Wegen Lücke am Wochenende nach KH keine KV und kein KG mehr

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Hilflos
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Beitrag von Hilflos » 29.04.2013, 00:36

@leser, das Krankenhaus macht sowas nicht, ich hatte deshalb schon nachgefragt. Sowas ist Sache des behandelnden Arztes. Es attestiert nur einen Aufenthaltsbescheid, mehr nicht. Und diese Daten mit Entlassungszeit liegt der KK schon vor.
Hier hatte auch schon mal ein User geschrieben, was alles vom KH an die KK übermittelt wird.
Darum geht es ja, das es mir unmöglich war für diese Zeit eine AU Bescheinung zu bekommen.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 29.04.2013, 07:39

Der Widerspruch läuft aber oder?

Poet
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Beitrag von Poet » 29.04.2013, 11:02

...ich antworte mal für *hilflos*: Ja.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 29.04.2013, 20:07

Na denn auf ins Gefecht, die schwere Artellerie in Stellung bringen, Stahlhelm auf und zur Attacke blasen. Ich bin ja mal gespannt

leser
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Beitrag von leser » 30.04.2013, 00:06

CiceroOWL hat geschrieben:Na denn auf ins Gefecht, die schwere Artellerie in Stellung bringen, Stahlhelm auf und zur Attacke blasen. Ich bin ja mal gespannt
machst Du Dich lustig...?

@Hilflos
nochmal zur Sachlage: die Kasse bezweifelt weder die AU am 22.03.2013 noch die AU am 25.03.2013. Sie bezieht sich ausschließlich auf die - jeweils mit neuer Feststellung der AU - (neue) Entstehung des Krankengeldanspruchs (§ 46 Nr 2 SGB V). Feststellung am 25.03., somit theoretisch Anspruch ab Tag danach 26.03., aber an diesem Tag nicht mehr aufgrund des Krankengeldes versichert (endet am 22.03.2013), folglich kein Anspruch auf Krankengeld.

Wenn Du es rechtlich ausfechten willst, empfehle ich Dir, einen Rechtsbeistand zu suchen der sich mit der Materie auskennt (Fachanwalt für Sozialrecht) und dann über Eilantrag (eA). Wenn Du den Ausgang des Widerspruchsverfahren abwartest, haben wir Juni oder Juli (und intuitiv würde ich sagen, Du bist dann so schlau wie vorher).

Variante b (etwas unkonventionell und nicht ohne Risiken): Du meldest Dich beim Arbeitsamt und wenn die Leistung bewilligt ist, Du aber "wieder arbeitsunfähig wirst", lässt Du Dir das vom Arzt (neu) bescheinigen. Den Widerspruch kannst Du trotzdem laufen lassen, aber nicht vergessen, Du warst dann "ein paar Tage gesund"^^ (letztlich also das, was die Kasse auch unterstellt: nicht lücklos arbeitsunfähig)

Normalerweise neige ich nicht zu solchen Ratschlägen, ich kann Deine Situation nicht beurteilen (Gesundheitszustand, Krankheitsverlauf, Gutachten, Schriftwechsel mit Kasse, Akteninhalt, etc) und kann daher auch die Folgen dieses Handelns nicht vollumfänglich abschätzen. Die Entscheidung musst Du letztlich selbst eigenverantwortlich treffen.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 30.04.2013, 07:22

Wenn ich mich lustig machen würde sähe das anders aus. Netter Grudngedanke der Kasse , nur wenn ichmir dazu denn die vorhergehende Rechtsprechnung ansehe nuja...

Poet
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Beitrag von Poet » 30.04.2013, 14:38

leser hat geschrieben:
@Hilflos
nochmal zur Sachlage: die Kasse bezweifelt weder die AU am 22.03.2013 noch die AU am 25.03.2013. Sie bezieht sich ausschließlich auf die - jeweils mit neuer Feststellung der AU - (neue) Entstehung des Krankengeldanspruchs (§ 46 Nr 2 SGB V). Feststellung am 25.03., somit theoretisch Anspruch ab Tag danach 26.03., aber an diesem Tag nicht mehr aufgrund des Krankengeldes versichert (endet am 22.03.2013), folglich kein Anspruch auf Krankengeld.
@leser: Die besondere Problematik liegt darin, dass *hilflos* sich weder am 21. noch am 22.03. hätte weiter AU-schreiben lassen können, denn es lag ein stationärer Aufenthalt vor.

Hilflos
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Beitrag von Hilflos » 30.04.2013, 15:15

Ich bin wieder zurück aus dem KH, muss nächste Woche Freitag jedoch wieder dorthin.

Genauso ist es Poet, wie kann man etwas erbringen, was es nicht gibt.
Deshalb gibt es doch die Niederschrift vom GKV-Spitzenverband, weil wenn ich etwas tun soll, muss ich es auch tun können.

Heute mit der Verwaltung im KH geredet, die können die Haltung seitens der KK absolut nicht nachvollziehen.
Kein KH, keine Notaufnahme und auch kein Notarzt stellt freitagabend und das WE eine AU aus.
Bereitschaftsärzte gibt es am WE nur den Tierarzt und den Zahnarzt, für alles andere ist das KH zuständig, aber nur wenn ein Notfall gegeben ist.

O-Ton der Verwaltung vom KH, nachdem ich meinen Fall dort schilderte:
"Das geht doch gar nicht, das gibt es doch nicht, kein Notarzt stellt eine AU aus."

leser
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Beitrag von leser » 01.05.2013, 00:19

Poet hat geschrieben:Die besondere Problematik liegt darin, dass *hilflos* sich weder am 21. noch am 22.03. hätte weiter AU-schreiben lassen können, denn es lag ein stationärer Aufenthalt vor.
das kann ich wohl nachvollziehen, ich würde ebenfalls Rechtsmittel einlegen :D
die ganz besondere Problematik liegt darin, wenn die Kasse stur bleibt, dass ein Widerspruchsverfahren 3 Monate dauern kann, Klage mehrere Jahre und ich am Ende nicht weiß, wie das Gericht entscheidet. Sonst hätte ich die letzten beiden Absätze nicht geschrieben

Lg Leser


@CiceroOWL
entschuldige, hatte ich in dem Kontext falsch verstanden - sorry

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 01.05.2013, 08:42

Guten Morgen, kein Problem.

Hilflos
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Beitrag von Hilflos » 03.05.2013, 16:18

Heute habe ich Post von der KK, von der Hauptzentrale, bekommen. Ich dachte schon sie haben sich beeilt mit der Widerspruchsentscheidung. Aber nein, nur ein Fragebogen, die wollen nur wissen wie es mir im Krankenhaus gefallen hat und ob ich dort mit allem zufrieden war.
???????????????

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.05.2013, 16:47

Hilflos hat geschrieben:Heute habe ich Post von der KK, von der Hauptzentrale, bekommen. Ich dachte schon sie haben sich beeilt mit der Widerspruchsentscheidung. Aber nein, nur ein Fragebogen, die wollen nur wissen wie es mir im Krankenhaus gefallen hat und ob ich dort mit allem zufrieden war.
???????????????
Hallo,
das ist nichts ungewöhnliches - das habe ich schon oft gehört, dass solche "Zufriedenheitsanalysen" gemacht werden. Das hat nix mit deinem Fall zu tun und es wurde auch sicher nicht vor Versand eines solchen Fragebogens "nachgeschaut" ob der Versicherte z.Zt. Ärger mit der Kasse hat.
Ich habe das selbst auch schon erlebt, nur eine Spur heftiger - meine Mutter war im Krankenhaus und bekam dann einen Fragebogen vom Krankenhaus - Inhalt auch, wie zufrieden oder unzufrieden sie mit der Behandlung und dem Aufenthalt im Krankenhaus gewesen sei. Die Teilnahme war absolut freiwillig und anonym - nach 14 Tagen kam eine "Erinnerung", was schon bemerkenswert war. Leider war meine Mutter während des Krankenhausaufenthaltes verstorben !!
Gruss
Czauderna

Hilflos
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Beitrag von Hilflos » 06.05.2013, 16:49

Eine Frage an die Sofa`s mal.
Im Gespräch mit einer Physiotherapeutin erfuhr ich folgendes, sie hatte eine Patientin vormittags eine Stunde behandelt, diese ging jedoch nachmittags in ein Krankenhaus zum stationären Aufenthalt. Folgedessen bekam sie die Behandlung am vormittag nicht von der KK bezahlt, da besagte Patientin für diesen Tag ganz und gar der Zuständigkeit des KH unterstand.
Ist sowas gleich zu setzen mit jeder ärztlichen Behandlung wenn am selben Tag ein stätionärer KH Aufenthalt erfolgt oder erfolgt ist?

broemmel
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Beitrag von broemmel » 06.05.2013, 17:28

Nein, ist es nicht.

Das bezweifel ich auch mal, wenn ich ehrlich bin.
Wenn die Leistung erbracht wurde und alle Voraussetzungen erfüllt sind (bsp. Genehmigungspflicht) wird die Behandlung auch von der Kasse bezahlt.

Da wird wohl nur zu klären sein wann die Aufnahme erfolgte und wann die Behandlung erbracht wurde.

Hilflos
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Beitrag von Hilflos » 08.05.2013, 12:54

Heute in der Post,

Ihr Widerspruch vom 15.04.2013

Sehr gee..........

wir haben Ihren Widerspruch zum Anlass genommen, die Sach- und Rechtslage nochmals zu überprüfen. Dem Grunde nach halten wir an unserer Rechtsauffassung vom 04.04.2013 fest.

Unter Berücksichtigung der gesamten Begleitumstände sind wir jedoch ausnahmsweise bereit, unseren Bescheid vom 04.04.2013 aufzuheben und Ihnen Krankengeld über den 22.03.2013 hinaus weiterzuzahlen.

Einen entsprechenden Auszahlschein für die Überweisung des Krankengeldes haben wir diesem Schreiben beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen
...................................


Na also es gibt doch noch Gerechtigkeit, auch wenn sie nur ausnahmsweise ist.
Gestern bekam ich noch die Bestätigung von der freiwilligen Versicherung, die ja nun damit hinfällig wird.

Ich bedanke mich bei allen hier für die freundliche Untersützung und den fachkundigen Rat in meiner Sache.

Eine Frage habe ich aber noch, der letzte Auszahlschein, den ich der KK zusandte ging bis zum 25.04. und da stellte mir meine Ärztin einen gelben Schein aus, gestern stellte sie mir auch noch einen gelben Schein aus und heute erst kam ja der Auszahlschein. Soll ich da nochmals zur Ärztin und ihn umschreiben lassen oder den Auszahlschein für das nächste Mal verwenden? Vorher hatte ich ja keine mehr.
Zuletzt geändert von Hilflos am 08.05.2013, 16:38, insgesamt 3-mal geändert.

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