Wechsel PKV in GKV mit obligatorischer Anschlussversicherung

Moderator: Czauderna

fiat500
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Beitrag von fiat500 » 19.11.2013, 14:07

Sie meinen diesen Satz?
"Ich freue mich aber besonders, Ihnen noch eine gesetzliche Neuerung aus diesem Jahr mitteilen zu dürfen. Diese können Sie auch im Rundschreiben RS 2013/338 vom 31. Juli 2013 des GKV-Spitzenverbandes nachlesen. Damit ist die bisherige Regelung zur Weiterführung der Mitgliedschaft von Arbeitnehmern, deren Versicherungspflicht wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zum Jahreswechsel endet, in der einer neuen Vorschrift aufgegangen und aufgehoben worden - verbunden mit dem Wegfall von Vorversicherungszeiten. Für Sie ist es also nur noch wichtig, dass Sie versicherungspflichtig werden und sich gesetzlich versichern. Die Dauer der Versicherungspflicht ist aber nicht mehr auf 12 Monate festgelegt. Ich denke, das sind doch mal gute Nachrichten!"
Nein, nicht wirklich. Ans Silbertablett habe ich eher bei diesem Satz gedacht:
"Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Versicherungspflicht korrekt vom Arbeitgeber geprüft und gemeldet wird. Diese kann tatsächlich auch nur ein, zwei oder drei Monate dauern und bei einem neuen Arbeitsvertrag mit entsprechender Änderung im Gehalt kann dann die neue Prüfung des Arbeitgebers zur Versicherungsfreiheit führen. Dann ist auch die freiwillige Weiterversicherung bei der GKV möglich."
Das ist soweit alles richtig. Aber dennoch denke ich, dass mir die GKV zuruft: "Lass Deinen AG einfach machen. Denk nicht weiter drüber nach, wird schon schiefgehen".
fiat500 hat folgendes geschrieben::
Aber es muss ja auch nicht unbedingt länger sein, da die 12-monatige Vorversicherungszeit (als Voraussetzung für eine freiwillige GKV) durch das Vehikel "obligatorische Anschlussversicherung" nicht mehr zwingend erforderlich ist.

Sie bringen es wieder durcheinander. Das sind völlig unterschiedliche rechtliche Vorgänge.
Entschuldigung, ich hatte Czauderna aber in seinem ersten Beitrag so verstanden. Ich zitiere:
Endet dann diese Krankenversicherungspflicht wieder , dann wird es zu einer obligatorischen Anschlussversicherung kommen wenn kein Nachweis über eine Krankenversicherung vorgelegt wird. Dies bedeutet nichts anderes, als dass die bisherige, notwendige, Vorversicherungszeit
Makulatur ist - so sehe ich das.
Womit der Tatbestand der Umgehung ja bereits erfüllt ist!
Habe Sie eine Idee, wie bei den gegebenen Rahmenbedingungen (max. 3 Monate tatsächliche Teilzeit möglich) das Ganze ohne Umgehung funktionieren soll? Wir persönlich werden wohl nicht mehr zusammenarbeiten können :wink: .
P.S.: "!" sind aus - wo kann ich günstig Nachschub bekommen - brauche dringend "!" Dealer.
:D Schön, dass es hier wieder ein bisschen lockerer wird.

Ich freue mich über weitere Antworten (gerne auch von roemer70).
Zuletzt geändert von fiat500 am 19.11.2013, 15:34, insgesamt 1-mal geändert.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 19.11.2013, 14:39

fiat500 hat geschrieben: Nein, nicht wirklich. Ans Silbertablett habe ich eher bei diesem Satz gedacht:
"Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Versicherungspflicht korrekt vom Arbeitgeber geprüft und gemeldet wird. Diese kann tatsächlich auch nur ein, zwei oder drei Monate dauern und bei einem neuen Arbeitsvertrag mit entsprechender Änderung im Gehalt kann dann die neue Prüfung des Arbeitgebers zur Versicherungsfreiheit führen. Dann ist auch die freiwillige Weiterversicherung bei der GKV möglich."
Das ist soweit alles richtig. Aber dennoch denke ich, dass mir die GKV zuruft: "Lass Deinen AG einfach machen. Denk nicht weiter drüber nach, wird schon schiefgehen".
Als GKV-Mitarbeiter kann ich deine Interpretation nicht so ganz nachvollziehen. Die Kasse schreibt doch explizit, dass die korrekte Prüfung wichtig ist. Und ja, es gibt Fälle, in denen die Versicherungspflicht nur kurze Zeit andauert und sofern (erster Satz!) die Prüfung vorher korrekt abgelaufen ist, es bei der (kurzzeitigen) Versicherungspflicht bleibt.

Wenn - so wie du schreibst - nur auf dem Papier etwas festhalten wird, obwohl den Beteiligten schon vorher klar ist, dass die Versicherungspflichtgrenze doch überschritten werden wird, so darf der Arbeitgeber keine Versicherungspflicht feststellen und melden. Damit kann man durchkommen, es kann aber auch schief gehen. Du wirst nur keine Kasse finden, die dir im Wissen um diese Vorgehensweise einen Persilschein ausstellen wird.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 19.11.2013, 17:22

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Wenn - so wie du schreibst - nur auf dem Papier etwas festhalten wird, obwohl den Beteiligten schon vorher klar ist, dass die Versicherungspflichtgrenze doch überschritten werden wird, so darf der Arbeitgeber keine Versicherungspflicht feststellen und melden. Damit kann man durchkommen, es kann aber auch schief gehen. Du wirst nur keine Kasse finden, die dir im Wissen um diese Vorgehensweise einen Persilschein ausstellen wird.
Und auch keinen rechtlichen Berater! Die Expertisen schließen die Umgehung deutlich aus!

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 19.11.2013, 17:28

fiat500 hat geschrieben: Nein, nicht wirklich. Ans Silbertablett habe ich eher bei diesem Satz gedacht:
"Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Versicherungspflicht korrekt vom Arbeitgeber geprüft und gemeldet wird. Diese kann tatsächlich auch nur ein, zwei oder drei Monate dauern und bei einem neuen Arbeitsvertrag mit entsprechender Änderung im Gehalt kann dann die neue Prüfung des Arbeitgebers zur Versicherungsfreiheit führen. Dann ist auch die freiwillige Weiterversicherung bei der GKV möglich."
Steht da das Wort "korrekt" - sier bringen die beiden Sachverhalte weriterhin durcheinander!
fiat500 hat geschrieben:Das ist soweit alles richtig. Aber dennoch denke ich, dass mir die GKV zuruft: "Lass Deinen AG einfach machen. Denk nicht weiter drüber nach, wird schon schiefgehen".
Die Kasse sagt, wenn der erste Schritt korrekt gelkaufen ist, dann ist der zweite Schritt rechliche einwandfrei. ich kann nichts anderes darin lesen oder erkennen.
fiat500 hat geschrieben:Entschuldigung, ich hatte Czauderna aber in seinem ersten Beitrag so verstanden. Ich zitiere:
Endet dann diese Krankenversicherungspflicht wieder , dann wird es zu einer obligatorischen Anschlussversicherung kommen wenn kein Nachweis über eine Krankenversicherung vorgelegt wird. Dies bedeutet nichts anderes, als dass die bisherige, notwendige, Vorversicherungszeit
Makulatur ist - so sehe ich das.
Und ja, diese Aussage von meinem hoch geschätzen Mitstreiter Czauderna ist absolut korrekt. Seine Sichtweise ist richtig!
fiat500 hat geschrieben: Habe Sie eine Idee, wie bei den gegebenen Rahmenbedingungen (max. 3 Monate tatsächliche Teilzeit möglich) das Ganze ohne Umgehung funktionieren soll? Wir persönlich werden wohl nicht mehr zusammenarbeiten können :wink: .
Ich habe keine Ideen, sondern Konzepte - wasserdichte - und die gibt es gegen Entgelt nach ausgefülltem Fragebogen als Expertise. Und die sind nicht zum diskutieren und das Veröffentlichen ist auch untersagt! Für die Weitergabe an den Arbeitgeber wird immer 100% Zuschlag verlangt! Braucht der AG Support, dann kann er mich separat buchen!

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 19.11.2013, 22:33

fiat500 hat geschrieben:Ich freue mich über weitere Antworten (gerne auch von roemer70).
Vielen Dank! Aber es ist durch den kleinen Schubs eine Lawine guter Infos herausgekommen. Insofern kann ich mich in Zurückhaltung üben. :)

Zentrum Ihres Vorgehens ist Ihr Arbeitgeber. Wie steht der eigentlich zu Ihrem Vorhaben?

blue
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Beitrag von blue » 20.11.2013, 13:41

Guten Tag zusammen,

mit Interesse habe ich hier mitgelesen, möchte folgendes anmerken:

Sie wollen von der PKV zurück in die GKV, das ist vollkommen legitim.

Zuständig für die korrekte Meldung ist erst einmal der Arbeitgeber, und wenn der Sie „versicherungspflichtig“ meldet ist das kein Problem. 12 Monate „pflichtversichert“ und dann “freiwillig“ versichert, weiter in der GKV.

1. Sie sind Abteilungsleiter mit einem Gehalt über der „Versicherungspflichtgrenze“. Um "Pflichtversichert" zu sein fahren Sie in Ihrer Firma 12 Monate Lkw, verdienen 30.000 Euro im Jahr, werden nach 12 Monaten, mit dem alten Gehalt, wieder Abteilungsleiter uns sind fortan „freiwillig“ versichert.

2. Sie bleiben über die 12 Monate Abteilungsleiter, verringern aber Ihr Gehalt so (nach manchem in diesem Forum diskutiertem Modell), dass Sie Pflichtversichert sind und heben das Gehalt nach 12 Monaten wieder an, sind dann in der GKV „freiwillig“ versichert.

Das Thema ist nicht in dem Moment beendet, in dem Sie die „Versichertenkarte“ der GKV in der Post haben und die PKV gekündigt haben.
Bei Variante 2 können Sie zu 100 % sicher sein, dass Ihr Fall bei der nächsten SV-Prüfung, durch die Rentenversicherung, die dann Jahre später kommt, geprüft wird. Und an dem Punkt sollten Sie dann absolut rechtssicher sein.

Im Zweifel wird Jahre später und nachträglich festgestellt, dass die Versicherungspflicht nicht eingetreten ist.



Ein Fall, anderer Sachverhalt, aber vom zeitlichen Aspekt Interessant:

Ein Mitarbeiter will 2002 / 2003 von der GKV in die PKV wechseln.
Sämtliche Vorgaben sind erfüllt, Kündigung GKV Mitte 2002, Abschluss substituierender PKV Vertrag parallel, Wechsel zum 01.01.2003 vorgesehen

2 Hälfte 2002 Neuwahlen mit Regierungswechsel, Anhebung der Versicherungspflichtgrenze im Dez. 2002, erhöhte Grenze wird vom Mitarbeiter nicht erfüllt. Welche Grenze gilt nun, innerhalb der Fristen war die Änderung nicht abzusehen

Anfang / Januar 2003, klärendes Schreiben des zust. Ministeriums erfolgt, GKV stimmte Wechsel in PKV zu, d. h. Versicherungsfreiheit zum 01.01.2003 wurde einvernehmlich mit GKV festgestellt. (D. h. es kommt die „besondere Jahresarbeitsentgeltgrenz“ zur Anwendung)

Dann 2008 SV-Prüfung. Prüfer stellt fest, dass die „besondere Jahresarbeitsentgeltgrenz“ nicht anzuwenden ist, sondern die reguläre, damit endete die „Pflichtversicherung“ nicht !

Der Prüfer meinte:
Schreiben des Ministeriums ist nicht anwendbar, da ein anderer Sachverhalt gemeint sei
Rechtsauffassung der Krankenkasse ist fehlerhaft gewesen, deshalb unerheblich

Damit ist die „Versicherungsfreiheit“ nie eingetreten



Daraus folgt:
Nachforderung an den Arbeitgeber der GKV, jeweiliger Höchstbeitrag, für 5 Jahre, Rest verjährt
Unklare Versicherungssituation für Arbeitnehmer , wenn auch erst einmal der Arbeitgeber die Verpflichtung zur korrekten Meldung hat.
Weiter sind die Zuschüsse zur PKV, die dem Arbeitnehmer ausbezahlt wurden, nicht als Zuschuss zur PKV, sondern eben als Arbeitsentgelt zu sehen, folglich Einkommenssteuerpflichtig.

Gegen den Bescheid wurde entsprechend Widerspruch erhoben.

2010 Verhandlung vor dem Sozialgericht, Rentenversicherung hat Recht bekommen, d. h. verloren.

Gegen das Urteil wurde entsprechend Widerspruch erhoben.

2013 Verhandlung vor dem Landessozialgericht, Rentenversicherung hat kein Recht bekommen, folglich gewonnen und der "Spuk" war vorbei.

Der Sachverhalt ist hier sicher sehr vekürzt dargestellt.


Wie gesagt, zwar ein grundlegend anderer Sachverhalt, aber Sie sehen dass Sie ein solches Thema über einen doch sehr langen Zeitraum mit ganz erheblichen Risiken begleiten kann.
Beim „herbeigeführten“ Wechsel von der PKV in die GKV kann ich mir ähnlich Konstellationen problemlos vorstellen.


Ich kann diesbezüglich nur raten, einige Euro in die Hand zu nehmen und Ihr Vorhaben von einem wirklich versiertem Anwalt bzw. Fachmann begleiten zu lassen, die Rechtssicherheit sollte es auf alle Fälle wert sein.

Gruss
blue

Thomas3
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Beitrag von Thomas3 » 20.11.2013, 15:34

Sehr aufschlussreich die Ausführungen.

Ist Ihrer Meinung nach der unter Punkt 1 geschilderte Fall rechtssicher?

Warum ist es der unter 2 geschilderte Fall nicht? Wirkt er zu konstruiert?

blue
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Beitrag von blue » 20.11.2013, 16:57

@ Tomas3

Hallo,

eine "Rechtssicherheit" kann meiner Meinung nach nur im Einzelfall geprüft werden. Hier sind zu viele Details zu beachten.


Aber Sie können davon ausgehen, dass solche Konstallationen bei einer SV-Prüfung, insbesondere die, die sich im "Grenzbereich" bewegen, immer mit einem besonderen Augenmerk geprüft werden.

Gruss

blue

Thomas3
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Beitrag von Thomas3 » 20.11.2013, 19:54

Wieso werden die Prüfungen eigentlich von der DRV vorgenommen und wieso werden Rentenbeiträge über die GKV an die Rentenversicherung abgeführt? Was für Ursachen und Gründe hat das ?

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 20.11.2013, 20:59

Thomas3 hat geschrieben:Wieso werden die Prüfungen eigentlich von der DRV vorgenommen und wieso werden Rentenbeiträge über die GKV an die Rentenversicherung abgeführt? Was für Ursachen und Gründe hat das ?
Bei der Meneg an immer neuen Fragen, die Dich bewegen, wäre eine kostenpflichtige Beratung angemssen.

Du spendest 1.000 Euro an http://www.tdh.de/, stellst den Spendennachweis hier ein und dann bekommst Du Antworten bis wir Dich wieder auffordern neue Fragen zu stellen.

thomas3, bei aller Freundlichkeit die ich aufzubringen vermag: hör bitte auf hier das Forum zuzumüllen, sonst werde ich es zumüllern!!

Thomas3
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Beitrag von Thomas3 » 21.11.2013, 14:36

Sei kein Thor, Ulf !

Die Diskussionen und Ausführungen hier im Forum sind interessant und lehrreich. Es gibt keine überflüssigen Fragen, wenn man sich als Laie für das Thema interessiert. Gerade die Äußerungen vom KVProfi, aber auch von vielen anderen, sind fundiert, präzise und aufschlussreich.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 21.11.2013, 14:58

"Wer Vornamen nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft."

blue
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Beitrag von blue » 21.11.2013, 15:23

@ Thomas3

Was wollen Sie denn ???

rein in die PKV

oder raus aus der PKV

???


Gruss

blue

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 21.11.2013, 22:24

@ TM: You made my day! :lol:

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