Hilferuf: Versicherung für junge Erwachsene/Schüler?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
UliB
Beiträge: 2
Registriert: 13.02.2008, 22:45

Hilferuf: Versicherung für junge Erwachsene/Schüler?

Beitrag von UliB » 13.02.2008, 23:08

Liebes Forum,

für eine befreundete Familie suche ich schon seit einer Weile nach einer Lösung und würde mich sehr freuen, wenn ich hier richtige Anregung finden würde. Die Situation ist die Folgende:

Es geht um die beiden Kinder der seit Februar 2006 verwitweten Mutter im Alter von 17 (im Mai 18) und 19 Jahren. Der Vater war Zahnarzt, die Kinder erhalten deshalb nicht nur die Halbwaisenrente von je 45,07 €, sondern auch jeweils eine Zusatzrente des Hilfwerks der Zahnärztekammer von jeweils 336,13 €. Damit sind sie leicht über der erlaubten Einkommensgrenze von 355 €.

Sie waren bis zum Tod des Vaters privat über ihn versichert. Nach seinem Tod musste die Mutter – die ausländischer Herkunft ist und für bürokratische Angelegenheiten nicht genügend Deutschkenntnisse besitzt – aus finanziellen Gründen die Versicherung kündigen und ging davon aus, dass die Kinder in ihrer Familienversicherung bei der TK unterkommen könnten. Dies wurde erst bestätigt, aber Ende 2006 rückwirkend gekündigt – eben wegen der Einkommensgrenze und weil die Kinder nicht vorher ein Jahr lang gesetzlich versichert waren.

Beide wurden dann über eine neu abgeschlossene Privatversicherung der Mutter bei einer großen Versicherung aufgenommen. Nachdem 2007 ein paar Rechnungen zusammen gekommen waren, zahlte diese aber nicht, sondern untersuchte die Krankengeschichte der Kinder und kündigte dann den Sohn, als sie eine unerwähnte psychologische Behandlung des Sohnes fanden, die dieser nach dem Tod des Vaters in Anspruch genommen hatte. (Es war, zur Inschutznahme gesagt, keine böswillige Absicht, dass diese Behandlung zum Aufnahmezeitpunkt nicht auftauchte, sonder der Sprachbarriere und den Verwirrungen geschuldet, in denen sich die Familie seinerzeit befand.)

Die Famile hat durch Renten- und Kindergeldzahlungen ein Gesamteinkommen von knapp 2000 € und kein Vermögen. Dementsprechend ist eine private Versicherung, insbesondere mit hoher Selbstbeteiligung, eigentlich kaum zu bezahlen.

Nachdem nun ein neuer Anlauf der Privatversicherung gemacht wurde, stellt sich die psychologische Behandlung als großes Hindernis heraus; angefragte Versicherungen wollen den Sohn deswegen nicht aufnehmen.

Beide Kinder besuchen noch die Schule – ein Oberstufenzentrum –, und können deshalb nicht zum Studentarif versichert werden. Auch ist wegen der Schulzeiten ein sozialversicherungspflichtiger Nebenjob, durch den sie auch wieder gesetzlich versichert werden könnten, nicht möglich. Gibt es denn irgendeine erschwingliche Möglichkeit, die beiden grundversichert zu bekommen? ich habe von der wohl wenig beworbenen Möglichkeit einer freiwilligen Pflichtversicherung bei den Privaten gehört, kann aber dazu nichts richtiges im Netz finden und frage mich auch, wie kostspielig so etwas wäre.

Für fachliche Auskünfte riesig dankbar,
Uli

Rossi
Beiträge: 2073
Registriert: 16.12.2007, 14:41

Beitrag von Rossi » 17.02.2008, 01:18

Öhm, irgendwie verstehe ich die Reaktion der privaten KV überhaupt nicht. Seit dem 01.04.2007 gibt es doch den schönen § 315 SGB V.

§ 315 SGB V Standardtarif für Personen ohne Versicherungsschutz


(1) Personen, die weder

1. in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder versicherungspflichtig sind,

2. über eine private Krankheitsvollversicherung verfügen,

3. einen Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, beihilfeberechtigt sind oder vergleichbare Ansprüche haben,

4. Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben noch

5. Leistungen nach dem Dritten, Vierten, Sechsten und Siebten Kapitel des Zwölften Buches beziehen,

können bis zum 31. Dezember 2008 Versicherungsschutz im Standardtarif gemäß § 257 Abs. 2a verlangen; in den Fällen der Nummern 4 und 5 begründen Zeiten einer Unterbrechung des Leistungsbezugs von weniger als einem Monat keinen entsprechenden Anspruch. Der Antrag darf nicht abgelehnt werden. Die in § 257 Abs. 2a Nr. 2b genannten Voraussetzungen gelten für Personen nach Satz 1 nicht; Risikozuschläge dürfen für sie nicht verlangt werden.
.

Ansonsten würde ich mal versuchen, ob nicht ein Teilverzicht der Waisenrente der Zahnärztekammer möglich ist. Ein Teilverzicht in der Höhe, dass das Einkommen der Kid´s insgesamt unterhalb der Grenze für die Familienversicherung liegt. Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei der Zahnärztekammer um keine Sozialleistung nach den SGB´s handelt

Gucke mal hier Sailor 1 kämpft auch gegen eine private Alterversorgung um in den Genuß der kostenlosen Familienversicherung zu kommen. Bei der Arichtektenversorgung hat man auch mal so eben einen Teilverzicht abgelehnt. Aber ne Rechtsgrundlage konnte man nicht benennen.

Guckst Du hier: http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t= ... sc&start=0

Ansonsten würde ich Dir empfehlen zumindest für den 19-jährigen Sohn beim Sozialamt vorzusprechen und die Krankenhilfe gem . §§ 48 ff SGB XII beantragen. Die Einkommensgrenze liegt hier bei 690,00 Euro zuzüglich anteilige Kaltmietkosten; da liegt der 19-jährige auf jeden Fall drunter.

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 17.02.2008, 09:19

Hallo,

gilt das für den Bereich der PKV nicht erst ab 01.07.07?

Ich empfehle notfalls einen Anwalt einzuschalten, der den Versicherungsschutz beantragt.

LG, Fee

Rossi
Beiträge: 2073
Registriert: 16.12.2007, 14:41

Beitrag von Rossi » 17.02.2008, 23:57

Korrekt, die Einfügung des § 315 SGB V erfolgte mit dem GKV-WSG am 01.04.2007. Allerdings ist der 315ér erst zum 01.07.2007 in Kraft getreten.

UliB
Beiträge: 2
Registriert: 13.02.2008, 22:45

Beitrag von UliB » 18.02.2008, 09:33

ganz vielen Dank euch bisher!

Die Kündigung von Seiten der PKV erfolgte erst im November 07 (bzw. für die Tochter Ende Januar rückwirkend zum 1. 12. 07), lag also nach Inkrafttreten des Gesetzes.

Sind die Beiträge für die Pflichtversicherungen identisch mit den normalen Beiträgen? Mir wurde mal gesagt, der Beitragssatz wäre bei allen PKV dafür identisch – ist dem also doch nicht so?

Jedenfalls scheint mir der Besuch beim Amt erst mal angebracht. Mit einem gemeinsamen »Einkommen« von knapp 2000 Euro durch Renten und Kindergeld ist die Familie ohnehin recht knapp finanziell ausgesstattet (bzw. die Kinder mit zusammen 770 Euro), da bleibt eigentlich kein Raum für eine Privatversicherung. Also auch hierfür herzlichen Dank!

Uli

Antworten