Familienversicherung bei Studium im Ausland?

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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tigerchen
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Familienversicherung bei Studium im Ausland?

Beitrag von tigerchen » 16.07.2008, 16:44

Ich bin jetzt 23, im Moment bin ich freiwillig versichert. Ich fange ab September ein Fernstudium im Ausland, werde dort als Studentin immatrikuliert. Kann ich dann durch die Eltern familienversichert werden? Mein Wohnsitz bleibt auch in Deutschland.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 16.07.2008, 19:47

Das hat mit dem Wohnsitz nicht viel zu tun, sondern einzig und allein mit dem sog. gewöhnlichen Aufenthalt. Wenn Du dich überwiegend im Ausland aufhälst, dann hast Du dort auch den gewöhnlichen Aufenthalt.

Eine Familienversicherung scheidet in den meisten Fällen aus, wenn man im Ausland den gewöhnlichen Aufenthalt hat. Allerdings gibt es hier auch Ausnahmen. Wenn Du nämlich in einem EU-Land studierst, dann geht auch die Familienversicherung in Deutschland, da es hier ein Sozialversicherungsabkommen gibt. Ferner gibt es auch mit vielen anderen Nicht-EU-Ländern gleichartige Abkommen. D. h. es kommt jetzt darauf an, wo Du studierst.

Wenn es ein Land ist, wo ein SV-Abkommen besteht, geht es auch ziemlich einfach.

Du besorgst Dir hier bei der zuständigen Krankenkasse das Formular E 121 und legst es irgendeiner KV im Studienland vor und lässt Dich dort betreuen. D. h. bekommst von der Auslandskrankenkasse eine ganz normale KV-Karte und die Auslandskrankenkasse (Betreuungskrankenkasse) rechnet mit der KV in Deutschland ab.

Wenn Du mehr fragen hast, dann solltest Du mit der DVKA Kontakt aufnehmen. Die kennen sich ziemlich gut aus.

Guckst Du hier: dvka.de/oeffentlicheSeiten/dvka_home.html

tigerchen
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Beitrag von tigerchen » 16.07.2008, 19:55

[quote="Rossi"]Das hat mit dem Wohnsitz nicht viel zu tun, sondern einzig und allein mit dem sog. gewöhnlichen Aufenthalt. Wenn Du dich überwiegend im Ausland aufhälst, dann hast Du dort auch den gewöhnlichen Aufenthalt.

Eine Familienversicherung scheidet in den meisten Fällen aus, wenn man im Ausland den gewöhnlichen Aufenthalt hat. Allerdings gibt es hier auch Ausnahmen. Wenn Du nämlich in einem EU-Land studierst, dann geht auch die Familienversicherung in Deutschland, da es hier ein Sozialversicherungsabkommen gibt. Ferner gibt es auch mit vielen anderen Nicht-EU-Ländern gleichartige Abkommen. D. h. es kommt jetzt darauf an, wo Du studierst.

Wenn es ein Land ist, wo ein SV-Abkommen besteht, geht es auch ziemlich einfach.

Du besorgst Dir hier bei der zuständigen Krankenkasse das Formular E 121 und legst es irgendeiner KV im Studienland vor und lässt Dich dort betreuen. D. h. bekommst von der Auslandskrankenkasse eine ganz normale KV-Karte und die Auslandskrankenkasse (Betreuungskrankenkasse) rechnet mit der KV in Deutschland ab.

Wenn Du mehr fragen hast, dann solltest Du mit der DVKA Kontakt aufnehmen. Die kennen sich ziemlich gut aus.

Guckst Du hier: [url]http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/dvka_home.html[/url][/quote]

Gewöhnlicher Aufenthalt bleibt bei mir in Deutschland, es ist ein Fernstudium. Es geht mir um die Krankenversicherung in Deutschland.
Studienland ist Russland, da gibt es kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland.

tigerchen
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Beitrag von tigerchen » 16.07.2008, 19:56

Gewöhnlicher Aufenthalt bleibt bei mir in Deutschland, es ist ein Fernstudium. Es geht mir um die Krankenversicherung in Deutschland.
Studienland ist Russland, da gibt es kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 16.07.2008, 22:21

Tja, dat iss ne gute Frage, ob die KV dieses Studium in Rußland als Schulausbildung im Sinne von § 10 SGB V anerkennt.

Was es nicht so alles gibt.

tigerchen
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Beitrag von tigerchen » 17.07.2008, 11:10

Vielen Dank trotzdem für deine Hilfe!

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