Muss die Krankenkassen zahlen?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Muss die Krankenkassen zahlen?
Hallo,
durch die Medien ( http://www.krankenkasseninfo.de/news/59480 )ging in den letzten Tagen ein Bericht, dass eine Raucher sein mobiles Beatmungsgerät nicht bezahlt bekommt. Wie verhält sich dies eigentlich aus eurer Sicht rechtlich. Eigentlich müsste doch die Person eine Mitwirkungspflicht haben und wenn sie dagegen verstößt müsste die Krankenkassen ja irgendwelche Sanktionen verhängen dürfen oder?
durch die Medien ( http://www.krankenkasseninfo.de/news/59480 )ging in den letzten Tagen ein Bericht, dass eine Raucher sein mobiles Beatmungsgerät nicht bezahlt bekommt. Wie verhält sich dies eigentlich aus eurer Sicht rechtlich. Eigentlich müsste doch die Person eine Mitwirkungspflicht haben und wenn sie dagegen verstößt müsste die Krankenkassen ja irgendwelche Sanktionen verhängen dürfen oder?
Re: Muss die Krankenkassen zahlen?
Hallo,Lohnbuchhalter hat geschrieben:Hallo,
durch die Medien ging in den letzten Tagen ein Bericht, dass eine Raucher sein mobiles Beatmungsgerät nicht bezahlt bekommt. Wie verhält sich dies eigentlich aus eurer Sicht rechtlich. Eigentlich müsste doch die Person eine Mitwirkungspflicht haben und wenn sie dagegen verstößt müsste die Krankenkassen ja irgendwelche Sanktionen verhängen dürfen oder?
Raucher grundsätzlich von medizinisch notwendigen Behandlungen auszuschließen - ein Thema, das öfter durch die Medienlandschaft rauscht - auch wenn Nikotinsucht die Ursache ist, halte ich für falsch und ist, soweit ich informiert bin, auch rechtlich nicht zulässig.
Heikel wird es, wenn einem Raucher sprichwörtlich die Luft wegbleibt und mit der Auflage, das Rauchen einzustellen und auf der Basis 'mehr-geht-eigentlich-nicht' , behandelt wird und anschließend trotzdem weiter raucht.
Eine schwer nachvollziehbare Entscheidung des Rauchers. Man sollte annehmen, dass allein der Selbsterhaltungstrieb in solchen Umständen greifen muss, zumal er im Prinzip 'austherapiert' ist.
Dass die Sucht die Willenskraft auszuschalten vermag, ist keine Seltenheit (Alkohol, Drogen z.B.) und wird von der Medizin allgemein hin akzeptiert bzw. therapiert.
Das Beatmungsgerät ist wahrscheinlich die höchst mögliche Stufe der angezeigten Therapie und dieses zu verweigern KÖNNTE das Todesurteil für den Raucher bedeuten. Oder ist der Begriff Selbstmord zutreffender?
Das Urteil zu diesem Fall steht m.W.n. noch aus, insofern können wir nur spekulieren...und auch das ist heikel. In des Richters Schuhen möchte ich nicht stecken....
Gruss
KKA
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Ich denke auch, dass die Kasse verlieren wird. So pervers es ist. Der Versicherte treibt sich durch das Rauchen und die aufgezeigten Folgen (und es steht ja schon schlimm um ihn...) selbst in den Tod. er reduziert fortwährend den Sauerstoffgehalt im Blut und beharrt dann aber auf die Bezahlung der Versichertengemeinschaft für die Sauerstoffzufuhr...um diese dann auch gleich wieder durchs Rauchen abzusenken.
Ich kann den Versicherten echt nicht verstehen, selbstzerstörerisch- aber auch egoistisch den anderen gegenüber!
Ich kann den Versicherten echt nicht verstehen, selbstzerstörerisch- aber auch egoistisch den anderen gegenüber!
Hallo,
ja, eine schwierige Kiste und auch ich beneide den Richter nicht.
Auf der einen Seite kann ich die Entscheidung der Kasse verstehen - wenn der Versicherte nicht mit dem rauchen aufhört, das für seine Erkrankung verantwortlich ist, dann ist es nicht nachvollziehbar warum die Kasse dann noch ein Hilfsmittel bezahlt welches dann keinen Nutzen mehr hat.
Auf der anderen Seite, es handelt sich um ein Hilfsmittel, welches ohnehin nicht dazu da ist eine Erkrankung heilen sondern "nur" hilft einen Krankheitszustand besser ertragen zu können und um ggf. weiter am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen - von daher kann die Kasse die Inanspruchnahme eines solchen Hilfsmittels nicht verweigern. Auch wenn da zwei Herzen in meiner Brust schlagen - ich würde es ihm weiter geben, das Hilfsmittel, aber ohne Anerkenntnis eines Rechtsanspruchs. Wenn natürlich die Rechtsprechung sich eindeutig positioniert, dann gilt es dies zu akzeptieren.
Gruss
Czauderna
ja, eine schwierige Kiste und auch ich beneide den Richter nicht.
Auf der einen Seite kann ich die Entscheidung der Kasse verstehen - wenn der Versicherte nicht mit dem rauchen aufhört, das für seine Erkrankung verantwortlich ist, dann ist es nicht nachvollziehbar warum die Kasse dann noch ein Hilfsmittel bezahlt welches dann keinen Nutzen mehr hat.
Auf der anderen Seite, es handelt sich um ein Hilfsmittel, welches ohnehin nicht dazu da ist eine Erkrankung heilen sondern "nur" hilft einen Krankheitszustand besser ertragen zu können und um ggf. weiter am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen - von daher kann die Kasse die Inanspruchnahme eines solchen Hilfsmittels nicht verweigern. Auch wenn da zwei Herzen in meiner Brust schlagen - ich würde es ihm weiter geben, das Hilfsmittel, aber ohne Anerkenntnis eines Rechtsanspruchs. Wenn natürlich die Rechtsprechung sich eindeutig positioniert, dann gilt es dies zu akzeptieren.
Gruss
Czauderna
Die Kasse weigert sich nur, die Kosten für den Sauerstoff für das mobile Beatmungsgerät zu übernehmen. Diese Geräte werden eingesetzt, um z.B. COPD-Patienten das Atmen bei Bewegung zu erleichtern und werden konterkariert wenn ein Raucher nach einer Lungen-OP dies nutzt und dennoch weiter raucht. Der Patient hat darüberhinaus noch ein stationäres Beatmungsgerät.
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- Beiträge: 17
- Registriert: 17.10.2011, 11:57
Ich schätze mal, dass es rein rechtlich gesehen so ist, dass der Raucher ein deutliches Recht auf Mobilität hat und es deshalb bestimmt nicht verweigert werden kann.
Allerdings ist es moralisch nicht akzeptabel. Ich bin selbst Raucher, verstehe aber nicht warum ein bewusstes Handeln gegen die Gesundheit erneut den Zahler belasten soll.
Mir ist schon klar das Rauchen ungesund ist, aber wenn es soweit ist sollte jeder Menschenverstand wissen was zu tun ist und wenn sich jemand dagegen wehrt und weiter raucht, dann sollte er spätestens hier selbst die Kosten tragen.
Allerdings ist es moralisch nicht akzeptabel. Ich bin selbst Raucher, verstehe aber nicht warum ein bewusstes Handeln gegen die Gesundheit erneut den Zahler belasten soll.
Mir ist schon klar das Rauchen ungesund ist, aber wenn es soweit ist sollte jeder Menschenverstand wissen was zu tun ist und wenn sich jemand dagegen wehrt und weiter raucht, dann sollte er spätestens hier selbst die Kosten tragen.
Hallo, wir reden hier "nur" von einem Hilfsmittel, aber wenn wir den Gedankengang fortsetzen kommen wir ganz schnell auf die nächste Frage -
Was passiert denn, wenn wegen des Rauchens dem Versicherten das berühmte Raucherbein abgenommen wird ? - Gut, beim ersten Mal wohl kein Thema, aber er raucht weiter und dann ist das zweite Bein dran (ich weiß, sehr makaber, das Ganze) - muss er dann die Amputationskosten auch selbst zahlen ?? .
Gruss
Czauderna
Was passiert denn, wenn wegen des Rauchens dem Versicherten das berühmte Raucherbein abgenommen wird ? - Gut, beim ersten Mal wohl kein Thema, aber er raucht weiter und dann ist das zweite Bein dran (ich weiß, sehr makaber, das Ganze) - muss er dann die Amputationskosten auch selbst zahlen ?? .
Gruss
Czauderna
Was ist, wenn er auch noch Krebs bekommt vom Rauchen?
Was passiert mit den dazu gehörigen KH Kosten, Chemotherapie, Fahrkosten usw....
Also bitte mal schnell wieder weg vom Verursacherprinzip und möglichen "Strafen" in Form von vorenthaltenen Hilfsmitteln, Medikamenten oder Arztkosten.
Die Frage ist immer nur, ob eine medizinische Indikation vorliegt oder nicht. Wie diese Indikation zustandegekommen ist ist unerheblich.
Diese Diskussion wurde bereits vor Jahren mal geführt. Wer wann wie und warum schuld gewesen sein soll ist eine Frage die nie genau abzugrenzen ist. Und allein aus diesem Grund ist es müssig darüber nachzudenken, ob jemand eine Leistung "verdient" hat.
Was passiert mit den dazu gehörigen KH Kosten, Chemotherapie, Fahrkosten usw....
Also bitte mal schnell wieder weg vom Verursacherprinzip und möglichen "Strafen" in Form von vorenthaltenen Hilfsmitteln, Medikamenten oder Arztkosten.
Die Frage ist immer nur, ob eine medizinische Indikation vorliegt oder nicht. Wie diese Indikation zustandegekommen ist ist unerheblich.
Diese Diskussion wurde bereits vor Jahren mal geführt. Wer wann wie und warum schuld gewesen sein soll ist eine Frage die nie genau abzugrenzen ist. Und allein aus diesem Grund ist es müssig darüber nachzudenken, ob jemand eine Leistung "verdient" hat.
Ach ja: Raucher verursachen deutlich weniger Kosten als Nichtraucher, wenn man die Behandlungskosten für das gesamte Leben rechnet! Warum? Sie sind früher und länger tod!
Wichtig ist dabei, dass die Raucher nicht aufhören zu rauchen ... moment, muss ne neue Fluppe anstecken ...... die, die aufhören, sind die aller schlimmsten!
Also - Nichtraucher zahlen 15% mehr Beitrag, Raucher 10% weniger Beitrag. Das kommt dann ungefähr hin!
Wichtig ist dabei, dass die Raucher nicht aufhören zu rauchen ... moment, muss ne neue Fluppe anstecken ...... die, die aufhören, sind die aller schlimmsten!
Also - Nichtraucher zahlen 15% mehr Beitrag, Raucher 10% weniger Beitrag. Das kommt dann ungefähr hin!
Köstlich! Und Zustimmung...und darauf erstmal ein Zigarillo!!derKVProfi hat geschrieben:Ach ja: Raucher verursachen deutlich weniger Kosten als Nichtraucher, wenn man die Behandlungskosten für das gesamte Leben rechnet! Warum? Sie sind früher und länger tod!
Wichtig ist dabei, dass die Raucher nicht aufhören zu rauchen ... moment, muss ne neue Fluppe anstecken ...... die, die aufhören, sind die aller schlimmsten!
Also - Nichtraucher zahlen 15% mehr Beitrag, Raucher 10% weniger Beitrag. Das kommt dann ungefähr hin!
Gruss
KKA
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- Registriert: 21.03.2009, 22:52
das ist aber eine Milchmädchenrechnung...... die höchsten Kosten werden in den letzten Lebensjahres verursacht. Ob das jetzt in der Zeit vom 50.-55. Lebensjahr ist oder vom 85.-90. Lebensjahr ist nicht so wichtig.derKVProfi hat geschrieben:Ach ja: Raucher verursachen deutlich weniger Kosten als Nichtraucher, wenn man die Behandlungskosten für das gesamte Leben rechnet! Warum? Sie sind früher und länger tod!
Wichtig ist dabei, dass die Raucher nicht aufhören zu rauchen ... moment, muss ne neue Fluppe anstecken ...... die, die aufhören, sind die aller schlimmsten!
Also - Nichtraucher zahlen 15% mehr Beitrag, Raucher 10% weniger Beitrag. Das kommt dann ungefähr hin!
ich denke, eine fitte 85jährige verursacht weniger Kosten als jemand, dem mit Mitte 50 aufgrund eines Lungen-Ca. die halbe Lunge entfernt wird, der dann mit 60 einen Herzinfarkt bekommt und mit Mitte 60 dann augrund eines Schlaganfalls pflegebedürftig wird....
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- Registriert: 21.03.2009, 22:52
ich denke, es geht um diesen Artikel: http://www.bild.de/news/inland/krankenk ... .bild.html
es scheint übrigens so zu sein, dass der Versicherte über ein Sauerstoffgerät verfügt - nun soll ein anderes her.
es scheint übrigens so zu sein, dass der Versicherte über ein Sauerstoffgerät verfügt - nun soll ein anderes her.
ich denke deshalb, dass es bei der Entscheidung auf weitere Einzelheiten, die uns aber nicht bekannt sind..... über welche Hilfsmittel verfügt der Versicherte bereits? wie ist der konkrete Gesundheitszustand? welche Konsequenzen hat die Versorgung bzw. Nichtversorgung?Mit dem Flüssig-Sauerstoff könnte ich an der frischen Luft spazieren gehen. Das müsste doch im Interesse der Kasse sein. Nun muss ich täglich zu Hause 16 Stunden an meinem alten Gerät mit gasförmigen Sauerstoff sitzen, sagt mein Arzt.