Krankenkasse will Befunde und droht.

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Tobi Sonne
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Krankenkasse will Befunde und droht.

Beitrag von Tobi Sonne » 17.12.2013, 12:24

Hallo zusammen,

als ehemaliger Zeitarbeiter mit ständig wechselnden Arbeitgebern bin ich wegen angeschlagener Psyche seit Monaten krank. Jetzt will die Krankenkasse, das per "Medizinischen Dienst - MDK" prüfen.

Letzte Woche kam ein harscher Brief der Krankenkasse, dass ich diese Woche die aktuellen Befunde meiner Ärzte bei der KK vorzulegen habe. Dies wird mit meiner Mitwirkungspflicht begründet. Sollten die Befunde nicht vorlegen, wird am 17.12.13 das Krankengeld eingestellt.

Hier meine dringenden Fragen:
1) Ich bin bereit, vom MDK untersuchen zu lassen: erfülle ich damit erst mal meine Mitwirkungspflicht?
2) Verstoße ich gegen meine Mitwirkungspflicht, wenn ich die KK darauf hinweise, dass ich meine Mitwirkungspflicht nicht in der Beschaffung von Befunden sehe?
3) Meines Wissens ergehen Befunde, wenn überhaupt, an den MDK und nicht an die KK. Richtig? Hier sollte doch der Datenschutz eingehalten werden?
4) Muss die KK nicht den Arzt normal anschreiben mit dem Vordruck nach Muster 11?
5) Wie verhalte ich mich jetzt am klügsten? KK anschreiben? Zum Rechtsanwalt gehen (was ich ungern, aber notfalls machen würde)?
6) Wie weit geht überhaupt meine Mitwirkungspflicht?

Mit meiner Genesung war ich auf gutem Wege. Mit solchen Drohungen aber geht es gerade wieder bergab.

Bitte um kompetente Antworten und bedanke mich im Voraus!

Czauderna
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Re: Krankenkasse will Befunde und droht.

Beitrag von Czauderna » 17.12.2013, 13:05

Tobi Sonne hat geschrieben:Hallo zusammen,

als ehemaliger Zeitarbeiter mit ständig wechselnden Arbeitgebern bin ich wegen angeschlagener Psyche seit Monaten krank. Jetzt will die Krankenkasse, das per "Medizinischen Dienst - MDK" prüfen.

Letzte Woche kam ein harscher Brief der Krankenkasse, dass ich diese Woche die aktuellen Befunde meiner Ärzte bei der KK vorzulegen habe. Dies wird mit meiner Mitwirkungspflicht begründet. Sollten die Befunde nicht vorlegen, wird am 17.12.13 das Krankengeld eingestellt.

Hier meine dringenden Fragen:
1) Ich bin bereit, vom MDK untersuchen zu lassen: erfülle ich damit erst mal meine Mitwirkungspflicht?
ja
2) Verstoße ich gegen meine Mitwirkungspflicht, wenn ich die KK darauf hinweise, dass ich meine Mitwirkungspflicht nicht in der Beschaffung von Befunden sehe?
nein, denn die Kassen bekommen die Befundberichte nicht sondern der MDK - du solltest deinen Arzt bitten die Befundberichte direkt dem MDK zu übersenden und die Kasse davon in Kenntnis zu setzen.
3) Meines Wissens ergehen Befunde, wenn überhaupt, an den MDK und nicht an die KK. Richtig? Hier sollte doch der Datenschutz eingehalten werden?
siehe oben
4) Muss die KK nicht den Arzt normal anschreiben mit dem Vordruck nach Muster 11?
Ich denke, das hat sie hoffentlich schon gemacht, möchte aber weitere Unterlagen.
5) Wie verhalte ich mich jetzt am klügsten? KK anschreiben? Zum Rechtsanwalt gehen (was ich ungern, aber notfalls machen würde)?
siehe oben - für den Rechtsanwalt ist es noch zu früh, meiner Meinung nach
6) Wie weit geht überhaupt meine Mitwirkungspflicht?
Du musst alles vermeiden, was deiner Gesundung schaden könnte und du musst zum MDK, wenn der dich sehen will, es sei denn, es liegen nachzuvollziehende Ausnahmegründe vor den MDK-Termin nicht wahrzunehmen.

Mit meiner Genesung war ich auf gutem Wege. Mit solchen Drohungen aber geht es gerade wieder bergab.
Die Drohung, das Krankengeld zu sperren ist natürlich in Form und vor allem aus diesem Anlass purer Unsinn, zumal du es auch nicht wirklich in der Hand hast, dass der Kasse bzw. dem MDK aktuelle Befundberichte deiner behandelnden Ärzte zugesandt werden.

Bitte um kompetente Antworten und bedanke mich im Voraus!
Ich hoffe, das war kompetent genug - wenn nicht, einfach nachfragen.
Gruss
Czauderna

Tobi Sonne
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Beitrag von Tobi Sonne » 17.12.2013, 13:38

Das war eine erschöpfende und gute Antwort. Danke! :)

Netti
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Beitrag von Netti » 17.12.2013, 19:47

Hallo,

jetzt versuchen sich einige KK-Mitarbeiter als JC-Mitarbeiter.

Denn JC und Afa drohen auch gern mit Leistungseinstellung, wenn sie z.B. Schweigepflichtentbindungen nicht erhalten.

ich selber habs so erlebt..im ALG I...ich bat schriftlich um einen Termin beim dortigen ärztlichen Dienst..da ich im Rentenantrag war....statt eines Termines bekam ich 6 Monate lang die Aufforderung endlich Schweigepflcihtentbindungen einzureichen...

zwischendurch wurde ich aufgefordert, dort zu erscheinen, erst im nachhinein habe ich erfahren, dass der Meldegrund: Schweigepflichtentbindungen..

per Gesetz gar nicht existiert..

die damalge SB der Afa bat mich dann: können sie sich überlegen, Schweigepflichtentbindungen einzureichen?

naja. überlegt habe ich und bin zu dem Entschluß gekommen:nein...
alles was der ärztl.Dienst benötigte, lag ihm vor..das hatte ich ihm alles bereits per Post übersandt..

was passierte? Tatsächlich Leistungseinstellung und nun läuft eine Klage..
bereits seit 2/2011....

nach letzter Anfrage beim Gericht bekam ich Post, dass zuerst noch alte Fälle bearbeitet werden müssen..

ich warte jetzt seit 2/2012 auf mein Geld von der Afa, der Anspruch ist 11/12 abgelaufen..

also: man sollte sich nicht einschüchtern lassen..man muß seine Rechte kennen..

und ich hoffe, dass diese KK, die die Fordrung an dich gestellt hat, schnellstens diese rechtswidrige Forderung zurücknimmt...
ansonsten wüßte ich ein probates Mittel, um anschließend, nach Gesundung, die KK zu ärgern..

einfach jede Menge Kollegen, Freunde, Nachbarn usw., die dort ebenfalls versichert sind, dazu bringen, dort zu kündigen..

als Begründung dann das rechtswidrige Verhalten des SB der KK angeben..

dann hat der nette Tage in der Firma...er wird die ein oder andere Rechenschaft ablegen müssen..

also..viel Erfolg..und halte durch..

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