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Moderator: Czauderna
die antwort ist so einfach:
die kk, welche dir die arztrechnungen anteilig erstattet hat, stellt dir eine bescheinigung über ihre erstattung aus. aus dieser geht hervor, wer die originalrechnung erstellt hatte, was der rechnungspreis war und natürlich auch, wie hoch die erstattung ausfiel. diese bescheinigung ist rechtlich sicher und kann für steuerliche zwecke benutzt werden. ich sehe also kein problem. na und von "doppelter" abrechn ung wollen wir doch nicht ausgehen???!!!
die kk, welche dir die arztrechnungen anteilig erstattet hat, stellt dir eine bescheinigung über ihre erstattung aus. aus dieser geht hervor, wer die originalrechnung erstellt hatte, was der rechnungspreis war und natürlich auch, wie hoch die erstattung ausfiel. diese bescheinigung ist rechtlich sicher und kann für steuerliche zwecke benutzt werden. ich sehe also kein problem. na und von "doppelter" abrechn ung wollen wir doch nicht ausgehen???!!!
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Zuletzt geändert von Lana741 am 06.02.2008, 17:46, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo,
vielleicht liegt es schlicht daran, dass sich kein KK-Angestellter eine Sache 6 Jahre auf Termin legen wird. Mit nett sein oder nicht hat das wohl kaum zu tun, sondern mehr mit der heute so vehement geforderter Effizienz.
Daher ist es gut möglich, dass man bei einer Nachfrage in 5 1/2 Jahren die Unterlagen nach einem weiteren halben Jahr erhalten kann.
ratte1
P.S. Kann man denn in Amerika noch nach 6 Jahren eine Steuererklärung machen?
vielleicht liegt es schlicht daran, dass sich kein KK-Angestellter eine Sache 6 Jahre auf Termin legen wird. Mit nett sein oder nicht hat das wohl kaum zu tun, sondern mehr mit der heute so vehement geforderter Effizienz.
Daher ist es gut möglich, dass man bei einer Nachfrage in 5 1/2 Jahren die Unterlagen nach einem weiteren halben Jahr erhalten kann.
ratte1
P.S. Kann man denn in Amerika noch nach 6 Jahren eine Steuererklärung machen?