Keine Rückerstattung von zuviel bezahlten KV-Beiträgen

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Buelent1977
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Keine Rückerstattung von zuviel bezahlten KV-Beiträgen

Beitrag von Buelent1977 » 09.10.2012, 10:30

hallo, ich möchte auf das Problem bzgl. den zuviel bezahlten und von der AOK nicht wieder zurückerstatteten Krankenversicherungsbeiträgen ansprechen. Laut der AOK erhalten Selbstständige für einen Zeitraum in dem sie weniger verdient haben, und das auch durch die Einkommensteuererklärung bestätigt wird, ihre zuviel bezahlten Krankenversicherungsbeitröge nicht zurückerstattet. Würde ein Selbstständiger mehr verdienen, dann muß er sämtliche zu wenig bezahlte Beiträge rückwirkend bezahlen. Würde mich freuen, wenn andere Zeitgenossen, die hierzu was zu berichten haben, ihren Kommentar dazuschreiben würden oder mich per Nachricht informieren könnten. Möchte gegen diese Ungerechtigkeit und Abzocke vorgehen.

ich würde mich über jeden ratschlag bzw. vorschlag oder ähnliches sehr freuen. Ich habe die Gier der Krankenkassen satt. Sie sind nicht in der Lage bzw. werden vom Staat nicht dazu angehalten, zuviel bezahlte Beiträge zurückzuerstatten. Ein Skandal ! Unfairness pur. Die Versicherungen zeigen auf den § 240 SGB V und behaupten, da sei alles geregelt. Bei sämtlichen Nebenkosten z.b. Gas- und Stromverbrauch werden am Ende des Jahres die monatl. Beiträge mit dem Verbrauch verglichen und zuviel bezahlte Einnahmen zurückerstattet....nur bei Krankenversicherungen nicht ! Diese Abzocke raubt mir wiedermal den Schlaf....
Danke im Voraus.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 09.10.2012, 19:44

Hallo,

wenn Du meine Ausführungen verstehst, wirst Du erkennen, dass Du durch geschicktes Handeln auf DAUER Beiträge sparen kannst UND dass die Krankenkasse richtig handelt.

Ich gehe jetzt mal bei meinen Ausführungen davon aus, dass der Einkommensteuerbescheid (STB), der jetzt eingereicht wurde NICHT der ERSTE STB Deiner Selbstständigkeit war.

Beim ersten STB nach der Existenzgründung gibt es nämlich eine Besonderheit. Diese erkläre ich gerne auch noch, wenn es so sein sollte. Dann teile es bitte mit.

Ich gehe bei der folgenden Beschreibung also davon aus, dass es NICHT der ERSTE STB Deiner Selbstständigkeit war.

Ich versuch mal alles mit einfachen Worten und nicht juristisch auszudrücken.

Beiträge werden bei Selbstständigen aus dem STB berechnet.

Es gilt die so genannte zeitversetzte Verbeitragung. Es gelangen also zeitversetzt Einnahmen zur Beitragsberechnung, die JETZT AKTUELL überhaupt nicht vorliegen, sondern durch das Finanzamt im STB festgestellt wurden (geht ja nur für die Vergangenheit, da Einkommensteuerbescheide nur für vergangene Jahre erstellt werden).

Steuerrechtlich wird für abgelaufene Wirtschaftsjahre berichtigt (Erstattung oder Nachzahlung).

Dies ist n i c h t so für die Beitragsberechnung zur freiw. Kranken- und Pflegeversicherung.

Bei niedrigen Einnahmen erfolgt die Senkung der Beiträge
zum Ersten des Monats nach Einreichung des STB bei der Krankenkasse (KK).

Bei höheren Einnahmen erfolgt die Erhöhung der Beiträge ab Ersten des Monats nach Erstellung des STB durch das Finanzamt (nicht jedoch rückwirkend für das Wirtschaftjahr).

Dies ist übrigens eine sehr verbraucherfreundliche Regelung. Sie schützt den Kunden vor Nachzahlungen, wenn man dein STB, den man vorliegen hat unverzüglich einreicht.

Die Regelung ist auch höchstrichterlich vom Bundessozialgericht aberkannt worden. Die Richter sagten, dass sich höhere bzw. niedrigere Einnahmen im Laufe der Zeit ausgleichen. Dies sei nicht zu beanstanden.

Wer die Regelung verstanden hat (hast Du jetzt hoffentlich) , kannst Du ein wenig damit jonglieren.

Es besteht seitens der Krankenkasse keine Verpflichtigung an Dich, WANN Du die Einkommensteuerklärung beim Finanzamt abgibst.

Nur dann, wenn Du (oder Dein Steuerberater) über diesen STB verfügst, musst Du ihn bei der KK einreichen.

Kleine Anmerkung noch am Rande:
Man erkennt ja hier den Unmut, dass JETZT wo ein STB (Bsp für das Jahr 2011) mit geringeren Einnahmen als zuvor nicht rückwirkend erstattet wird.

Nun pack Dich mal an die eigenen Nase.

Wenn also der STB zuvor (Bsp für 2010) höher war also der STB davor (Bsp 2009):

BIST DU DENN AUCH IM JAHRE mit dem höheren STB (Bsp 2010) auf die IDEE GEKOMMEN, an die KK oder an ein Forum heranzutreten und zu sagen, dass Du im Jahre 2010 (wo die Einnahmen höher waren als 2009) SOFORT MEHR zahlen willst oder rückwirkend ab 01.01.2010.

SICHERLICH NICHT
Die Krankenkasse hat die höheren Einnahmen ab ersten des Monats nach Erstellung des STB angesetzt (und nicht ab 01.01.2010 in meinem Bsp).

In all den Jahren, wo ich mit diesem Thema beschäftige, kam noch
n i e m a n d zur KK und wollte SOFORT MEHR zahlen wollten.

Aber viele kamen (wie auch Du) SOFORT wenn es darum ging weniger zu zahlen.

Dies soll nicht böse gemeint sein. Es soll nur nochmals verdeutlichen, wie das System ist.

PS: das höchste deutsche Sozialgericht, das Bundessozialgericht hat diese Verfahrensweise bereits längst überprüft und entschieden, dass dies NICHT zu beanstanden ist.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 09.10.2012, 20:39

Upsela, Heinrich, diese gezielte Steuerung des Einkommensteuerbescheides kommt mir igendwie bekannt vor.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 09.10.2012, 20:59

ich schrieb in ca in der Mitte des Textes

"Die Regelung ist auch höchstrichterlich vom Bundessozialgericht
a b e r k a n n t worden. Die Richter sagten, dass sich höhere bzw. niedrigere Einnahmen im Laufe der Zeit ausgleichen. Dies sei nicht zu beanstanden."

Ich meinte natürlich:

a n e r k a n n t worden

Rossi
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Beitrag von Rossi » 09.10.2012, 21:35

Ich habe es schon mitbekommen, Heinrich.

Ich hatte dies schon mal eher hier so im Forum eingestellt.

D.h., man hat einen aktuell gültigen Steuerbescheid vorliegen und das Jahr war nicht gut. Also zahlt man geringe Beiträge. Mit der neuen Einkommensteuererklärung (viel mehr Einkünfte) wartet man ganz lange, weil man ja weiß, dass man mehr Beiträge zahlen muss. Umgekehrt (ein schlechtes Jahr / weniger Beträge) dort reicht man die Einkommenssteuer im Schweinsgalopp ein.

Aber, wenn man so einen Aalnummer durchzieht, wie denkt dann ein Kassenmitarbeiter?!

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 09.10.2012, 21:45

Was soll er denken? Du weißt doch, dass Sofas nicht denken und sich an die Rechtssprechung halten - Zahlen in den Computer und weiter zum nächsten Fall.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 09.10.2012, 22:22

Jooh, GerneKrankenVersichert, jenes hast Du sehr gut ausgedrückt.

Vor allen Dingen "Zahlen in den Computer und weiter zum nächsten Fall"


Ich habe mal letztens etwas über die Fallzahen bei den Kassen gehört. Es ist ja offensichlich schlimmer, als bei einer Fließbandarbeit.

Jenes meine ich jetzt nicht ironisch, sondern ernsthaft.

Wir mir im SGB XII haben dort ganz andere Fallzahlen und können uns selbstverständlich viel intensiver mit den Kunden beschäftigen.

Aber was mich dann stört, sind die schönen Schreiben der Kassen.

Dort steht dann vielfach:

Haben Sie noch Fragen, dann rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gern.

Hat man hierfür überhaupt die Zeit?

Kommt dieser Spruch von oben und oben weiß man nicht was an der Front abläuft?

Solche Zeiten hatten wir auch in der Sozialhilfe. Gott sei Dank sind diese - zumindest bei uns - vorbei.

Wir bekommen in der Regel die Zeit dafür.

CTG
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Beitrag von CTG » 09.10.2012, 22:51

Jap, dafür hat man die Zeit. :)
Es gibt extra Abteilungen dafür. ;)

Buelent1977
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Beitrag von Buelent1977 » 09.10.2012, 22:56

Zunächst einmal vielen Dank an alle insbesondere an Heinrich für die ausführlichen Antworten.
Ich habe das System verstanden und bin jedoch traurig darüber, dass mein Steuerberater mir bzgl. "jonglieren" nichts mitgeteilt hat.

Im letzten Brief der Versicherung wird erwähnt, dass "bei höheren Einnahmen die Anpassung der Beiträge spätestens zum Ersten des nächsten Monats nach Erstellung des Est.bescheids."
Das Wort "spätestens" bedeutet doch, dass die Beiträge auch zu früherem Zeitpunkt verlangt werden können. Oder denke ich falsch?

Glaubt ihr, dass eine Krankenversicherung trotzdem eine Kulanz anbietet ? Ist dies "usus" ?

Danke für eure Bemühungen. Schönen Abend.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 09.10.2012, 23:06

Jepp und genau diese Fachabteilung kennt dann die Indiidualität des Einzelfalles. Weil eben diese Fachabteilung schon zig mal mit dem Kunden gesprochen hat und alle Hintergründe des Einzelfalles kennt.

Oder so eine Art von Callcenter bzw. Kostenmanagement?

Da liebe ich noch meine bescheidene kleine Fallrate und den Grundsatz der Allzuständigkeit für meine Kunden. Ich kenne in der Regel fasst die geamte Lebensgeschichte der Kunden.

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 09.10.2012, 23:07

Buelent1977 hat geschrieben:Im letzten Brief der Versicherung wird erwähnt, dass "bei höheren Einnahmen die Anpassung der Beiträge spätestens zum Ersten des nächsten Monats nach Erstellung des Est.bescheids."
Das Wort "spätestens" bedeutet doch, dass die Beiträge auch zu früherem Zeitpunkt verlangt werden können. Oder denke ich falsch?
"Spätestens" bedeutet, dass es nichts bringt den Bescheid ein halbes Jahr in die Schublade zu legen bevor du ihn zur Kasse schickst. Die Anpassung der Beiträge erfolgt "spätestens" zum Monat nach Bescheiddatum. Wenn du wartest, also rückwirkend.

Gruß
Swantje

Rossi
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Beitrag von Rossi » 09.10.2012, 23:09

Eine ganz eindeutige Antwort:

Zitat:
Glaubt ihr, dass eine Krankenversicherung trotzdem eine Kulanz anbietet ? Ist dies "usus" ?


Nein, eine solche Kasse wird es vermutlich nicht geben.

Du musst also jonglieren und Deinen Steuerberater mal darauf hinweisen.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 09.10.2012, 23:46

kulanz, davon steht nix in den § 23 - 28 SGB IV,240 ff SGB V. Wenn der Prüfdienst des DRV bei eine kleinem Unternehmener aufschlägt udn eine Betreibsprüfung durchführt muss auch er ggf nachzahlen, bzw bekommt Beiträge erstattet.. Mal um es so zusagen der eEnkommenstuerbesheid ist denn sozusagen die Messlatte zur Berechnung der Beiträge für die Freiwilligen und da kann man ka denn nu mit § 3 EstG einges machen wenn ich mich dunkel erinnere.

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 10.10.2012, 08:24

Hi,

jetzt auch mal etwas überspitzt gefragt: Warum sollte eine Kasse hier Kulanz walten lassen? Warum sollte dieser "Zu-spät-Eingereichte" besser gestellt werden, als andere Kunden der Kassen, die ihren Steuerbescheid rechtzeitig abgegeben hatten?

Die letzte Frage sollte für Kulanzentscheidungen auch berücksichtigt werden. Im Allgemeinen werden die braven Bürger, oder Bestandskunden ohnehin oft genug benachteiligt gegenüber den - ich sag jetzt mal - Motzern oder zukünftigen Neukunden.

Wie hieß es doch schon einmal in einem schönen Liede: "Du musst ein Schwein sein in dieser Welt...."

Damit wollte ich nun niemanden ansprechen. Das sollte als allgemeiner Gedenkanstoß dienen.

Gruß
Sportsfreund

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 10.10.2012, 09:45

Rossi hat geschrieben:Ich habe mal letztens etwas über die Fallzahen bei den Kassen gehört. Es ist ja offensichlich schlimmer, als bei einer Fließbandarbeit.

Jenes meine ich jetzt nicht ironisch, sondern ernsthaft.

Wir mir im SGB XII haben dort ganz andere Fallzahlen und können uns selbstverständlich viel intensiver mit den Kunden beschäftigen.
Hallo Rossi,

ein bißchen off-topic, aber ich finde das Thema sehr interessant.

Vor 1-2 Jahrzehnten setzte bei annähernd allen Kassen die Spezialisierung ein. Die Gründe waren die Komplexität der Materie, vor allem deren Bandbreite und sich ändernde Regelungen. Bis dahin wurde quasi von jedem alles gemacht.

Dies führt natürlich dazu, dass einem Mitarbeiter aus dem Beitragsteam nicht bewusst ist, ob z.B. ein Antrag auf Haushaltshilfe läuft. Das ließe sich zwar nachschauen, ist in den meisten Fällen für seinen Vorgang aber unwichtig.

Die Kassen, die Kundencenter vorhalten, haber noch die "A bis Z"-Mitarbeiter. Zwar nicht in der Bearbeitung (diese findet dann meist im Backoffice statt), aber in der Beratung.

Welches System das bessere ist (Profiwissen, dafür ggf. mehrere Personen mit denen man spricht vs. einer für alles) kommt auf den Standpunkt an. Letztlich hat beides seinen Reiz.

Gruß
roemer70

Edit:
Die Arbeitsmenge / Fallzahlen variieren stark. Je nach Kasse, Personalsituation, Region, Team, technischer Änderungen, Jahreszeit (z.B. wegen der Zuzahlungsbefreiungen) und Sonderereignissen (in Norddeutschland z.B. die Lieferzeit des Grippeimpfstoffs).

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