Hallo,
ich habe da mal eine Frage nach dem Krankengeldanspruch als Mitversicherter.
Ich hatte im Dez.07 einen doppelten Unterschenkelbruch. Davor war ich Selbstst. mit ganz geringem Einkommen. Also bei meiner Frau mit in der Familienversicherung. Nun bin ich immer noch in Behandlung. Allerdings habe ich nie einen Cent von der Krankenkasse bekommen. Steht einem denn kein Krankengeld oder ähnliche Leistungen zu ????
Mit freundlichen Grüßen 
Torsten
			
									
									
						Krankengeld als Familienversicherter
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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				Gast
 
Hallo!
Das Krankengeld soll dem Krankenversicherten den Verdienstausfall ersetzen. Dauer und Höhe des Krankengeldes sind gesetzlich vorgeschrieben.
Auch Selbstständige können sich bei einer Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichern. Voraussetzung dafür ist, dass sie die Voraussetzungen für die freiwillige Versicherung erfüllt haben und die Satzung der Krankenkasse den Krankengeldanspruch nicht ausgeschlossen hat.
Keinen Krankengeldanspruch haben nach § 44 Abs. 1 Satz 2 SGB V Versicherte, die im Rahmen der Familienversicherung versichert sind.
			
									
									
						Das Krankengeld soll dem Krankenversicherten den Verdienstausfall ersetzen. Dauer und Höhe des Krankengeldes sind gesetzlich vorgeschrieben.
Auch Selbstständige können sich bei einer Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichern. Voraussetzung dafür ist, dass sie die Voraussetzungen für die freiwillige Versicherung erfüllt haben und die Satzung der Krankenkasse den Krankengeldanspruch nicht ausgeschlossen hat.
Keinen Krankengeldanspruch haben nach § 44 Abs. 1 Satz 2 SGB V Versicherte, die im Rahmen der Familienversicherung versichert sind.