PSA-Test durch Hasusarztpraxis nur bei IGeL-Auftrag?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
PSA-Test durch Hasusarztpraxis nur bei IGeL-Auftrag?
Hallo,
meine aus medizinischen Gründen erforderlichen PSA-Tests je Quartal sind unstrittig Kassenleistungen und werden seit 3 Jahren von der AOK getragen.
Offenbar jedoch mit der Einschränkung, dass sie beim Urologen erfolgen müssen.
Nun hatte ich erstmals seit Jahren den Fall, dass die anwesenden jugendlichen „medizinischen Fachangestellten“ in dieser für mich auch neuen Praxis nicht stechen können. Die Stech-(Versuchs-) Stellen waren war in beiden Armbeugen wochenlang grün und blau unterlaufen. Und noch heute wird mir übel, wenn ich mich an den Gestank erinnere, der mit dem Atem der einen Helferin über mich entströmte.
Da in meiner Hausarztpraxis ebenfalls einmal im Quartal Blut abgenommen wird, und zwar professionell und seit Jahren ohne Vorfälle, denke ich an ein Zusammenlegen dieser Termine. Technisch/organisatorisch wäre dies auch kein Problem. Nur verlangt man in der Hausarztpraxis dafür einen IGeL – Auftrag. Eine spontane Rückfrage bei der AOK-Geschäftsstelle brachte kein eindeutiges Ergebnis.
Frage:
Kann ich die für mich entstehenden Kosten wenigstens beim Zuzahlungs-Jahresausgleich geltend machen?
Oder muss ich mir eine neue urologische Praxis suchen in der Hoffnung, dass dort keine verhinderten Metzgergesellinnen beschäftigt werden?
Danke für eine fachkompetente Auskunft.
meine aus medizinischen Gründen erforderlichen PSA-Tests je Quartal sind unstrittig Kassenleistungen und werden seit 3 Jahren von der AOK getragen.
Offenbar jedoch mit der Einschränkung, dass sie beim Urologen erfolgen müssen.
Nun hatte ich erstmals seit Jahren den Fall, dass die anwesenden jugendlichen „medizinischen Fachangestellten“ in dieser für mich auch neuen Praxis nicht stechen können. Die Stech-(Versuchs-) Stellen waren war in beiden Armbeugen wochenlang grün und blau unterlaufen. Und noch heute wird mir übel, wenn ich mich an den Gestank erinnere, der mit dem Atem der einen Helferin über mich entströmte.
Da in meiner Hausarztpraxis ebenfalls einmal im Quartal Blut abgenommen wird, und zwar professionell und seit Jahren ohne Vorfälle, denke ich an ein Zusammenlegen dieser Termine. Technisch/organisatorisch wäre dies auch kein Problem. Nur verlangt man in der Hausarztpraxis dafür einen IGeL – Auftrag. Eine spontane Rückfrage bei der AOK-Geschäftsstelle brachte kein eindeutiges Ergebnis.
Frage:
Kann ich die für mich entstehenden Kosten wenigstens beim Zuzahlungs-Jahresausgleich geltend machen?
Oder muss ich mir eine neue urologische Praxis suchen in der Hoffnung, dass dort keine verhinderten Metzgergesellinnen beschäftigt werden?
Danke für eine fachkompetente Auskunft.
Hallo,
als Vorsorgemassnahme ist der PSA-Test nicht zugelassen und zählt deshalb auch zu den IGEL-Behandlungen. Im Rahmen der Therapie/Behandlung kann der behandelnde Facharzt diese Leistungen demnach abrechnen.
In deinem Fall scheint eben der Hausarzt keine Berechtigung zu haben, dass er diese Leistung als Behandlungsleistung abrechnen kann mit der KV. - das kann nur der Facharzt - von daher ist der IGEl-Auftrag seitens des Hausarztes okay. Mein Rat - die Sache zuerst über den Hausarzt mit der KV. besprechen lassen, ob diese einen Weg sieht die Abrechnung über die Kasse vorzunehmen und wenn das nicht klappt, mit der Kasse reden - allerdings fürchte ich, dass die auch keine Möglichkeit hat dem hausarzt die Abrechnung zu ermöglichen. Theoretisch denkbar wäre, dass du dann diesen PSA-Test im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens dir von der Kasse bezahlen lässt, aber dann muesstest du alle Arztkosten verauslagen und würdest bei weitem nicht alles wieder bekommen - eigentlich die schlechteste Möglichkeit.
Gruss
Czauderna
als Vorsorgemassnahme ist der PSA-Test nicht zugelassen und zählt deshalb auch zu den IGEL-Behandlungen. Im Rahmen der Therapie/Behandlung kann der behandelnde Facharzt diese Leistungen demnach abrechnen.
In deinem Fall scheint eben der Hausarzt keine Berechtigung zu haben, dass er diese Leistung als Behandlungsleistung abrechnen kann mit der KV. - das kann nur der Facharzt - von daher ist der IGEl-Auftrag seitens des Hausarztes okay. Mein Rat - die Sache zuerst über den Hausarzt mit der KV. besprechen lassen, ob diese einen Weg sieht die Abrechnung über die Kasse vorzunehmen und wenn das nicht klappt, mit der Kasse reden - allerdings fürchte ich, dass die auch keine Möglichkeit hat dem hausarzt die Abrechnung zu ermöglichen. Theoretisch denkbar wäre, dass du dann diesen PSA-Test im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens dir von der Kasse bezahlen lässt, aber dann muesstest du alle Arztkosten verauslagen und würdest bei weitem nicht alles wieder bekommen - eigentlich die schlechteste Möglichkeit.
Gruss
Czauderna
Danke. Aber darum geht es ja. Die "Kosten" belaufen siuch auf ca. 25 EUR je Test - und im Prinzip wäre es egal, welche Arztpraxis diese der AOK verrechnen darf. Diagnose und Betreuungsgrundlagen sind unstrittig vorhanden, sogar vom MDK abgesegnet.
Möglicherweise werde ich künftig auf diesen Test überhaupt verzichten, zumal seine Bedeutung auch für den Laien bewerkbar wissenschaftlich ohnedies höchst umstritten ist. Man zieht sich dann aber die Gegenerschaft des Behandlers zu, der zwar er erklärt, man sei längst "austherapiert", von diversen Laboruntersuchungen aber nicht lassen kann. Bringen sie in Summe bei 1.400 Patienten im Quartal doch recht ansehnliche Erträge, nicht nur für die Praxis, sondern auch für das freie Labor.
Ich wollte mir auch schon im Labordirekt Blut abnehmen lassen, aber das dürfen die wiederum auch nicht. Tolle Vorschriften gibt es. Es geht auch im Behandlungsbereich nicht um das Können, sondern um das Dürfen...
Möglicherweise werde ich künftig auf diesen Test überhaupt verzichten, zumal seine Bedeutung auch für den Laien bewerkbar wissenschaftlich ohnedies höchst umstritten ist. Man zieht sich dann aber die Gegenerschaft des Behandlers zu, der zwar er erklärt, man sei längst "austherapiert", von diversen Laboruntersuchungen aber nicht lassen kann. Bringen sie in Summe bei 1.400 Patienten im Quartal doch recht ansehnliche Erträge, nicht nur für die Praxis, sondern auch für das freie Labor.
Ich wollte mir auch schon im Labordirekt Blut abnehmen lassen, aber das dürfen die wiederum auch nicht. Tolle Vorschriften gibt es. Es geht auch im Behandlungsbereich nicht um das Können, sondern um das Dürfen...