Freiwillige Mitgliedschaft in Pflichtmitgliedschaft umwandel

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

citydax
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Freiwillige Mitgliedschaft in Pflichtmitgliedschaft umwandel

Beitrag von citydax » 07.08.2013, 08:13

Hallo,

ich bin seit kurzem Rentner und war vorher über das Arbeitsamt pflichtversichert. Da ich aber in früheren Zeiten langjährig privat versichert war und damit nicht die Vorversicherungszeit erfüllt habe wurde ich von der Krankenkasse als freiwillig versichertes Mitglied eingestuft. Dies ist für mich mit einigen Nachteilen verbunden.

Gibt es eine Möglichkeit, Pflichtmitglied zu werden?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.08.2013, 09:24

Hallo,
irgendwie kommt mir die Frage bekannt vor - geht nur, bedi Eintritt von Krankenversicherungspflicht, also eine Besch#äftigung über 450,00 € mtl. und regelmässig.
Gruss
Czauderna

citydax
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Beitrag von citydax » 07.08.2013, 11:19

kommt leider nicht infrage. Was kann ich sonst tun? Kündigen, Austreten, keinen Beitrag zahlen..... ich möchte doch einfach nur wie die meisten anderen auch einfaches Pflichtmitglied sein

broemmel
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Beitrag von broemmel » 07.08.2013, 12:16

Da gibt es dann nur eine Möglichkeit.

Die Kasse kündigen und eine private Krankenversicherung abschliessen. Eine Kündigung ohne Folgeversicherung ist nicht möglich.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.08.2013, 12:18

citydax hat geschrieben:kommt leider nicht infrage. Was kann ich sonst tun? Kündigen, Austreten, keinen Beitrag zahlen..... ich möchte doch einfach nur wie die meisten anderen auch einfaches Pflichtmitglied sein
Hallo, klar, dass du das möchtest, aber der Gesetzgeber lässt es in deinem Fall eben nicht zu. Kündigen bzw. Austreten bringt dir auch nix - du musst krankenversichert sein - du könntest allenfalls in die PKV. wechseln - du weisst aber schon was eine PKV Vollversicherung in deinem Alter kostet ??.
Keinen Beitrag zahlen ist auch keine Lösung - da wird dir nach zwei Monaten nur noch die Notfalleistung bezahlt und du häufelst einen Berg schon Schulden auf. Du kannst also nichts tun, ausser zu hoffen, dass sich die Gesetzeslage ändert .
Gruss
Czauderna

citydax
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Beitrag von citydax » 07.08.2013, 14:04

vielen Dank für Eure kompetenten Antworten. Ich werde mich eifach einmal nach einer preiswerten privaten KV erkundigen. Vielleicht erzeugt der Preis ja auch einen sofortigen Herzstillstand :)))

Bodi
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Beitrag von Bodi » 07.08.2013, 14:26

Ein Wechsel in die PKV im Rentenalter ist -erst recht mit dem Ziel sparen zu wollen- völliger Unsinn. Prüfenswert wäre diese Option nur, wenn sich bei der alten PKV hohe Altersrückstellungen reaktivieren ließen.

Auch als freiwiliges Mitglied sind die Beiträge zur GKV in der Regel nicht sonderlich hoch, zumal der Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zu den Beiträgen gibt.

Sonst bleiben nur die Optionen:
-Job mit mehr als 450 EUR Gehalt annehmen
-oder sich unter weiteren voraussetzungen beim Ehegatten kostenlos mitversichern
-oder auswandern und damit nicht mehr der deutschen Krankenversicherungspflicht unterliegen.

Falls Pfändungen laufen - wie im anderen Forum dargestellt - lassen sich mit Hilfe eines P-Kontos laufende Einkünfte bis zur Höhe des Existenzminimums (ca. 1050 EUR monatlich) vor dem Zugriff von Gläubigern schützen.

citydax
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Beitrag von citydax » 07.08.2013, 14:50

ok, zum Thema Pfändungen.
angenommen, meine Netto-Rente beträgt 900,- EUR. Dann darf ich als pflichtversicherter rund 145,- EUR hinzuverdienen, bevor die Pfändung greift, denn die KK-Beiträge werden direkt von der Rentenanstalt an die KK überwiesen.
In meinem Beispiel bekäme ich von der Rentenkasse die 900,- EUR zzgl. mein KK-Anteil zzgl. Anteil der Rentenkasse überwiesen: Z.B. rund 1.080 EUR. Die Differenz ginge aber natürlich etwa in gleicher Höhe wieder weg an die KK.
Mit dieser Zahlung der Rentenkasse liege ich aber bereits oberhalb der Pfändungsfreigrenze. Selbst wenn ich nun die Pfändungsfreigrenze per Amtsgericht auf besagte 1.080,- EUR angehoben bekäme wäre ich einem "normalen" Rentner gegenüber noch immer im Nachteil, denn als "normaler" Rentner könnte ich in meinem Beispiel rund 150,- EUR bis zur Pfändung hinzuverdienen, als freiwillig versicherter keinen cent.
Beispiel: Ich verkaufe bei Ebay ein Buch für 1,- EUR zzgl. 1,65 EUR Versand, dann bekommt mein Gläubiger den einen Euro und ich zahle aus meinen mickrigen 900,- EUR (mit denen man ja nicht wirklich leben kann) die 1,65 für den Versand.
Was haben sich die Jungs am grünen Tisch bei einer solchen Regelung nur gedacht?!
Gruß
citydax

röschen
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Beitrag von röschen » 07.08.2013, 16:30

citydax hat geschrieben:Was haben sich die Jungs am grünen Tisch bei einer solchen Regelung nur gedacht?!
Vielleicht, dass man seine Schulden bezahlen sollte? Anstatt zu klagen, als würde man ausgeraubt, wenn bei der Pfändung ein paar Euro für den/die Gläubiger herauskommen.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 07.08.2013, 16:45

Da macht citydax es sich sehr einfach.

Sinn von Pfändungsfreigrenzen ist das der Lebensunterhalt gesichert werden kann. Alle Einnahmen darüber hinaus werden zur Schuldentilgung verwendet.

Auch wenn es Pfändungsgrenzen und Insolvenzen gibt. Schulden müssen zurückgezahlt werden.

Oder verleihst Du Geld und wenn jemand Dir die lange Nase zeigt, ist das ok für Dich? Mal bitte beide Seiten beachten.

citydax
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Beitrag von citydax » 07.08.2013, 16:46

hast Du schon mal von 900 EUR im Monat inkl. Miete, Heizung, Tel. usw. gelebt und davon noch Schulden abbezahlt?

Glaube mir, ich würde gerne meine Schulden abbezahlen, aber auch wenigstens ein paar EUR für mich hinzuverdienen können, aber genau das ist lt. Gesetz nicht möglich.

Besseres Beispiel gefällig: Gleiche Situation, aber ich kaufe und verkaufe Waren. Ich verkaufe sagen wir im Wert von 1.000 EUR, kaufe die Ware für z. B. 700 EUR ein. Die 1.000 EUR gehen kpl. an den Gläubiger, die 700 EUR zzgl. Frachtkosten bezahle ich aus meinen 900 EUR. Wie soll dass bitteschön gehen?????

Also muss ich das Geschäft ablehnen, weil ich mir sonst gleich den Strick nehmen könnte.

Die gesetzliche Regelung müsste heissen: Den GEWINN an den Gläubiger geben, aber doch nicht den Umsatz. Jetzt kapiert?

KKA
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Beitrag von KKA » 07.08.2013, 17:48

@citydax

Wenn ich dich recht verstehe, hast du z.Zt. keine Schulden bei irgendeiner Krankenkasse. Wozu die Aufregung über Pfändung?

Im Übrigen, wer Schulden macht, hat diese gefälligst auch zu begleichen und zwar unabhängig vom finanziellen Status. Das hat in allen Lebensbereichen Bestandsrecht.

Mit der freiwilligen Mitgliedschaft bist du in deiner Situation und im Vergleich zur PKV gut bedient.

Good luck!

Gruss
KKA

Bodi
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Beitrag von Bodi » 07.08.2013, 17:50

Es ist keineswegs so, dass alle Einkünfte oberhalb der Freigrenze an die Gläubiger gehen. Vielmehr bleibt ein bestimmter Prozentsatz - je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen- von mindestens 30% pfändungsfrei.
Für Selbständige funktioniert dies allerdings nicht automatisch, sondern es ist ein entsprechender Antrag beim Gericht erforderlich.

"Selbständige können erhebliche Teile ihrer Einkünfte unter Pfändungsschutz stellen und damit dem Zugriff der Gläubiger entziehen. Dieser Schutz gilt auch für vertraglich abgetretene Forderungen im Wege der bankenüblichen Sicherungszession. Dem Pfändungsschutz unterliegen gem. §§ 850 f und 850 i ZPO alle für den Fortbestand und Erhalt der selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit notwendigen Kosten, wie Büro- und Praxiskosten, Mitarbeiterkosten, Steuern, Versicherungen und ähnliche notwendige Aufwendungen. Das bedeutet, dass die Gläubiger aufgrund einer Pfändung erst dann Geld bekommen, wenn alle betriebsnotwendigen, wiederkehrenden Kosten sowie mindestens 1029,99 Euro für den privaten Bedarf des Selbständigen gedeckt sind. Dies können im Einzelfall einige tausend oder gar zehntausend Euro pro Monat sein. Dieser Pfändungsschutz besteht allerdings nicht automatisch. Es bedarf vielmehr eines Antrags auf „Änderung des unpfändbaren Betrags“ beim zuständigen Vollstreckungsgericht."

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 07.08.2013, 17:51

citydax hat geschrieben:Glaube mir, ich würde gerne meine Schulden abbezahlen, aber auch wenigstens ein paar EUR für mich hinzuverdienen können, aber genau das ist lt. Gesetz nicht möglich.
Tust Du doch - denn das von den zusätzlichen Euros Angeschaffte oder Bezahlte hast Du damals erhalten und trägst Du heute als Schulden ab. Ist die Option, diese Schulden niemals abzuzahlen, für Dich akzeptabel? Oder bemühst Du Dich um Ausgleich?
citydax hat geschrieben:hast Du schon mal von 900 EUR im Monat inkl. Miete, Heizung, Tel. usw. gelebt und davon noch Schulden abbezahlt?
Und um genau diese Situation im Sinne von Schuldenabtrag zu verbessern, kannst Du ja auch etwas hinzuverdienen - im Rahmen eines Minijobs musst Du Dir ja keine Gedanken um Umsatz oder Gewinn machen - dann ist es halt der Lohn.

citydax
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Beitrag von citydax » 07.08.2013, 18:55

@ Bodi,

na das ist doch einmal eine qualifizierte Antwort mit der man arbeiten kann und die sowohl mir als auch meinem Gläubiger helfen kann! Vielen Dank dafür!

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