Krankenkasse zahlt nicht mehr

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Tremblincox
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Krankenkasse zahlt nicht mehr

Beitrag von Tremblincox » 06.09.2012, 11:49

Ich, bzw. meine Frau hat ein Problem.
Aufgrund der schweren Krankheit meiner Frau hat die AOK die Zahlung des Krankengeldes bis Ende September 2012 bewilligt.
Das sind genau die gesetzlichen 78 Wochen.

Sie war zur Reha und die dortigen Ärzte, als auch ihr Hausarzt,waren sich einig, daß sie frühestens ab Oktober 2012 im Rahmen einer Wiedereingliederungsphase wieder arbeiten kann.
Die Wiedereingliederungsphase geht über 3 Monate bis zum 31.12.2012(vom Arzt so festgelegt).
Für diesen Zeitraum will die Krankenkasse kein Krankengeld mehr zahlen,da über die gesetzlichen 78 Wochen nichts mehr gezahlt werden muß.
Der Arbeitgeber zahlt für Zeit der Wiedereingliederung auch nichts.
Muß meine Frau jetzt 3 Monate ohne Bezahlung arbeiten oder von wem wird diese Zeit bezahlt ?

Gruß

Heinz

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 06.09.2012, 13:44

Hallo!

Ich gehe mal von Folgendem aus:
Die Reha wird vom Rentenversicherungsträger getragen. Das heißt, Deine Frau bekommt für diese Zeit Übergangsgang. Das Krankengeld ruht solange. (Hinweis: dies verlängert jedoch nicht das Endedatum der 78 Wochen)

Wenn von Seitens der Reha-Klinik bereits eine stufenweise Wiedereingliederung geplant wird, wird die Reha und die Wiedereingliederung als EINE Einheit gesehen, was bedeutet, dass der Rententräger weiterhin Übergangsgeld bezahlt für die Dauer der Wiedereingliederung.

Gruß
Sportsfreund

Tremblincox
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Beitrag von Tremblincox » 06.09.2012, 19:33

Hallo

Danke für die Antwort.
Ja, die Reha lief über die Rentenversicherung und in dieser Zeit wurde auch Übergangsgeld gezahlt.
Die Wiedereingliederung, die Dauer und die Anzahl der Stunden wurde vom Hausarzt ausgestellt.
Der Hausarzt als auch die Reha Klinik waren sich einig, das meine Frau erst ab Oktober wieder arbeiten darf,also genau nach den 78 Wochen.

Gruß

Heinz

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.09.2012, 19:40

Hallo,
meines Wissens nach zahlt die RV. die Wiedereingliederungsmaßnahme nur, wenn sie a) im Reha-Bericht für notwendig erachtet wurde und B) im zeitlichen Zusammenhang mit dem Entlassungstag steht, also innerhalb von 14 Tagen bis drei Wochen begonnen wird. Ist dies nicht der Fall, ist der RV-Träger außen vor.
Aufgrund des Leistungsablaufs erfolgt in der Regel die Meldung beim Arbeitsamt und die Zahlung von ALG-1, welches auch während der Wiedereingliederungsphase weiter gezahlt wird. Ich selbst hatte einen solchen Fall noch nicht in der Praxis, aber ein Bekannter, der bei einer anderen Kasse arbeitet hat mir das so berichtet.
Gruss
Czauderna

Tremblincox
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Beitrag von Tremblincox » 08.09.2012, 17:03

Hallo

Meines Erachtens wird wohl kein ALG1 gezahlt, da meiner Frau noch nicht gekündigt wurde und somit das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht.

Gruß

Heinz

Carola
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Beitrag von Carola » 08.09.2012, 17:10

AfA ist zuständig, ganz klar, ALG1 in Rahmen der Nahtlosigkeit beantragen,
§145, für evtl. Eingliederungen sind sie zuständig, auch wenn du einen Arbeitgeber hast, bzw gerade dann.
lg

Bobarello
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Beitrag von Bobarello » 08.09.2012, 17:13

Stimme da Carola zu! Drück die Daumen

Tremblincox
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Beitrag von Tremblincox » 08.09.2012, 17:46

Hallo

vielen Dank für die Info.
Ich werde mich gleich mal Montag mit dem Arbeitsamt auseinander setzen.
Mal sehen, wie die sich dazu äußern.

Gruß

Heinz

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