
Ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen.
Folgendes Problem: Ich bin seit Juni 2007 krank geschrieben, war im Januar zur Reha (weiter arbeitsunfähig bei über 3 aber unter 6 Stunden) und im April zur Untersuchung beim Med. Dienst.
Am 19.05.2008 ruft mich ein Mitarbeiter meiner Krankenversicherung (KKH) an und teilt mir mit, dass zum 22.05.2008 die Zahlung an Krankengeld eingestellt wird. Nun denn... Ich weise ihn darauf hin, dass ich wegen psychosomatischer Beschwerden nicht "Wegefähig" und somit nicht arbeitsfähig bin, was ihn jedoch nicht interessiert.
Heute (30.05.2008) bekomme ich Post von der KKH. Das Schreiben ist datiert vom 19.05.2008 und wurde am 29.05.2008 mit Poststempel Hamburg versandt. Man stelle mir die Krankegeldzahlung mit Wirkung zum 22.05.2008 ein und ich soll mich umgehend bei Arbeitsamt melden. Da bei mir der Postbote erst gegen 14.00 Uhr die Post einwirft, hatte ich noch nicht einmal die Möglichkeit, mich am 30.05.2008 noch arbeitslos zu melden.
Weiss hier jemand mehr zur Rechtsbelehrung, die ja nicht am Telefon stattgefunden hatte?
Ein schlechter Scherz, oder?

Danke für Anregungen und Tipps.
Luschen
