Chronische Krankheit und Ausland

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Marned
Beiträge: 24
Registriert: 09.03.2011, 01:48

Chronische Krankheit und Ausland

Beitrag von Marned » 03.01.2014, 04:07

Hallo zusammen,

ich bin Student, bei AOK versichert, leide an chronischer Pankreatitis und bekomme dementsprechend 1mal pro 3 Monate ein Rezept für Pankreasenzymen, mache bald 2 Auslandssemester in Australien. Wie sieht es nun mit Pankreasenzymen aus? Auslandsversicherung würde ja keine Kosten für bereits vorgesehene Behandlungen erstatten. Habe ich in diesem Fall recht auf ein Rezept für mehrere Packungen im Voraus, die ich nach Australien mitnehmen könnte?


Danke schon mal

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 03.01.2014, 10:05

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Arzt dir die Medikamente auf Vorrat verordnet. Letztendlich trifft er die Entscheidung darüber, wenn er es macht, muss er einen evtl. Regress verantworten, wenn er es nicht macht, hast du auch keinen Rechtsanspruch darauf.

Für dich wichtig ist der § 18 Abs. 3 SGB V und weiterhin die Immatrikulation in Deutschland, damit die Versicherung in Deutschland weiterbesteht.
(3) Ist während eines vorübergehenden Aufenthalts außerhalb des Geltungsbereichs des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine Behandlung unverzüglich erforderlich, die auch im Inland möglich wäre, hat die Krankenkasse die Kosten der erforderlichen Behandlung insoweit zu übernehmen, als Versicherte sich hierfür wegen einer Vorerkrankung oder ihres Lebensalters nachweislich nicht versichern können und die Krankenkasse dies vor Beginn des Aufenthalts außerhalb des Geltungsbereichs des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum festgestellt hat. Die Kosten dürfen nur bis zu der Höhe, in der sie im Inland entstanden wären, und nur für längstens sechs Wochen im Kalenderjahr übernommen werden. Eine Kostenübernahme ist nicht zulässig, wenn Versicherte sich zur Behandlung ins Ausland begeben. Die Sätze 1 und 3 gelten entsprechend für Auslandsaufenthalte, die aus schulischen oder Studiengründen erforderlich sind; die Kosten dürfen nur bis zu der Höhe übernommen werden, in der sie im Inland entstanden wären.

Swantje B.
Beiträge: 400
Registriert: 14.02.2011, 20:27

Beitrag von Swantje B. » 03.01.2014, 17:38

Hallo Marned,

der Arzt darf keinen Medikamentenvorrat für das Ausland verordnen.

http://www.kvno.de/10praxis/40verordnun ... index.html

Gruß
Swantje

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 03.01.2014, 18:00

Um auf den Punkt zu kommen:

Die GKV ist nicht zustädnig und wird nicht zahlen.

Eine Auslandsreiseversicherung auch nicht.

Eine internationale Police auch nicht (ob Gesundheitsfragen oder Muratoriumsregelung)

Zugang zur australischen KV (medicare) ist nicht möglich (Wohnsitz und Steuerzahlung ist die Basis).

Das ist zwar auch keine Lösung des Problems: http://www.in-australien.com/oshc-krank ... ung_101278 aber vorgeschrieben!!!

Keine Lösung weil: http://www.ieconline.de/fileadmin/user_ ... ralien.pdf (siehe Seite 2)

Da Sie dort sudieren wollen und sich immatrikulieren müssen und auch ein Visum brauchen, müssten Sie das doch eigentlich wissen, oder?

Sie werden die Kosten selber zahlen müssen - leider! So ist es!

Antworten