Familienzuschlag Beamte

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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frosch
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Familienzuschlag Beamte

Beitrag von frosch » 29.04.2013, 18:55

Hallo,

mein Mann ist Beamter und pkv versichert.

Ich war mit 2 Kindern aus erster Ehe und 1 gemeinsamen Kind bisher gkv- pflichtversichert.

Aus privaten Gründen musste ich meinen Job aufgeben.

Als freiwilliges Mitglied in der gkv wurde nun der komplette Familienzuschlag zur Beitragsbemessung herangezogen.

Ich glaube, da gibt es eine andere Regelung, bin aber nicht sicher.

Kann mir jemand helfen?

zost
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Beitrag von zost » 29.04.2013, 19:14

Die Frage hattest du doch schon mal gestellt. Ja, es wird komplett alles zur Beitragsberechnung herangezogen

frosch
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Beitrag von frosch » 29.04.2013, 19:24

Habe ein kk- Rundschreiben ( gültig ab 01. 2009 ) gefunden, das anderes aussagt. Frage ist nur, ob das noch Gültigkeit hat...

zost
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Beitrag von zost » 29.04.2013, 19:34

Stell mal hier ein

frosch
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Beitrag von frosch » 29.04.2013, 19:37

Hab ich gerade nicht im Handy.

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesamteinkommen vom 24. 10. 2008.

Den Passus findest du unter Punkt 2.4

zost
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Beitrag von zost » 29.04.2013, 19:42

Ok. Aber das gesamteinkommen ist relevant für die familienversicherung.
Für die freiwillige versicherung zählen die Einnahmen gemäß einkommenskatalog.

frosch
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Beitrag von frosch » 29.04.2013, 19:45

Schon klar, aber der Familienzuschlag soll demnach herausgerechnet werden, oder habe ich das falsch verstanden?

Wie liest du das denn?

zost
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Beitrag von zost » 29.04.2013, 19:49

Zur berechnung der frw. Beiträge wird nichts abgezogen.

Zur beurteilung, ob kinder familienvers. sein können, kann ein familienzuschlag abgezogen werden.

Das sind zwei unterschiedliche paar schuh!

frosch
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Beitrag von frosch » 29.04.2013, 20:01

Ja, den Unterschied kenne ich.

In dem Absatz ist einmal von Versicherungsfreiheit und weiter von Familienversicherung die Rede. Vielleicht hat mich das verwirrt.

Dann soll es wohl - wenn auch ungerecht- so sein.

Freibetrag nur für gemeinsames Kind, aber beim Beitrag den Familienzuschlag für alle Kinder einbeziehen. Ganz toll!!!

zost
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Beitrag von zost » 29.04.2013, 20:04

Na dein mann erhält doch für alle! Kinder den zuschlag. Ist das auch ungerecht??

frosch
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Beitrag von frosch » 29.04.2013, 20:11

Den Zuschlag erhält jeder Beamte für alle Kinder, die in seinem Haushalt leben.

Ungerecht ist, dass ich als leibliche Mutter für die gkv beim Freibetrag nur 1 Kind habe znd beim Beitrag aber wieder 3 Kinder

Der Freibetrag ist doch als Entlastung gedacht.

Wir haben das gleiche Einkommen und die gleiche Belastung wie andere Paare mit 3 gemeinsamen Kindern.

zost
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Beitrag von zost » 29.04.2013, 20:20

Für deine beiden "anderen" kinder bekommst du doch evt. unterhalt vom leibl. Vater oder?

Und dieser unterhalt ist beitragsfrei

frosch
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Beitrag von frosch » 29.04.2013, 20:44

Schön wäre es. Der Erzeuger ist nicht auffindbar. Hat sich abgesetzt um nicht zahlen zu müssen.

Wir sind also auch nicht leistungsfähiger als andere Familien.

zost
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Beitrag von zost » 29.04.2013, 21:12

So ist zumindest der gedanke an diesem system. Bekommt man dann nicht den unterhaltsvorschuss vom jugendamt?

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