keine weiter zahlung von krankemgeld Nach MDK

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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achilleas
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keine weiter zahlung von krankemgeld Nach MDK

Beitrag von achilleas » 29.08.2008, 02:35

Nach eine Ärztliche kontrole in MDK sollte ich an meine Arbeit weiter.
Nach halbe Tag Arbeit treten Probleme (Hohe Blutruck, Brust schmerzten, und hoch deprersiv).
der Arzt behandelt das in der Praxis Blutruck von 20,00 mmHg runter auf 15,00 mmhg mit Medikamente , schreibt weiter Krankmeldung die Kasse will nicht bezahlen.
nach 20 Tage ruf mich die Dame von Bkk und zagt an mir das ich kriege keine Krankengeld.
mein Arzt sagt okay wir sollen noch mall mit Arbeit versuchen, aber es geht nicht. ich habe meine betrieb zu gemacht mit Betriebferien und habe auch etwas urlaub genommen zum entspannen.
Nach eine Woche kommt Herzinfarkt und ich habe in Krankenhaus gelandet in Griechenland trotzdem bis heute
Nach 12.7.08 habe ich kein Krankengeld von der BKK Bis Heute.
Habe ich Anspruch weiter, und wenn kann ich jetzt klagen nach der Herzinfarkt wu ich leider die Bkk oder MDK wu hat geschrieben alles okay mit Mein Herz und weiter zu Arbeit angefordert.
Zuletzt geändert von achilleas am 30.08.2008, 19:15, insgesamt 1-mal geändert.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 29.08.2008, 20:30

Hallo,

wenn der MDK sagt, dass Arbeitsfähigkeit besteht, kann der Arzt nur gegen das Gutachten Widerspruch einlegen. Weiter krank schreiben darf er nicht bzw. wenn er es macht ist das Papier, wo es drauf steht nichts wert.

Krankheit im Ausland ist so eine Sache. Wenn die Arbeitsunfähikeit nicht von offizieller Seite auf den E-Vordrucken (E 105?) bescheinigt wird, kann die Kasse das anerkennen - muss aber nicht.

Andere Frage: War der Urlaub von der Kasse genehmigt? Wieso kann sich ein selbst für arbeitsunfähig Betrachtender sich im Ausland aufhalten?

Das wird schwer. ... Ich befürchte, da muss ein Anwalt her. Der dafür sorgt, dass zumindestens die Zeit im Krankenhaus anerkannt wird.

LG, Fee

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