kosmetische Operation - Kostenübernahme evtl möglich?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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röschen
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Beitrag von röschen » 25.10.2013, 20:14

broemmel hat geschrieben:Was die Klinik für Unterlagen vorliegen hat weiss man nicht.
Zumindest von Entlassungbericht an den weiterbehandelnden Arzt und vom Operationsbericht (wichtig!) bekommt man normalerweise problemlos Kopien geschickt. Um die Akte mit dem ganzen Verlauf kopieren zu können, muss man meist hingehen.

Poet
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Beitrag von Poet » 25.10.2013, 20:22

röschen hat geschrieben:Zumindest von Entlassungbericht an den weiterbehandelnden Arzt und vom Operationsbericht (wichtig!) bekommt man normalerweise problemlos Kopien geschickt.
...das gilt aber nur wenn es um Krankenkassen- oder Renten-Dinge geht aber nicht wenn die Bestrebungen sich gegen die Klinik richten sollen. I.d.R. wird dann die Einsichtnahme auf "vor Ort" und bestimmte Unterlagen beschränkt oder gewartet bis anwaltliche Instanzen sich einschalten. Leider.

jordon
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Beitrag von jordon » 25.10.2013, 21:20

Ziel ist es, die Koste n der OP nachträglich von der Krankenkasse erstattet zu bekommen.
Medizinische Unterlagen von der Operration braucht man nicht dazu, nur die Rechnung, bzw eine Quittung?
Diese legt mir nur in Form einer E- Mail vor.
Über die Notwendigkeit schreibt mir mein Psychologe noch eine Stellungnahme.

Poet
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Beitrag von Poet » 27.10.2013, 12:50

jordon hat geschrieben:Über die Notwendigkeit schreibt mir mein Psychologe noch eine Stellungnahme.
Nur das ist wichtig plus (D)eine eigene Schilderung was die OP für Dich bedeutet.

röschen
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Beitrag von röschen » 27.10.2013, 15:13

die Kosmetische Operation ist bei mir nicht so gut gelaufen, die Vorhaut hat sich verengt, so das ich diese nicht mehr zurück ziehen kann, hier ist ende November die nächte OP.
Wegen der anstehenden Folge-Op keine weiteren Unterlagen?

Poet
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Beitrag von Poet » 27.10.2013, 17:26

@röschen: Doch, für die dann schon. Aber jordon geht es ja um die KÜ für die erste OP.

jordon
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Beitrag von jordon » 26.03.2014, 18:36

Hallo,
viel weiter bin ich leider noch nicht, das hat damit zu tun, das mit der Operateur die gewünschten Unterlagen, die der MDK braucht nicht gibt, bzw ich erhalte auf meine Schreiben keine Antwort.
Heute hat mit meine Krankenkasse eine Auflistung der Unterlagen gesendet, die benötigt werden.
Diese habe ich an den Arzt weiter geleitet, aber ob ich dieses mal eine Antwort erhalte?
Da erste Schreiben mit der bitte um die Zusendung der Unterlagen vom 14.10.2013 blieb auch unbeantwortet.
Ich hoffe doch es gibt die Unterargen OP Bericht usw, oder etwa nicht, da es eine Privatleistung war?
Die Kasse teilt mir auch mit, das Sie verpflichtet ist innerhalb von 5 Wochen über den Antrag zu entscheiden, ansonsten wird der Antrag, wenn die Unterlagen bis dahin nicht eingehen abgelehnt.

Kann evtl die Krankenkasse die Unterlagen direkt anforden, oder ist dies nicht möglich?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 26.03.2014, 20:09

Hallo,
ich glaube nicht dass dies die Kasse machen wird, zumal der Arzt
sowieso nicht eifach der Kasse etwas zusenden darf was er aus datenschutzrechtlichen Gründen auch dann nicht machen dürfte, selbst wenn es sich um eine Vertragsleistung gehandelt hätte.
Außerdem könnte er auch für seine Bemühungen Geld verlangen und das wird deine Krankenkasse auch nicht aufbringen.
Ich denke auch, dass die Kasse innerhalb der gesetzlichen Frist den Antrag ablehnen wird wegen fehlender Unterlagen. Dann bleibt dir nur noch der Rechtsweg.
Gruss
Czauderna

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 26.03.2014, 21:05

Hallo,

m.E. hat die KK die Erstattung der Kosten auch dann nicht vorzunehmen, wenn die Behandlung medizinisch notwendig gewesen wäre.

Grund hierfür ist, dass die gesetzliche Krankenversichrung grds. ausschließlich Sachleistungen erbringt. Eine Kostenerstattung ist nur möglich, wenn die Leistung bei ihr v o r h e r beantragt wurde und sie zu Unrecht abgelehnt wurde (§ 13 SGB V). Dieses scheint hier aber nicht erfolgt zu sein.

MfG
ratte1

jordon
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Beitrag von jordon » 26.03.2014, 21:10

Im erstem Schreiben habe ich dem Arzt ja schon eine Kostenübernahme angeboten, aber eben keine Antwort erhalten
Habe ich denn als Patient ein Anrecht, auf die Unterlagen?

broemmel
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Beitrag von broemmel » 26.03.2014, 21:44

Also Du möchtest eine Privat Leistung einkaufen. Der Arzt ist der Verkäufer.

Wie es so ist im Leben gibt es solche und solche Verkäufer. Der eine macht alles um seinen potentiellen Kunden zufrieden zu stellen und der andere macht nix weil ihm das egal ist.

Das PRG greift hier nicht weil es sich nicht um eine Kassenleistung handelt.

jordon
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Beitrag von jordon » 26.03.2014, 21:55

ok, aber die Unterlagen müssen existieren, oder da es sich um eine Privatleistung handelt etwas nicht?
Das ist dann entscheidet für den weiteren Verlauf des Antrages.

Poet
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Beitrag von Poet » 27.03.2014, 15:24

@jordon: Und wieder meine Frage -> Um was geht es Dir jetzt?

Rückwirkende Kostenübernahme OP1

oder

Kostenübernahme/Erwirken einer Folge OP2?

Hier noch mal was zum Nachlesen zu Patientenrechten bzgl. Akten:
http://www.patientenschutz.de/cms/files ... srecht.pdf

Auch bei einer Privatleistung gibt es Unterlagen aber ob diese aussagekräftig in Bezug auf Dein Ansinnen sind?

jordon
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Beitrag von jordon » 27.03.2014, 18:28

Es geht um die Kostenübernahme für die 1. OP.

Denn mehr wie die Unterlagen schriftlich beim Arzt anfordern kann ich auch nicht und sollte auf das 2. Schreiben wieder keine Antwort erfolgen, was kann ich dann tun, um an die Unterlagen zu kommen?
Wenn ich diese Unterlagen habe, weiß ich auch nicht, wie du schon vermutest, ob diese dem MDK Aussagekräftig sind um über den Antrag entscheiden zu können.

Die 2. OP hat die Krankenkasse scheinbar bezahlt, hier habe ich nichts anderes von Seiten der Krankenkasse gehört

Poet
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Beitrag von Poet » 28.03.2014, 15:53

@jordon: Dann kannst Du noch etwas per Rechtsbeistand erwirken. Falls Du dazu einen Anwalt beauftragst, kläre unbedingt vorher die Kostenübernahme. Die Kasse kann Dir aus den besagten Gründen dabei nicht helfen, denn es war ein privater Behandlervertrag zwischen Dir und dem Operateur.

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