Weiterzahlung Krankengeld bei Aufnahme einer Selbständigkeit

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Moderator: Czauderna

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Sniper1280
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Weiterzahlung Krankengeld bei Aufnahme einer Selbständigkeit

Beitrag von Sniper1280 » 11.11.2013, 10:46

Hallo,

ich bin seit Ende April diesen Jahres krank geschrieben. Grund ist eine psychische Belastung aufgrund von Mobbing auf der Arbeitsstelle.

Jetzt ist es so das ich seit ca. 2,5 Jahren eine bisher nicht angemeldete handelsvertreterische Tätigkeit ausübe bei der bisher Umsatzmäßig aber nicht viel passiert ist.
Jetzt ist es so das ich meinen Fokus nun auf eine Selbständigkeit in diesem Bereich lege und zum 01.06. diesen Jahres ein Kleingewerbe für diese Tätigkeit angemeldet habe.

Ich stehe noch weiterhin in Krankengeldbezug und möchte nun wissen ob die Krankenkasse mir die Leistungen kürzen oder gar streichen kann wenn sie Kenntnis davon erlangt!?

Des weiteren möchte ich wissen, ob die Krankenkasse überhaupt davon erfährt oder ich diese Nebentätigkeit der Krankenkasse anzeigen muss.

Danke im Voraus!

broemmel
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Beitrag von broemmel » 11.11.2013, 10:49

Bist Du nun Arbeitsunfähig oder nicht?

Wenn ja kannst Du die Nebentätigkeit nicht ausüben

Sniper1280
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Beitrag von Sniper1280 » 11.11.2013, 14:51

Das beantwortet meine Frage nicht!

Wenn ich meiner normalen beruflichen Tätigkeit nach gehe habe ich aufgrund des Mobbings psychosomatische Beschwerden!

Bei der nebenberuflichen Tätigkeit ist das nicht der Fall!!!

Madlen
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Beitrag von Madlen » 11.11.2013, 15:29

Wenn du deiner nebenberuflichen Tätigkeit nachgehen kannst, bist du nicht arbeitsunfähig. Eigentlich ganz einfach :roll:

Aha
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Beitrag von Aha » 11.11.2013, 17:54

und wie lange bleibst du jetzt in der alten Beschäftigung arbeitsunfähig? Auf Dauer wird es nicht gehen, was willst du nun ändern - nur Krankengeld beziehen? :shock:

Carola
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Beitrag von Carola » 11.11.2013, 18:53

Wenn du deine Arbeitsstelle kündigst bist du wieder gesund.
Wird die Krankenkasse sagen und sie hat recht.
Hatte auch einen guten hochbezahlten Job vor 20 Jahren, aber einen neuen
Chef der mir das Leben zur Hölle machte.
Irgendwann konnte ich nicht mehr, Es gab nur eine Lösung.
Da du ja bestimmt in einen anderen Betrieb wieder arbeiten könntest, sehe ich das wohl so wie die Krankenkasse, MDK wird sich zeitnah dein Problem annehmen, wenn dazu noch dein Nebenjob rauskommt..............
Da du eh dein Fokus auf Selbständigkeit legst mach es, aber ich helfe lieber
Menschen auf der anderen Seite...Ich will hier nicht allzu deutlich werden.
Wenn ich Krankenkassen meine Meinung sagen kann....
Und ja, die Krankenkasse wird erfahren das du ein Kleingewerbe hast, sogar auf den Cent genau wissen was du verdient hat.
Datenabgleich.
Kann aber etwas dauern bis sie dich an den Hammelbeinen haben.
Das Krankenkassensystem ist für die Sache die du vorhast einfach nicht gedacht.
lg

KKA
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Beitrag von KKA » 11.11.2013, 18:58

Carola hat geschrieben: Das Krankenkassensystem ist für die Sache die du vorhast einfach nicht gedacht.
lg
Und sowas von zu Recht im gegebenen Fall!

Gruss
KKA

broemmel
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Beitrag von broemmel » 11.11.2013, 20:08

Naja. Krankengeld beziehen zu und nebenbei arbeiten...

Schon ein amüsanter Gedanke wie ich finde

Madlen
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Re: Weiterzahlung Krankengeld bei Aufnahme einer Selbständig

Beitrag von Madlen » 11.11.2013, 20:16

Sniper1280 hat geschrieben:
Ich stehe noch weiterhin in Krankengeldbezug und möchte nun wissen ob die Krankenkasse mir die Leistungen kürzen oder gar streichen kann wenn sie Kenntnis davon erlangt!?

Des weiteren möchte ich wissen, ob die Krankenkasse überhaupt davon erfährt oder ich diese Nebentätigkeit der Krankenkasse anzeigen muss.
Punkt 1: Du musst den Auszahlschein für das Krankengeld wahrheitsgemäß ausfüllen.
Punkt 2: Wenn die Krankenkasse von deiner Nebentätigkeit erfährt könnte ich mir sogar vorstellen, dass sie das KG von dir komplett zurückfordert, vielleicht auch deine Mitgliedschaft kündigt, du dich dann privat versichern musst?

Auf jeden Fall macht es plötzlich doch wieder Sinn, dass die Krankenkassen so ticken wie sie ticken, um es mal salopp zu formulieren.

Aha
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Beitrag von Aha » 11.11.2013, 20:53

...und ggf. steht BETRUG im Raum. Wird auch von Kassen angezeigt- nur mal so...
Es sind Versichertengelder- dafür zahlen alle. :!:

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 12.11.2013, 05:32

Jetzt ist es so das ich seit ca. 2,5 Jahren eine bisher nicht angemeldete handelsvertreterische Tätigkeit ausübe bei der bisher Umsatzmäßig aber nicht viel passiert ist.
Jetzt ist es so das ich meinen Fokus nun auf eine Selbständigkeit in diesem Bereich lege und zum 01.06. diesen Jahres ein Kleingewerbe für diese Tätigkeit angemeldet habe.

Ich stehe noch weiterhin in Krankengeldbezug und möchte nun wissen ob die Krankenkasse mir die Leistungen kürzen oder gar streichen kann wenn sie Kenntnis davon erlangt!?

Des weiteren möchte ich wissen, ob die Krankenkasse überhaupt davon erfährt oder ich diese Nebentätigkeit der Krankenkasse anzeigen muss.
Was geht eigentlich bestimmten Menschen so durch den Kopf! Wir könnten hier eine Reihe von Ordnungswidrigkeiten feststellen. Zum Beispiel Gewerbetätigkeit ohne Gewerbeanmeldung.

Das jemand, der arbeiten kann und es ja auch seit dem 01.06.2013 tut, seither ständig falsche Angaben macht und die Sozialkassen durch "mutmaßlichen" Betrug schädigt, das lassen wir einmal ganz außer acht!

Ich frage mich auch, was das Finanzamt dazu sagt.

Und für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist, würde ich auch gerne in Erfahrung bringen wollen, was der Arbeitgeber dazu sagt. Falls das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht würde ich dennoch gerne wissen, was der Arbeitgeber dazu sagt, dass es neben der Arbeit stattgefunden hat!

ich bin entsetzt![/quote]

Aha
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Beitrag von Aha » 12.11.2013, 11:59

.. und da schließt sich auch der Kreis - Krankenkassen kontrollieren und prüfen und mißtrauen auch oft- genau aus diesen Gründen. Einige wenige belasten durch mutmaßlich falsche Angaben und durch mutmaßlich falsches Verhalten das Sozialsystem und dann fallen auch die Ehrlichen in die Prüfungen und fühlen sich schikaniert....
Ohne Worte :?

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