Drei Jahres Zeitraum beim Krankengeld wahllos festgelegt?

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Moderator: Czauderna

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Eric
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Drei Jahres Zeitraum beim Krankengeld wahllos festgelegt?

Beitrag von Eric » 01.07.2013, 11:50

Hallo,

ich brauchte bitte eure Hilfe bzgl. dem drei Jahres Zeitraumes was die 78 Wochen Krankengeld betrifft. Ich bin seit Dez. 2009 immer längere Phasen krank gewesen und habe Krankengeld bezogen. Letztes Jahr schrieb mir die Krankenkasse das mein Krankengeldanspruch im Juli 2012 endet. Soweit ok da dann die 78 Wochen rum gewesen wären. Jetzt bin ich seit Januar 2013 wieder krankgeschrieben und erhalte seit dem Krankengeld. Letzte Woche habe ich ein Schreiben von der KK erhalten das mein Krankengeldanspruch im August 3013 endet da mein Drei-Jahres-Zeitraum am 28.04.2011 begonnen hätte!?!?
Also wenn ich die Allgemeinen Gesetzestexte richtig verstehe hat man frühstens nach drei Jahren (und 6 Monaten sozialversicherungspflichtigem Verhätnis bzw. ALG1) erneuten Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld wegen derselben Krankheit und dieser Zeitpunkt wäre ja dann in meinem Fall Dez. 2012 gewesen. Hab ich was falsch Verstanden oder versuch die Krankenkasse grade Geld zu sparen?

Gruss
Eric

Aha
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Beitrag von Aha » 01.07.2013, 19:31

Nach dieser Schilderung würde die 2. Blockfrist im Dezember 2012 beginnen. Handelt es sich jetzt auch um die gleiche Erkrankung/ Diagnose wie beim 1. Fall? Dann wird starr weitergerechnet, hast du richtig geschlussfolgert. Unbedingt von der Kasse erklären lassen, warum so gerechnet wurde. Scheint falsch zu sein. Widerspruch erwägen!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.07.2013, 07:26

Hallo,
es könnte sein, dass die Kasse mit dem Hinzutritt der 2. Erkrankung damals
für diese Erkrankung eine neue Blockfrist gebildet hat und nun sich daran orientiert - sollte unbedingt mit der Kasse direkt abgeklärt werden.
Gruss
Czauderna

Eric
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Beitrag von Eric » 02.07.2013, 13:29

Erstmal danke für eure Antworten.

1. Es handelt sich immer um dieselbe Erkrankung

2 Eckdaten (ist vielleicht besser):

Krankheitstage:

03.12.2009-18.12.2009
13.01.2010-10.06.2010
28.04.2011-31.07.2011
20.09.2011-15.05.2012 -->KK-Schreiben erhalten das mein Drei-Jahres-Zeitraum am 02.12.2009 beginnt und somit nach den vorliegenden Krankheitstagen spätestens am 01.07.2012 endet.

24.01.2013-bis auf weiteres... --> KK-Schreiben erhalten das mein Drei-Jahres-Zeitraum am 28.04.2011 beginnt und somit nach den vorliegenden Krankheitstagen spätestens am 24.08.2013 endet.

Die haben einfach eine neue Drei-Jahres-Frist mitten in der alten Blockfrist begonnen. Zudem find ich es merkwürdig das zur alten Blockfrist die Zeit nach dem 28.04.2011 gehört und zur neuen Blockfrist auch wieder!? Das Gesetz lautet doch eindeutig das man erst wieder 78 Wochen Krankengeld für dieselbe Krankheit nach 3 Jahren UND nach 6 Monaten sozialversicherungspflichtigem Verhältnis bekommt!?

3. Wie lange habe ich Zeit Widerspruch einzulegen?

Aha
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Beitrag von Aha » 02.07.2013, 19:24

Also, am besten sofort mit der Kasse klären. So wie es aussieht wurde hier (versehentlich ?) die Blockfrist falsch ermittelt. Sie müsste wie schon oben beschrieben genau nach 3 Jahren neu beginnen, also im dezember 2012.
Ist kein Rechtsbehelf am Schreiben der Kasse kann 1 Jahr widersprochen, ansonsten mit Rechtsbehelf 1 Monat. Im eigenen Interesse aber bitte sofort klären lassen, damit du nicht zwischedurch ohne Geld dastehst....

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