich zum Spielball hier zu machen, da muss es aber auch mal Schluss sein, meine ich.
Gruss
Czauderna

Carola
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Beitrag von Carola » 15.08.2012, 23:11

Ja, müssen sich die Zeiten geändert haben, zum Glück, ich habe meinen
SB auch mit Gericht und Presse gedroht, er hat damit gedroht mich wegen
Langeweilen Anzuzeigen.
Hätte ich ihn mal damit gedroht ne Bildzeitung von anfang bis ende zu lesen, die Idee ist mir damals garnicht gekommen, von wegen Presse.
lg

Kernschmelze
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Beitrag von Kernschmelze » 16.08.2012, 10:45

Hallo Powerrena,

ich würde mich freuen, wenn Sie Ihren Thread weiterführen würden. Lassen Sie sich von der abstrusen Verschwörungstheorie, es sei alles ein Fake, nicht beirren.

Ich schlage vor, dass wir wieder auf die Sachebene zurückkehren. Dazu können wir den nächsten Akt, die Klage auf Amtspflichtverletzung, schon einmal vorbereiten. Dies ist vermutlich für viele Betroffene, die vor diesem Schritt zurückschrecken, hilfreich. Es ist eigentlich nicht schwer. Ihre Erfahrungen mit der BKK sind klassisch. Mithin ist die Klagschrift von der Struktur her ebenfalls klassisch aufzubauen. Lediglich die Inhalte sind dem Individualfall anzupassen. Aber auch hier gibt es klassische Handlungs- und Verhaltensmuster.

Hier die ersten Schritte:

Die Klagschrift ist wie folgt aufgebaut:

1. Beschreibung des Gesundheitszustandes sowie des Vertrauensverhältnisses zur BKK vor der Aktion „Sie sind gesund!“.

2. Beschreibung der Situation zum Zeitpunkt des Informationserhalts „Sie sind gesund!“ – Was sagte wer, wann – Beweis: Gesprächsnotiz, Gedächtnisprotokoll, etc.. Beschreibung des Gefühlszustandes zum Zeitpunkt des Informationserhalts. Beschreibung der gesundheitlichen Auswirkungen zu diesem Zeitpunkt.

Wichtig kann in diesem Zusammenhang sein, dass die Überraschung umso stärker ausgefallen ist, weil die „Zusammenarbeit“ mit der BKK bei Ihnen unbegrenztes Vertrauen geweckt hat. Dieses Vertrauen kann in diesem Fall dann missbraucht worden sein – bewusst oder unbewusst, spielt dabei keine Rolle.

3.a Beschreibung der Handlungen, die nach dem Informationserhalt von Ihnen unternommen wurden.

3.b Beschreibung der Entwicklung des Gesundheitszustandes in der Folgezeit.

4.a Beschreibung der Handlungen/Reaktionen (Telefonanrufe, Briefe, Mails als Beweise ggf. Erinnerungsprotokolle verfassen, Namen nennen, Datum, Uhr- bzw. Tageszeit) der BKK bis zum Zeitpunkt des Widerrufs und der Bestätigung, dass die Sache vom Tisch sei.

4.b Beschreibung des BKK-internen Verwaltungshandelns bis zur Entscheidung anhand der Auswertung der internen Unterlagen, die Sie per Akteneinsicht zur Verfügung gestellt bekommen (Kopien machen, Beweissicherung)

5. Medizinische Bewertung der kausalen Auswirkungen auf die Gesundheit – Beweis: gutachterliche Stellungnahmen der Ärzte/Psychotherapeuten.

6. Rechtliche Bewertung des Verwaltungshandelns der BKK.

7. Begründung des Klagvorwurfes und der Schmerzensgeldforderung.


Bei den Punkten 1. - 4.b handelt es sich um eine chronologische Darstellung der Entwicklung auf der Sach- bzw. Handlungsebene in der Beziehung BKK-Versicherte sowie bei den Beteiligten jeweils selbst. Hinzu kommt die Beschreibung der zeitparallel laufende Entwicklung des Gesundheitszustandes. Je ausführlicher geschildert wird, desto besser. Weglassen kann man später immer noch.

Falls Sie zu diesem Schema noch Fragen haben, so stellen Sie sie gern. Ich schlage vor, dass Sie zunächst die Punkte 1. bis 4b im Entwurf niederschreiben. Noch sind die Erinnerungen frisch. In sechs Monaten ist das nicht mehr der Fall. Der Punkt 5 ist ja wohl schon in Arbeit. Um die Punkte 6 und 7 kümmern wir uns später. Auch die sind relativ einfach strukturierbar.

Auf diese Weise bereiten Sie eine Klagschrift vor, mit den notwendigen Beweisen, die Sie dann ggf. Ihrem Rechtsbeistand als „Entwurf“ vorlegen können. Der wird sich freuen, dass er bei der Formulierung der Klagschrift auf diesen Entwurf inhaltlich zurückgreifen kann. Stellen Sie sich vor, Sie erzählen lediglich Ihre Geschichte, kaum einer wäre in der Lage, die vielen Einzelheiten aufzunehmen und angemessen zu verarbeiten.

Beste Grüße, Kernschmelze

PS: Den Teilentwurf der Klagschrift können Sie mir gern zwecks Durchsicht und vorläufiger Optimierung zukommen lassen. Falls ich dazu Unterlagen benötige, wird sich das aus Ihren Informationen ergeben. Letztlich muss aber Ihr Rechtsbeistand entscheiden.

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 16.08.2012, 14:29

Kernschmelze hat geschrieben:Ihre Erfahrungen mit der BKK sind klassisch.
Hallo Kernschmelze,

wenn Du "klassisch" im Sinne Deines Beitrags auf Seite 2 meinst
"Als „klassisch“ im allgemeinen sprachlichen Sinne wird etwas bezeichnet, das typische Merkmale in einer als allgemeingültig akzeptierten Reinform in sich vereint und mithin als formvollendet und harmonisch gilt."
stellt sich mir die Frage, ob es nur in Bezug auf diese BKK gemeint ist oder Du diese Verhaltensweise generell allen Kassen unterstellst.

Gegen letzteres müsste ich nämlich aufs Schärfste protestieren und Dir gleichzeitig die Frage stellen, aufgrund welcher Zahl an gleichartig gelagerten Fällen Du darauf kommst.

Gruß
roemer70

Powerrena
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Beitrag von Powerrena » 17.08.2012, 06:04

Hallo Kernschmelze, ich "arbeite" Ihre Liste ab..Danke, Gruß Powerrena

Kernschmelze
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Beitrag von Kernschmelze » 17.08.2012, 10:28

Hallo, Powerrena,

gut, dass Sie am Ball bleiben. Wenn man nichts tut, passiert auch nichts.

Hier nun einige Bemerkungen zu Pkt. 6: Rechtliche Bewertung des Verwaltungshandelns der BKK

Es geht zunächst um das Tun oder Unterlassen von Handlungen, die der Gesetzgeber zwingend vorschreibt. Wir nähern uns diesem Komplex durch entsprechende Fragestellungen. Dabei nutze ich u. a. die Erfahrungen aus der mündlichen Verhandlung in Hamburg. Der Richter hat insbesondere die Punkte a) und b), bb) im Rahmen des Nachweises einer vorliegenden Amtspflichtverletzung hervorgehoben.

a) Hat die BKK ihre „Pflicht zur Vollständigen Sachverhaltsermittlung“ erfüllt?

Die Antwort muss „Nein“ lauten: Hätte die BKK ihre Pflicht zur vollständigen Sachverhaltsermittlung erfüllt, wären es nicht dazu gekommen, dass „die SB und der MDK von falschen Voraussetzungen“ ausgehen. (Beweis: Mail vom 14.08.2012)

Hier liegt eindeutig ein Verstoß gegen § 20 SGB X vor: „Pflicht zur vollständigen Ermittlung des Sachverhalts“

Der Richter in dem von mir betreuten Verfahren verwies in der mündlichen Verhandlung in diesem Kontext auf die unbedingte Notwendigkeit der vollständigen Sachverhaltsermittlung und zitierte LG Ellwangen, Urteil vom 13.Februar 2009, AZ: 3 O 97/08, Juris Rd-Nr. 19 – 28. http://www.pmstiftung.eu/fileadmin/doku ... _97_08.pdf

b) Hat die BKK die Versicherte vor der Entscheidung angehört?

Wenn „Nein“, dann liegt ein Verstoß gegen § 24 SGB X vor „Anhörungspflicht“.

bb) Hat die BKK vor der Entscheidung ein Versichertengespräch geführt, um einen Konsens über das weitere Procedere zu erzielen?

Wenn „Nein“, dann Verstoß gegen die interne Richtlinie ABBA 2004 Nr. 5.2.3.1, wonach ein Konsensgespräch mit dem Versicherten durchzuführen ist.

Bemerkung: Wäre die Versicherte angehört worden, dann wäre es gar nicht zu der Fehlentscheidung gekommen. Im Übrigen inzidiert die Nichtanhörung einen Überraschungseffekt zum Zeitpunkt der Informationsübermittlung. Dieser wiederum führt insbesondere bei psychisch Kranken bzw. Gesundenden zu signifikanten psychischen „Schockschäden“, die eine Schmerzensgeldforderung rechtfertigen.

c) Hat die BKK ihre Entscheidung „Sie sind gesund“ ausführlich begründet?

Wenn „Nein“, dann Verstoß gegen § 35 SGB X: „Begründungspflicht eines ablehnenden Verwaltungsaktes“.

Im Protokoll der mündlichen Verhandlung schrieb der Richter wie folgt: „Bestätigt wird diese Einschätzung [dass der Sachverhalt nicht vollständig aufgeklärt wurde], wenn man sich vor Augen führt, das der Anruf vom xx.xx.2010 nach ABBA 5.2.3.1 wohl dazu diente, die Klägerin zu informieren und Konsens zu erzielen. Dieses Ziel konnte der Anruf gar nicht erreichen, weil mangels jeglicher Informationen im Gutachten etwaige Rückfragen der Klägerin nicht sinnvoll hätten beantwortet werden können.“

Der Richter bezieht sich hierbei auf das MDK-Gutachten, das mir während der Akteneinsicht in die Hände fiel. Es bestand aus einem Kreuzchen auf einem Formblatt. Der Gutachter hatte angekreuzt „gesund“. Das war alles! Also unbedingt Akteneinsicht durchführen!

d) Hat die BKK eine Rechtsbehelfsbelehrung im Zuge der Informationsübermittlung, telefonisch oder schriftlich, durchgeführt?

Wenn „Nein“, dann Verstoß gegen §36 SGB X: „Rechtsbehelfsbelehrung“

e) Hat der MDK nach Aktenlage das Gutachten erstellt? Die Antwort auf diese Frage ergibt sich z.B. aus der Akteneinsicht.

Wenn „Ja“, dann Verstoß gegen gängige Rechtsprechung. Speziell im Fall psychisch Kranker ist eine Entscheidung auf der Basis eines Gutachtens nach Aktenlage ausgeschlossen. www.krankengeld24.de/2010012868/kranken ... rankengeld

Damit ist das Verwaltungshandeln der BKK in den wichtigsten Punkten, auf die zu achten ist, beschreibbar und es lässt sich entscheiden, ob die BKK rechtmäßig oder unrechtmäßig gehandelt hat. Wenn Letzteres der Fall ist, dann liegt eine Amtspflichtverletzung nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG vor. Diese ist vor dem Landgericht in erster Instanz anzuklagen.

Beste Grüße, Kernschmelze
Zuletzt geändert von Kernschmelze am 17.08.2012, 14:33, insgesamt 1-mal geändert.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 17.08.2012, 11:22

Also noch einmal meinen Respekt.

Das flutscht ja wirklich hier. Die Bälle werden wie ein Ping Pong Ball hin- und hergespielt.
In dem Thread ist eine gerade Linie erkennbar, von vornherein ist das Ziel klar ersichtlich.
Sowas ist für alle Kunden empfehlenswert.

Wenn ich das richtig gesehen habe ist der Schockschaden von Kernschmelze ja schon festgestellt worden.
Die Schadenersatzklage läuft, die Liste wird abgearbeitet.

Ich persönlich bin ja eher auf der Linie von vlac, wenn es um den Schockschaden geht, aber kernschmelze kann das mit seiner medizinischen Ausbildung aus der Ferne sicher besser beurteilen.

Worauf ich eigentlich hinauswill:

Habt ihr Euch denn auch mal über die Kosten unterhalten? Kernschmelze drängt ja quasi auf das Gerichtsverfahren. Das geht ja nicht vor dem Sozialgericht. Also nur mit Anwalt. Anwälte kosten Geld. Wer bezahlt denn den Anwalt, wenn das Gericht nicht der Ansicht von Kernschmelze ist?

Am elegantesten wäre es ja, wenn ein Bekannter von Powerrena zufällig Anwalt ist und sich die Kostenfrage gar nicht stellt.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.08.2012, 20:05

Hallo broemmel,
nein, nein, lass die mal - die beiden haben sich gesucht und gefunden - das funktioniert einwandfrei und wir dürfen staunend teilhaben an dem flotten "Verfahren" - sicher wird die Kasse auch den "Schockschaden" im Rahmen einer Anerkenntnis abgelten und es kann eine weitere Kerbe in den Colt von Kernschmelze geritzt werden - ist doch super - Für alle Kunden empfehlenswert.
Machts Sinn scheint in Urlaub zu sein, aber keine Sorge, der wird sich sicher zu diesem haarsträubenden Fall auch noch melden.
Mittlerweile wird mir auch immer mehr das eigentliche Ziel dieses Schauspiels klar,
man will uns vom Feld schiessen, und mit uns meine ich die Mitarbeiter von Krankenkassen - wir stören hier nur - das ist zwar ein Krankenkassenforum, aber Krankenkassen, bzw. die Mitarbeiter sind unerwünscht - die Hilfe, die von denen kommt ist nichts wert, weil, die arbeiten ja eh gegen die Versicherten als fuer sie, und das , das hat in einem Krankenkassenforum nichts zu suchen - das muss auch der Betreiber einsehen. Und weil das eben nicht so einfach ist, dann wird es eben so gemacht. Leicht zu durchschauen - Kernschmelze hat sich auch schon mit einem entsprechenden Beitrag in einem Nachbarforum eingeführt. Der Betreiber sollte sich wirklich überlegen das Forum um zu benennen -z.B. "Forum für Geschädigte der gesetzlichen Krankenkassen" - würde momentan wirklich besser passen - da weiß man als GKV-Mitarbeiter wenigstens, dass man als unerwünschte Person gilt.
Ob das aber dem Sinn und Zweck dieses Forums und vor allem den Ratsuchenden dient, das wäre die weitere Frage, denn schließlich sind Kritiker wie Kernschmelze und Co. Laien und Theoretiker, haben aber von der Praxis nach eigenem Bekunden null Ahnung. Nur Gesetzeskenntnisse helfen aber nicht immer. Ob das aktuelle Beispiels ein Fake ist, ich weiss es nicht, will es auch nicht glauben, aber es ist alles viel zu glatt - der Ratgeber nur auf sein Ziel fixiert und die "Ratsuchende" viel zu "willig".
Ich habe da meine Zweifel, aber ich bin ja auch ein Krankenkassenmitarbeiter, also gehöre zum "Feindbild", von daher ist alles was ich schreibe natürlich purer Unsinn, wollen wir wetten ?
Gruss
Czauderna
Gruss
Czauderna
der sich natürlich nicht abmeldet, da muss schon mehr kommen.

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