Krankenkasse zahlt nicht mehr
Moderator: Czauderna
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Krankenkasse zahlt nicht mehr
Ich, bzw. meine Frau hat ein Problem.
Aufgrund der schweren Krankheit meiner Frau hat die AOK die Zahlung des Krankengeldes bis Ende September 2012 bewilligt.
Das sind genau die gesetzlichen 78 Wochen.
Sie war zur Reha und die dortigen Ärzte, als auch ihr Hausarzt,waren sich einig, daß sie frühestens ab Oktober 2012 im Rahmen einer Wiedereingliederungsphase wieder arbeiten kann.
Die Wiedereingliederungsphase geht über 3 Monate bis zum 31.12.2012(vom Arzt so festgelegt).
Für diesen Zeitraum will die Krankenkasse kein Krankengeld mehr zahlen,da über die gesetzlichen 78 Wochen nichts mehr gezahlt werden muß.
Der Arbeitgeber zahlt für Zeit der Wiedereingliederung auch nichts.
Muß meine Frau jetzt 3 Monate ohne Bezahlung arbeiten oder von wem wird diese Zeit bezahlt ?
Gruß
Heinz
Aufgrund der schweren Krankheit meiner Frau hat die AOK die Zahlung des Krankengeldes bis Ende September 2012 bewilligt.
Das sind genau die gesetzlichen 78 Wochen.
Sie war zur Reha und die dortigen Ärzte, als auch ihr Hausarzt,waren sich einig, daß sie frühestens ab Oktober 2012 im Rahmen einer Wiedereingliederungsphase wieder arbeiten kann.
Die Wiedereingliederungsphase geht über 3 Monate bis zum 31.12.2012(vom Arzt so festgelegt).
Für diesen Zeitraum will die Krankenkasse kein Krankengeld mehr zahlen,da über die gesetzlichen 78 Wochen nichts mehr gezahlt werden muß.
Der Arbeitgeber zahlt für Zeit der Wiedereingliederung auch nichts.
Muß meine Frau jetzt 3 Monate ohne Bezahlung arbeiten oder von wem wird diese Zeit bezahlt ?
Gruß
Heinz
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Hallo!
Ich gehe mal von Folgendem aus:
Die Reha wird vom Rentenversicherungsträger getragen. Das heißt, Deine Frau bekommt für diese Zeit Übergangsgang. Das Krankengeld ruht solange. (Hinweis: dies verlängert jedoch nicht das Endedatum der 78 Wochen)
Wenn von Seitens der Reha-Klinik bereits eine stufenweise Wiedereingliederung geplant wird, wird die Reha und die Wiedereingliederung als EINE Einheit gesehen, was bedeutet, dass der Rententräger weiterhin Übergangsgeld bezahlt für die Dauer der Wiedereingliederung.
Gruß
Sportsfreund
Ich gehe mal von Folgendem aus:
Die Reha wird vom Rentenversicherungsträger getragen. Das heißt, Deine Frau bekommt für diese Zeit Übergangsgang. Das Krankengeld ruht solange. (Hinweis: dies verlängert jedoch nicht das Endedatum der 78 Wochen)
Wenn von Seitens der Reha-Klinik bereits eine stufenweise Wiedereingliederung geplant wird, wird die Reha und die Wiedereingliederung als EINE Einheit gesehen, was bedeutet, dass der Rententräger weiterhin Übergangsgeld bezahlt für die Dauer der Wiedereingliederung.
Gruß
Sportsfreund
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Hallo
Danke für die Antwort.
Ja, die Reha lief über die Rentenversicherung und in dieser Zeit wurde auch Übergangsgeld gezahlt.
Die Wiedereingliederung, die Dauer und die Anzahl der Stunden wurde vom Hausarzt ausgestellt.
Der Hausarzt als auch die Reha Klinik waren sich einig, das meine Frau erst ab Oktober wieder arbeiten darf,also genau nach den 78 Wochen.
Gruß
Heinz
Danke für die Antwort.
Ja, die Reha lief über die Rentenversicherung und in dieser Zeit wurde auch Übergangsgeld gezahlt.
Die Wiedereingliederung, die Dauer und die Anzahl der Stunden wurde vom Hausarzt ausgestellt.
Der Hausarzt als auch die Reha Klinik waren sich einig, das meine Frau erst ab Oktober wieder arbeiten darf,also genau nach den 78 Wochen.
Gruß
Heinz
Hallo,
meines Wissens nach zahlt die RV. die Wiedereingliederungsmaßnahme nur, wenn sie a) im Reha-Bericht für notwendig erachtet wurde und B) im zeitlichen Zusammenhang mit dem Entlassungstag steht, also innerhalb von 14 Tagen bis drei Wochen begonnen wird. Ist dies nicht der Fall, ist der RV-Träger außen vor.
Aufgrund des Leistungsablaufs erfolgt in der Regel die Meldung beim Arbeitsamt und die Zahlung von ALG-1, welches auch während der Wiedereingliederungsphase weiter gezahlt wird. Ich selbst hatte einen solchen Fall noch nicht in der Praxis, aber ein Bekannter, der bei einer anderen Kasse arbeitet hat mir das so berichtet.
Gruss
Czauderna
meines Wissens nach zahlt die RV. die Wiedereingliederungsmaßnahme nur, wenn sie a) im Reha-Bericht für notwendig erachtet wurde und B) im zeitlichen Zusammenhang mit dem Entlassungstag steht, also innerhalb von 14 Tagen bis drei Wochen begonnen wird. Ist dies nicht der Fall, ist der RV-Träger außen vor.
Aufgrund des Leistungsablaufs erfolgt in der Regel die Meldung beim Arbeitsamt und die Zahlung von ALG-1, welches auch während der Wiedereingliederungsphase weiter gezahlt wird. Ich selbst hatte einen solchen Fall noch nicht in der Praxis, aber ein Bekannter, der bei einer anderen Kasse arbeitet hat mir das so berichtet.
Gruss
Czauderna
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