Muß mich eine andere GKV nehmen?
Moderator: Czauderna
Muß mich eine andere GKV nehmen?
Ich möchte zu einer anderen GKV wechseln. Meine mitversicherte Frau ist aber schwer krank und kostet natürlich ein heiden Geld.
Muß uns jede andere GKV nehmen? Ich bin Angestellter.
Muß uns jede andere GKV nehmen? Ich bin Angestellter.
Hallo,
leider ist es so, dass die gesetzlichen Krankenkassen inzwischen auch eine Art "Risikoselektion" machen. Ein Kassenwechsel würde ich daher nicht empfehlen. Bei den medizinisch notwendigen Lesitungen gibt es ohnehin keine Leistungsunterschiede.
Erspare Euch also weiteren Frust mit der neuen Kasse!
leider ist es so, dass die gesetzlichen Krankenkassen inzwischen auch eine Art "Risikoselektion" machen. Ein Kassenwechsel würde ich daher nicht empfehlen. Bei den medizinisch notwendigen Lesitungen gibt es ohnehin keine Leistungsunterschiede.
Erspare Euch also weiteren Frust mit der neuen Kasse!
Zuletzt geändert von wolf am 20.03.2008, 18:18, insgesamt 1-mal geändert.
Das behaupte ich auch nicht, dennoch werden die Kassen leistungsintensive Versicherte nicht "mit offenen Armen" empfangen. Deshalb rate ich in diesem Fall nicht zu einem Kassenwechsel!SaschaD hat geschrieben:Eine gesetzliche Krankenkasse darf eine Mitgliedschaft grundsätzlich nicht ablehnen!
(Ausnahme ist natürlich die Mitgliedschaft ist rechtlich ausgeschlossen)
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Als meine Frau krank wurde, hat mich meine GKV rausgeschmissen, weil ich Geschäftsführer einer GmbH bin (kein Gesellschafter) und ich angeblich nicht Versicherungspflichtig sei.
Nachdem meine Argumente nicht angenommen wurden habe ich mir einen Fachanwalt genommen, der mir da geholfen hat. Die Sache kostete mich rund 1000,-€. Die ganze Geschichte hat sich nun schon dreimal wiederholt, und ich habe einfach die Schnauze voll. Aus diesem Grund will ich wechseln. Ich muß aber ja zuerst kündigen bevor ich in eine neue Kasse kann, und genau davor habe ich Schiß.
Nicht das ich bei meiner bisherigen kündige und die neue mir eine Nase dreht. Dann stehe ich da. Das ist das ganze Problem.
Ich hoffe das mir da jemand verwertbare Infos geben kann, möchte mich aber bei den 3 bisherigen Helfern natürlich schonmal bedanken.
Nachdem meine Argumente nicht angenommen wurden habe ich mir einen Fachanwalt genommen, der mir da geholfen hat. Die Sache kostete mich rund 1000,-€. Die ganze Geschichte hat sich nun schon dreimal wiederholt, und ich habe einfach die Schnauze voll. Aus diesem Grund will ich wechseln. Ich muß aber ja zuerst kündigen bevor ich in eine neue Kasse kann, und genau davor habe ich Schiß.
Nicht das ich bei meiner bisherigen kündige und die neue mir eine Nase dreht. Dann stehe ich da. Das ist das ganze Problem.
Ich hoffe das mir da jemand verwertbare Infos geben kann, möchte mich aber bei den 3 bisherigen Helfern natürlich schonmal bedanken.
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
erst einmal zum Anwalt.... hast Du die Kostenrechnung bei der Kasse eingereicht und um Erstattung gebeten? Auch Anwaltskosten im Vorverfahren (Widerspruch) sind erstattungsfähig. Verjährung würde ich mal mutmaßen sind 4 Jahre.
Ansonsten brauchst Du keine Sorge haben. Nach der neuen Versicherungspflicht (§ 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V) kann es Dir gar nicht passieren ohne Kasse dazustehen. Im schlimmsten Fall wirst Du wieder Deine Versicherungspflicht erkämpfen müssen, aber alternativ als freiwillig Versicherter gelten.
Ich würde in Deinem Fall auch wechseln, wenn man mich immer so drangsaliert. Denn wenn einmal festgestellt wurde, dass Versicherungspflicht vorliegt und sich an den Verhältnissen sich nichts geändert hat, dann muss die Kasse auch mal Ruhe geben.
Von AOK und Barmer würde ich Dir abraten, da die dafür bekannt sind, dass sie sich in solchen Fällen verbeissen. Von BIG und IKK direkt würde ich Dire abraten, da dort nicht gerade "the brain" als Kundenbetreuer beschäftigt sind und Du bzw. Deine Frau dann nicht unbedingt die Fachberatung bekommst, die Du brauchst. Ich denke, dass Du Dir eine Kasse suchen solltest, die ein Geschäftsstellennetz hat, wo Du im Ernstfall auch persönlich vorsprechen kannst.
Aus welcher Stadt kommst Du denn? Vielleicht kann ich Dir da was nennen.
LG, Fee
erst einmal zum Anwalt.... hast Du die Kostenrechnung bei der Kasse eingereicht und um Erstattung gebeten? Auch Anwaltskosten im Vorverfahren (Widerspruch) sind erstattungsfähig. Verjährung würde ich mal mutmaßen sind 4 Jahre.
Ansonsten brauchst Du keine Sorge haben. Nach der neuen Versicherungspflicht (§ 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V) kann es Dir gar nicht passieren ohne Kasse dazustehen. Im schlimmsten Fall wirst Du wieder Deine Versicherungspflicht erkämpfen müssen, aber alternativ als freiwillig Versicherter gelten.
Ich würde in Deinem Fall auch wechseln, wenn man mich immer so drangsaliert. Denn wenn einmal festgestellt wurde, dass Versicherungspflicht vorliegt und sich an den Verhältnissen sich nichts geändert hat, dann muss die Kasse auch mal Ruhe geben.
Von AOK und Barmer würde ich Dir abraten, da die dafür bekannt sind, dass sie sich in solchen Fällen verbeissen. Von BIG und IKK direkt würde ich Dire abraten, da dort nicht gerade "the brain" als Kundenbetreuer beschäftigt sind und Du bzw. Deine Frau dann nicht unbedingt die Fachberatung bekommst, die Du brauchst. Ich denke, dass Du Dir eine Kasse suchen solltest, die ein Geschäftsstellennetz hat, wo Du im Ernstfall auch persönlich vorsprechen kannst.
Aus welcher Stadt kommst Du denn? Vielleicht kann ich Dir da was nennen.
LG, Fee
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
dann würde ich mal eine Anfrage bei der betreffenden BKK stellen und die Versicherung beurteilen lassen. Die Erkrankung Deiner Frau verschweigst Du besser. Guck mal, wie die den Schriftwechsel deuten und wie die sich einstufen würden. Lass Dir das Ergebnis schriftlich geben und wähle dann die Kasse aus.
Köln ... da fällt mir leider keine BKK ein. Die Saint Gorbain ist geschlossen, oder? Die haben eigentlich sehr kompetente Mitarbeiter (hab ich so in Erinnerung).
LG, Fee
dann würde ich mal eine Anfrage bei der betreffenden BKK stellen und die Versicherung beurteilen lassen. Die Erkrankung Deiner Frau verschweigst Du besser. Guck mal, wie die den Schriftwechsel deuten und wie die sich einstufen würden. Lass Dir das Ergebnis schriftlich geben und wähle dann die Kasse aus.
Köln ... da fällt mir leider keine BKK ein. Die Saint Gorbain ist geschlossen, oder? Die haben eigentlich sehr kompetente Mitarbeiter (hab ich so in Erinnerung).
LG, Fee
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
indem Deine Kasse Deine Versicherungspflicht zur Zeit anzweifelt, kannst Du doch nicht einfach die Kasse wechseln und denken die Angelegenheit hat sich erledigt!?
Die alte Kasse wird der neuen Kasse sicher einen Hinweis geben. Und für eventuelle Ansprüche bei Arbeitslosigkeit hast Du später auch ein Problem.
Meine Meinung: Spiel mit offenen Karten bei der BKK. Frage nach deren Beurteilung. Mach Deine Kassenwahl davon abhängig. Kannst ja schn mal kündigen. Hast dann noch 2 Monate Zeit das mit der neuen Kasse zu regeln.
LG, Fee
indem Deine Kasse Deine Versicherungspflicht zur Zeit anzweifelt, kannst Du doch nicht einfach die Kasse wechseln und denken die Angelegenheit hat sich erledigt!?
Die alte Kasse wird der neuen Kasse sicher einen Hinweis geben. Und für eventuelle Ansprüche bei Arbeitslosigkeit hast Du später auch ein Problem.
Meine Meinung: Spiel mit offenen Karten bei der BKK. Frage nach deren Beurteilung. Mach Deine Kassenwahl davon abhängig. Kannst ja schn mal kündigen. Hast dann noch 2 Monate Zeit das mit der neuen Kasse zu regeln.
LG, Fee