Rückkehr nach D- GKV Freie Wahl trotz Vorerkrankung?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Kreta
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Rückkehr nach D- GKV Freie Wahl trotz Vorerkrankung?

Beitrag von Kreta » 29.08.2008, 12:15

Hallo an alle Forumsmitglieder!
Nach 10 Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Griechenland kehre ich im November nach Deutschland (Berlin) zurück.

Vermutlich werde ich für kurze Zeit arbeitslos sein, habe aber bereits eine Stelle in Aussicht.

Da ich an NHL (Lymphom, eine Art Blutkrebs, derzeit Stillstand, aber natürlich Gefahr des Rückfalles) leide, habe ich einige für mich sehr wichtige Fragen:

Habe ich freie Wahl der Krankenkasse, trotz dieser Vorerkrankung?
Kann mich eine Krankenkasse ablehnen?
Gibt es ähnlich wie in der PKV einen "Risikozuschlag?"

Danke schon im voraus für eure Antworten und jede Art von Tipps, die mir hilfreich sein kann.

LG
Kreta

KK-MA_w
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Beitrag von KK-MA_w » 29.08.2008, 13:04

Hallo,

in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine sog. "Vorerkrankungsprüfungen" wie es sie in der Privaten gibt.
Und somit natürlich auch keinen besonderen Zusatzbeitrag im Gegensatz zu einem gesunden Menschen.
Es kann auch keine Kasse eine Ablehnung aussprechen - nicht umsonst gilt das Solidaritätsprinzip. :)

Einfach bei einer gesetzlichen Krankenversicherung melden und einen Mitgliedschaftsantrag stellen - ab Tag der Leistungsbewilligung durch die Bundesagentur für Arbeit besteht eine Pflichtversicherung (wenn tatsächlich Arbeitslosengeld bezogen wird!?). Die Beiträge zahlt dann die Arbeitsagentur. Diese Versicherung läuft dann auch später weiter wenn die versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird.

Wenn kein Anspruch auf ALG besteht wäre ab Tag der Einreise bei der Kasse erst mal eine Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V durchzuführen, der monatliche Beitrag liegt hier, wenn kein Einkommen bezogen wird, bei ca. 130,00 Euro.

Gruß

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 29.08.2008, 15:26

Wenn es zur Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V kommt, ist es wichtig, dass du die Versicherungszeiten in Griechenland mit dem Formular E 104 nachweist. Denn die gesetzliche Krankenversicherung in D ist nur zuständig, wenn du auch in Griechenland gesetzlich versichert warst. Zuständig ist in diesem Fall auch die Krankenkasse, bei der du zuletzt versichert warst bzw. deren Rechtsnachfolgerin.

GKV

Kreta
Beiträge: 4
Registriert: 29.08.2008, 09:34

Danke!

Beitrag von Kreta » 30.08.2008, 10:23

Hallo und Guten Tag aus Kreta!

Danke für die schnellen und hilfreichen Antworten. Und beruhigend sind sie auch noch, was die Aufnahme in der GKV angeht.

Dass es auch noch ein E104 gibt war mir nicht bekannt! Danke für den Tipp!!! Ich hoffe, das dauert nicht ewig, bis man dies bekommt.

LG
Kreta

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