verwaiste mama hat geschrieben:wie zwischenzeitlich im thread "upd informiert" gelesen, gilt die krankmeldung offenbar nicht mehr als lückenlos, wenn sie erst am tag nach ablauf des letzten scheins verlängert wurde und führt demnach folglich zum verlust aller ansprüche?
desweiteren wurde ich darauf hingewiesen, dass ich für den bezug von alg II arbeitsfähig sein müsse? genau da liegt aber doch gerade mein problem. kann ich den antrag aus dem krankenstatus heraus also gar nicht stellen?
@verwaiste mama: Das mit dem lückenlosen KRG nützt Dir ja nüscht, Du hast doch sowieso keinen Anspruch. Das was Machts Sinn gemeint hat, ist doch dass Du einen Bescheid von der Kasse bekommst, dass Du keinen Anspruch auf KRG hast, den Du bei der ARGE vorlegen kannst damit ggf. rückwirkend ALG II bekommst.
Ein Kriterium des ALG II-Bezuges ist, dass Du grds. erwerbsfähig bist.
"Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit (länger als sechs Monate) außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein."
Das schließt ein, dass Du aktuell natürlich nicht kerngesund sein musst, um Leistungen zu beziehen. Du kannst auch Deine therapeutischen Maßnahmen weiter machen... Also, wer hat das erzählt mit dem arbeitsfähig? Du bist erstens im Stande 3h täglich zu arbeiten und zweitens besteht Deine Situation nur auf absehbare Zeit.
Ich glaube ganz fest daran, dass auch der/die SB im Jobcenter Deine besondere Situation verstehen werden. Jetzt gib Dir einen Ruck.
Ich drücke ganz fest die Daumen und mit mir sicher alle anderen Forumsuser hier.