Bitte um schnelle Hilfe. Aussteuerung und ALG Nahtlosigkeit

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Targot
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Beitrag von Targot » 02.10.2012, 21:05

Danke Machts Sinn, schön das wir an der gleichen Baustelle werken!

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 03.10.2012, 09:41

Also ich habe jetzt vom alten Hausarzt ein paar Kopien bekommen mit älteren AU Zeiten. Die frühesten die Sie hatten waren vom:
16.09.2003 - 17.09.2003
08.10.2003 - 10.10.2003
15.01.2005 - 21.01.2005
25.10.2005 - 28.10.2005
na, das ist doch klasse - herzlichen Glückwunsch!

schick Kopien der AU-Bescheinigungen zusammen mit einem Attest des Arztes, dass die Zeiten seiner fachlichen Meinung nach auf die Grunderkrankung Morbus Crohn zurückzuführen sind an die TK

schreib dabei, dass die Krankheit nach deiner Meinung 1997 zum ersten Mal aufgetreten ist, dass aber die erste Blockfrist mangels früherer Daten am 16.09.2003 beginnt. Dann würden die weiteren Blockfristen so verlaufen:

16.09.2003 - 15.09.2006
16.09.2006 - 15.09.2009
16.09.2009 - 15.09.2012
16.09.2012 - 15.09.2015

und du hast ab dem 16.09.2012 nochmals Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld. Die Aussteuerung zum 18.10.2012 müsste damit vom Tisch sein.

Am besten gibst du alles direkt in der Geschäftsstelle ab und lässt dir den Eingang quittieren. Und dann warte mal die Reaktion der TK ab.

Weiterhin viel Erfolg!

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 03.10.2012, 11:37

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.10.2012, 20:03

Hallo,
Widerspruch gegen das Datum des Leistungsendes einlegen mit der Begründung dass die Blockfristen und demzufolge das Leistungsende nicht stimmen können und als Beleg dafür die Kopien der Meldungen beifügen - das Ganze entweder per Einschreiben oder persönlich mit Eingangsquittung. Das reicht.
Eigene "Ideen" zum tatsächlichen Beginn der ersten Blockfrist würde ich hier nicht formulieren.
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 03.10.2012, 20:44

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pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 03.10.2012, 20:48

Hallo Czauderna,

genau so werde ich es auch machen. Nur reicht es, wenn ich das so abgebe mit einer Begründung des Widerspruchs?
Wäre es nicht besser, wenn so wie Lady Butterfly schreibt, ich noch eine Art Attest von meinem Hausarzt hole?

Das Problem ist ja, dass die Arzthelferin mir Kopien von den Original AU Schein kopiert hat. Die kann man kaum lesen und sie hat bei einem sogar die Zeiten mit einem Kulli nachgeschrieben. Zwar einen neuen Arztstempel drunter gesetzt, aber ohne erneute Unterschrift.

Aber gerade den wichtigsten AU Schein vom Oktober 2003 kann man gut lesen.

ich denke wenn ich die AU Scheine einfach so mit einem Schreiben von mir abgebe, dann wird sich die TK vom Hausarzt noch eine Aussage bzw. Stellungnahme anfordern und das zieht sich dann alles hin. Dann könnte ich doch gleich was vom Hausarzt beilegen oder?

Wie ist es denn jetzt, wenn die TK sich sehr sehr lange Zeit lässt mit der Bearbeitung? Es ist ja nicht mehr lange bis zum 18. Oktober. Dann bekomme ich erst mal kein Geld mehr bzw. ab dann erst mal vom Arbeitsamt....falls das pünktlich bearbeitet wird und bin in der Zeit auch nicht mehr versichert oder???

Gruß
Pfirsich

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 03.10.2012, 20:53

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.10.2012, 20:55

pfirsich30 hat geschrieben:Hallo Czauderna,

genau so werde ich es auch machen. Nur reicht es, wenn ich das so abgebe mit einer Begründung des Widerspruchs?
Wäre es nicht besser, wenn so wie Lady Butterfly schreibt, ich noch eine Art Attest von meinem Hausarzt hole?

Das Problem ist ja, dass die Arzthelferin mir Kopien von den Original AU Schein kopiert hat. Die kann man kaum lesen und sie hat bei einem sogar die Zeiten mit einem Kulli nachgeschrieben. Zwar einen neuen Arztstempel drunter gesetzt, aber ohne erneute Unterschrift.

Aber gerade den wichtigsten AU Schein vom Oktober 2003 kann man gut lesen.

ich denke wenn ich die AU Scheine einfach so mit einem Schreiben von mir abgebe, dann wird sich die TK vom Hausarzt noch eine Aussage bzw. Stellungnahme anfordern und das zieht sich dann alles hin. Dann könnte ich doch gleich was vom Hausarzt beilegen oder?

Wie ist es denn jetzt, wenn die TK sich sehr sehr lange Zeit lässt mit der Bearbeitung? Es ist ja nicht mehr lange bis zum 18. Oktober. Dann bekomme ich erst mal kein Geld mehr bzw. ab dann erst mal vom Arbeitsamt....falls das pünktlich bearbeitet wird und bin in der Zeit auch nicht mehr versichert oder???

Gruß
Pfirsich
Hallo,
natürlich, kannst du das auch so machen, aber warum willst du der Kasse die Arbeit abnehmen und was soll dein Arzt genau schreiben - hat er schon einmal
Blockfristen gebildet und das Leistungsende errechnet - ich glaube nicht.
Die Kasse wird mit dem Widerspruch und den "Belegen" konfrontiert - wenn sie dazu weitere Informationen benötigt muss sie den Arzt befragen und für diese Antwort bekommt er sogar noch Geld.
Was die Schnelligkeit angeht, so kannst du durauchs in den Widerspruch auf die Dringlichkeit hinweisen, da das von der Kasse festgesetzte Leistungsende ja bald erreicht sein wird.
Gruss
Czauderna

pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 03.10.2012, 23:48

Hallo,

das klingt logisch. Ich muss morgen eh zum Arzt und kann dann in der TK Stelle vorher gleich meinen erneuten Widerspruch inkl. die Belege beifügen.
Ich werde dann auch reinschreiben, dass ich um schnelle Bearbeitung bitte, denn der von Ihnen falsch gesetzte Aussteuerungstermin naht sich ziemlich schnell.

Gruß

pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 04.10.2012, 04:00

Hallo,

ich habe einen erneuten Widerspruch verfasst und wollte ihn hier mal reinstellen um prüfen zu lassen, ob er so in Ordnung ist oder ich erst mal keine weiteren Angaben machen soll? Ich persönlich finde Ihn in Ordnung, denn ich habe auch erwähnt, dass die TK eigentlich schon bei dem ersten Widerspruch den Hausarzt anschreiben wollte, stattdessen aber eine eigene Diagnose stellte bzw. den Beginn der Krankheit einfach festgesetzt hat. Über eure Meinungen würde ich mich sehr freuen.
Lieben Gruß
Pfirsich

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben lege ich in Folge Ihres Schreibens vom 20. September 2012 weiterhin Widerspruch ein.
In Ihrem ersten Schreiben vom 24. August 2012 vermerkten Sie, dass ab dem 18. Oktober 2012 eine Leistungsunterbrechung meines Krankengeldanspruches folgen soll. Als Beginn des Drei-Jahres-Zeitraumes wählten Sie den 22. März 2010, da laut der TK meine Krankheit dann das erste Mal aufgetreten wäre. Nach meinem ersten Widerspruch wollten Sie meinen Hausarzt kontaktieren um den Beginn meiner Krankheit zu erfragen. Leider geschah dieses nicht und die TK nannte mir auf einmal den 22. November 2006 als „Beginn der Krankheit“ und stellte somit einfach eine eigene Diagnose und es blieb bei dem 18. Oktober 2012 als Leistungsunterbrechung. In meinem ersten Widerspruch erwähnte ich bereits, dass ich die Krankheit bereits mehrere Jahre habe.
Ich beantragte eigenständig von meinem ehemaligen Hausarzt Kopien von allen AU Bescheiden wegen der Krankheit vor dem Jahr 2006. Diese Kopien lege ich diesem Schreiben bei.
Laut den AU Scheinen geht hervor, dass die erste AU wegen der Krankheit bereits am 16. September 2003 ausgestellt wurde.
Mit diesem Schreiben möchte ich auf die Dringlichkeit hinweisen, da das von der TK festgesetzte Leistungsende ja bald erreicht sein wird und ich möchte Sie bitten, auf dem schnellsten Wege eine Neuberechnung des Krankengeldanspruches zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 04.10.2012, 08:34

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pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 04.10.2012, 11:52

Hallo Machts Sinn,

also dein Text mit der Angabe, dass die Umstände mit der Arbeitsagentur sich dann erübrigen finde ich gut. Du meinst also ich soll mich eher kurz fassen? Ist mein Widerspruch evtl. zu lang bzw. würde dieses die weitere Bearbeitung behindern?



Gibt es von anderen Usern noch weitere Meinungen dazu?

Gruß

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 04.10.2012, 13:19

Hi,

ich schlage vor, doch etwas weiter auszuholen. Man weiß nie, wer dieses Schreiben bearbeitet. Der bisherige Sachbearbeiter mag krank sein, oder Urlaub haben.
Dann schadet es nicht, Denjenigen damit etwas über den Fall aufzuklären.

Wünsch Dir viel Erfolg. Mit Beginn der Blockfrist im Sept. 2003 hätten wir ja eine neue Blockfrist ab Sept. 2012.
In der vorherigen Blockfrist wären damit die 78 Wo. noch nicht erreicht und ab Sept. 2012 bestünden erneut 78 Wo. Anspruch.

Gruß
Sportsfreund

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 05.10.2012, 14:13

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pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 05.10.2012, 15:31

Hallo Machts Sinn,

ich habe gestern direkt den erneuten Widerspruch inkl. der AU Belege in einer Geschäftsstelle abgegeben und mir das auch quitirren lassen.
Ich habe meinen vorhandenen Widerspruch noch mit deinem Text erweitert

Bitte korrigieren Sie Ihre Entscheidung kurzfristig vor dem 18.10.2012 damit sich die sonst erforderlichen Umstände mit der Arbeitsagentur erübrigen.


Ich habe aber eben nicht rein geschrieben, dass ich persönlich denke, dass ich schon seit 1997 krank bin nur die alten AU Bescheinigungen nicht mehr vorhanden sind. Denn ich weiß ja selbst nicht mal, ob ich wirklich schon gleich 1997 AU war oder doch erst richtig 2003.

Ja jetzt muss ich dann mal abwarten.

Ich habe aber gestern ebenfalls auch einen Brief von der Rentenversicherung Bund bekommen, dass ich zu einem Gutachter muss. Termin steht noch nicht fest...aber dann bin ich da auch schon mal einen Schritt weiter, obwohl in meinem Alter (31) der Antrag bestimmt abgelent wird auf Erwerbsminderungsrente.

Gruß[/b]

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